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Das Pensionssystem in der Schweiz ist ähnlich aufgebaut wie das der deutschen Rentenversicherung – mit einer Besonderheit, dass ein Teil der eingezahlten Beträge unter Umständen verloren gehen könnte. Wie lässt sich das Maximum herausholen?
Um allen Bürgern einen würdevollen Lebensabend zu garantieren, wurde in der Schweiz bereits im Jahre 1948 die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingeführt. Auch Personen, die temporär in der Schweiz berufstätig waren, werden in dieses Pensionssystem unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen.
Die drei Säulen des Pensionssystems
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf drei Säulen:
- der eigentlichen AHV als die 1. Säule,
- der beruflichen Vorsorge BVG als die Säule und
- der privaten Vorsorge als die 3. Säule.
Während die ersten beiden Säulen für alle Arbeitnehmer verpflichtend sind, ist die private Altersvorsorge freiwillig und dient der Aufstockung der Pension.
Wieso können eingezahlte Beiträge verloren gehen?
In die berufliche Vorsorge zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein. Zwar funktioniert es in der Regel einwandfrei, doch in einigen Fällen gerät das System ins Stocken. Und zwar dann, wenn Sie ein oder vielleicht sogar mehrfach die Stelle gewechselt, sich für die Erziehung und Pflege Ihres Nachwuchses eine Auszeit von dem Job genommen haben oder nur vorübergehend in der Schweiz berufstätig waren.
In der Schweiz verwalten nämlich weit mehr als eintausend Pensionskassen die Beiträge für die 2. Säule, und da kann es schon mal zu Koordinationsproblemen kommen. Eventuell bemerken Sie nicht mal, dass ein Teil der eingezahlten Beiträge nicht in Rentenansprüche umgewandelt wurde. Doch letztendlich müssen Sie aufgrund der Fehlfunktion unfreiwillig Pensionskürzungen hinnehmen. Das muss nicht sein!
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Bild: freepik.com
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