Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente – zu viel verlangt?

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Die SPD will für die Grundrente Steuergelder mit der Gießkanne verteilen und plündert dafür sogar die Reserven der Krankenkassen. Ist das gerecht? Ist das nachhaltig? Ist das zulässig?

Was treibt viele arme Rentner, ihre Grundsicherung nicht in Anspruch zu nehmen? Scham? Bürokratie? Ahnungslosigkeit? Weite Wege? Und deswegen will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Sie soll ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren. Heil geht von drei bis vier Millionen Berechtigten aus.

So wird die Grundrente berechnet

Dafür führt er umgekehrt ein höchst kompliziertes Verfahren zur Berechnung der Grundrente ein. Das Portal Rentenbescheid24 hat es einmal aufgeschlüsselt:

  • Zugangsvoraussetzung: mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“.
  • Grundrentenzeit: Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit
  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbständigen,
  • Rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation,
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.
  • Sind diese Zeiten mit wenigstens 0,24 Entgeltpunkten (EP) pro Jahr belegt, so fließen sie als sogenannte Grundrentenbewertungszeiten in die Durchschnittsberechnung ein.
  • Liegt der Durchschnittswert dieser Entgeltpunkte bis 0,4 Entgeltpunkte (40% eines Durchschnittsverdienstes), werden höchstens 35 Jahre der in die Berechnung des Durchschnittswertes einbezogenen Grundrentenbewertungszeiten um diesen Durchschnittswert erhöht. Das bedeutet für diesen Zeitraum eine Anhebung auf das Zweifache.
  • Liegt der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ zwischen 0,4, und 0,8 Entgeltpunkten, werden die in die Berechnung des Durchschnittswertes einbezogenen Grundrentenbewertungszeiten (höchstens 35 Jahre) um den Differenzbetrag, aber maximal auf 0,8 Entgeltpunkte erhöht.
  • Grundrentenbewertungszeiten mit weniger als durchschnittlich 0,24 Entgeltpunkten pro Jahr werden nicht erhöht.

Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns (= 0,4 EP) voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.

Finanzierung durch Krankenkasse

Finanzieren will Heil das aus den Reserven der Krankenkassen. Die haben aber deswegen so hohe Reserven, weil sie Betriebsrentner und Direktversicherte seit 15 Jahren doppelte Beiträge zahlen lassen, wodurch die Reserven mittlerweile auf mehr als 21 Milliarden Euro angewachsen sind.

Aber zurück zu Heils Friseurin. Sie bekäme schon heute deutlich mehr als die 512,48 Euro. Dazu eine Rechnung:

Rente:                                                 512,48 Euro
Miete:                                                  350,00 Euro
Heizung:                                              50,00 Euro
Nebenkosten:                                      65,00 Euro
—————————————————————–

Gesamtbedarf:                                    932,48 Euro
– Rente                                                512,48 Euro
—————————————————————–
Anspruch auf Grundsicherung:          420,00 Euro

Das heißt, die Friseurin würde nur 28,42 Euro weniger bekommen im Vergleich zu Grundrente. Dafür baut Heil aber eine neue Bürokratie auf, denn die Grundsicherung im Alter wird ja nicht abgeschafft, schließlich kommen Millionen von Rentnern nicht auf 35 Beitragsjahre.

Vereinfachung statt Grundrente

Wie wäre es denn, das System der Grundsicherung im Alter deutlich zu vereinfachen, bürgerfreundlicher und unkomplizierter zu machen, so dass sich niemand mehr fürchten muss, zum Amt zu gehen?

Warum beantragen denn nur wenige der zehn Millionen Rentner, die formal einen Anspruch hätten auf Grundsicherung oder eine andere Sozialleistung, sie auch wirklich? Der Staat hat das System so verkompliziert und bürokratisiert, dass er seine Bürger abschreckt. Viele fühlen sich schlicht überfordert oder fürchten, der Staat könnte ihnen auch noch das bisschen Ersparte wegnehmen. Das hat er sicher bewusst gemacht, damit sich möglichst wenige trauen, einen Antrag zu stellen.

Grundrente ist teurer als gedacht und dazu ungerecht

Genau hier müsste Hubertus Heil ansetzen. Das System der Grundsicherung im Alter müsste:

  • unkomplizierter
  • weniger bürokratisch
  • transparenter
  • flexibler

sein. Wenn es ihm um Respekt geht, warum fängt er dann nicht in seiner Behörde an und verschlankt und entbürokratisiert das Antragsverfahren. Er könnte auch höhere Freibeträge einbauen und etwas für die Verbraucherbildung investieren, damit sich mehr trauen, einen Antrag zu stellen. Lieber plündert er die Sozialkassen, statt sich um Verbraucherbildung zu bemühen. Das ist reine Wahlkampfstrategie.

Schikane durch Behörden

Ach ja, eines muss noch erwähnt werden. Die Behörden wissen ganz genau, dass sich die Lebensverhältnisse eines Rentners kaum in der Zukunft ändern werden, trotzdem muss er nach zwölf Monaten wieder einen Antrag stellen. Das ist reine Schikane – eingeführt von seiner Partei, der SPD.

Zum Schluss ein Tipp, welche Sozialleistungen zurzeit noch beantragt werden können:

  • Grundsicherung
    Der Regelsatz liegt bei 424 Euro im Monat (in München und im Landkreis Fürstenfeldbruch sind es 445 Euro) für einen Single, dazu kommen Geld fürs Wohnen, Heizen und Nebenkosten. Wer weniger als 865 Euro im Monat (München 900 Euro) Rente bezieht, sollte einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
  • Wohngeld
    Wer in einer Stadt wie München beispielsweise mit hoher Miete lebt, sollte Wohngeld beantragen, wenn die Rente weniger als 1120 Euro beträgt.
  • Lastenzuschuss
    Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, aber eine niedrige Rente hat und womöglich noch einen Kredit abzahlen oder sein Haus renovieren muss, kann einen Lastenzuschuss beantragen.
  • Zuzahlungsbefreiung
    Wer teure Medikament braucht und eine kleine Rente hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.
  • Rundfunkgebühr
    Wer Grundsicherung erhält, kann sich von der Rundfunkgebühr (17,50 Euro pro Monat) befreien lassen.
Und wie wird die die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt. Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.

Abkehr vom Äquivalenzprinzip

Was bei der Diskussion geflissentlich übertüncht wird – die Grundrente ist eine Abkehr vom Äquivalenzprinzip, wonach derjenige, der mehr einzahlt, auch mehr an Rente bekommt. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?

Wer auf keine 35 Jahre kommt

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat sich den Grundrentenentwurf von Gesundheitsminister Hubertus Heil genau angesehen und dürfte einige in Staunen versetzen. 3,2 Millionen Bestandsrentner gehen laut DIA leer aus, weil sie die 35 Jahre nicht zusammenbringen. Manchmal fehle in nur ein Jahr oder zwei Jahre. Das treffe vor allem 2,61 Millionen westdeutsche Frauen, denn sie seien zuhause gewesen und hätten sich um die Kinder gekümmert, weil es ja oft keinen Hortplatz gab – oder sie ihn sich nicht leisten konnten. Die meisten ostdeutschen Frauen kommen laut DIA auf mehr als 35 Beitragsjahr, nur 0,14 Millionen weisen weniger auf. Ostdeutsche Frauen hatte es besser, denn sie konnten ihre Kinder im Betriebskindergarten unterbringen und später im Hort. Aber gerade sie haben nicht in die Rentenkasse eingezahlt, sondern die westdeutschen Frauen. Den Ost-West-Transfer müssen aber westdeutsche Frauen zahlen. Das ist SPD-Sozialpolitik. Ist das gerecht?

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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