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Angenommen, die Aktivrente kommt 2026 tatsächlich – wie funktioniert sie praktisch? Was müssen Rentner beachten? Wie ist das mit Steuern und Sozialabgaben?
🎉 Bis zu 2.000 Euro steuerfrei zur Rente dazuverdienen!
Die Bundesregierung plant, mit der Aktivrente ab 1. Januar 2026 einen starken Anreiz für das Weiterarbeiten im Rentenalter zu schaffen. Das Ziel des Gesetzesentwurfs: Fachkräftemangel mindern, die Rentenkassen entlasten und die Sozialkassen füllen.
Das Wichtigste in Kürze:
Wer die Regelaltersgrenze (Dezember 2025: Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate) erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro aus diesem Einkommen vollständig steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zur normalen Rente. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig!
💡 So funktioniert die Aktivrente praktisch
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag auf den Lohn aus abhängiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
| Feature | Details zur Aktivrente | 
| Starttermin | Geplant: 1. Januar 2026 | 
| Steuervorteil | Bis zu 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) des Arbeitslohns steuerfrei. | 
| Progressionsvorbehalt | Nein! Der steuerfreie Betrag erhöht nicht den Steuersatz für weitere Einkünfte. | 
| Antrag | Kein gesonderter Antrag nötig – die Steuerbefreiung läuft über das Lohnsteuerabzugsverfahren. | 
| Rente | Die reguläre Rente wird weiterhin voll ausgezahlt und wie bisher versteuert. | 
Rechenbeispiel:
Verdienen Sie als Rentner 4.000 Euro brutto im Monat, müssen Sie künftig nur 2.000 Euro davon versteuern. Die ersten 2.000 Euro bleiben komplett steuerfrei. Die Aktivrente gilt auch für bestehende Arbeitsverhältnisse von Rentnern (Altfälle), die in der Rente noch sozialabgabenpflichtig arbeiten.
🎯 5 Schritte für arbeitende Rentner
Auch wenn die Aktivrente automatisch greift, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Regelaltersgrenze prüfen: Nur wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren (bzw. Übergangsregelung) erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, profitiert. Ausgenommen sind aktuell Selbstständige, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte.
 - Arbeitgeber informieren: Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Berechtigung, damit dieser den steuerpflichtigen Bruttolohn um 2.000 Euro reduziert und die Befreiung über die ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) korrekt berücksichtigt.
 - Sozialversicherung verstehen: Die Steuerbefreiung betrifft nur die Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin auf den vollen Lohn an. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt in der Regel nur der Arbeitnehmeranteil. Brutto ist nicht gleich netto!
 - Bei mehreren Jobs wählen: Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann der Freibetrag von 2.000 Euro nur bei einem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Kalkulation ist ratsam.
 - Unterlagen sichern: Bewahren Sie alle Gehaltsabrechnungen und relevanten Belege für Ihre Steuererklärung auf.
 
❓ Ist die Aktivrente wirklich für alle?
Die Regierung unter Kanzler Merz konzipiert die Aktivrente als Pilotprojekt.
- Einschränkung: Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat (z. B. Frührentner) oder selbstständig ist, profitiert aktuell nicht.
 - Evaluation: Bis Ende 2029 wird geprüft, ob die Aktivrente ihr Ziel erreicht. Eine Ausweitung auf Selbstständige und andere ausgeschlossene Gruppen wird diskutiert.
 
⚠️ Einschränkungen & Besonderheiten
- Nur ein Arbeitgeber kann den Freibetrag nutzen – bei mehreren Jobs muss gewählt werden
 - Keine Anwendung bei vorgezogener Rente (z. B. Rente mit 63)
 
🤔 Was halten Sie von der Aktivrente? Finden Sie, dass 2.000 Euro steuerfreier Zuverdienst ein ausreichender Anreiz zum Weiterarbeiten ist?
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Hallo Herr Achatz,
danke für die klare Darstellung. Der Artikel kann vielen Orientierung geben, die sich an einem Wendepunkt ihres Berufslebens befinden. Die Aktivrente ist sicher für einige eine attraktive Option, um weiterhin am Arbeitsleben teilzuhaben und ihre Erfahrung einzubringen. Für andere – wie mich – kann gerade die neue Freiheit der Auslöser sein, etwas ganz Eigenes zu wagen. Sie kommt für mich nicht in Frage.
Ich habe die Zeit nach meiner Freistellung genutzt, um mich weiterzubilden und zusätzliche neue Fähigkeiten zu erwerben und zwar mit dem gleichen Elan wie zuvor im Job. Heute profitiere ich davon, weil ich mir ein zweites Standbein aufbauen konnte. Was als Nebenprojekt begann, ist inzwischen zu einer erfüllenden und erfolgreichen Tätigkeit geworden. Meine Einkommensquellen wachsen wieder, und ich messe meinen Erfolg daran, wie aktiv und selbstbestimmt ich mein Leben gestalte.
Jede und jeder sollte den eigenen Weg finden: Manche werden gerne weiter im gewohnten Rahmen arbeiten, andere nutzen die Chance, neue Wege zu gehen. Wichtig ist, die eigene Erfahrung und Energie nicht verkümmern zu lassen, sondern aktiv zu gestalten – sei es im Beruf, im Ehrenamt oder mit einem eigenen Projekt. Es ist nie zu spät, das Steuer selbst in die Hand zu nehmen und sich weiterzuentwickeln.
Nochmals danke für den Artikel – er zeigt klar, für wen es mögliche Optionen gibt, kann aber auch ein Startpunkt sein, sich nicht mit vermeintlich vorgezeichneten Wegen zufrieden zu geben, sondern die eigene Zukunft aktiv mitzugestalten und sie aktiv nicht in Anspruch zu nehmen. Steuer-Abgaben-Spar-Modelle waren selten erfolgreich. Wer zahlt schon gerne Steuern? Sie begleiten uns aber schon immer, sie haben mich auch noch nie davon abgehalten, mein Ding zu machen. Dann eben ein Handschlag mehr.
Frohes Schaffen