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Die Union verspricht in ihrem Wahlprogramm, dass Rentner im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Was bedeutet das konkret?
Durch die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre und das Abschmelzen des Rentenfreibetrags werden immer mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig. Viele, gerade Hochbetagte, sind damit heillos überfordert. Ihnen will die Union das Leben erleichtern und ihnen die Abgabe der Steuererklärung ersparen.
Keine Steuererklärung mehr?
Dazu will die Union laut „Bild“ einen Quellenabzug einführen, der ähnlich funktioniert wie bei Arbeitnehmern. Die Steuerklärung soll auf das Finanzamt ausgelagert werden, das dann die Einkommensteuer berechnet und an die Rentenversicherung meldet. Die Rentnerinnen und Rentner bekommen dann die Netto-Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie nach Abzug der Steuer ausbezahlt. Wer als Rentner keine weiteren Einkünfte hat, müsste dann keine Steuererklärung abgeben. Die Höhe der Steuer wurde sich dann an den Einkünften des Vorjahres richten. Mehr dazu steht im Wahlprogramm von CDU/CSU, das demnächst veröffentlicht wird.
So entwickelt sich der Rentenfreibetrag
Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
---|---|---|
2005 | 50 | 50 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2058 | 100 | 0 |
Dafür eine Rentenabzugssteuer
Eine Expertenkommission zur Vereinfachung der Steuer, eingesetzt vom damaligen Finanzminister Christian Lindner, geht laut „Münchner Merkur“ davon aus, dass so rund 4,4 Millionen Steuererklärungen weniger eingereicht werden. Das Papier sieht eine Rentenabzugssteuer vor. Die Expertenkommission schlägt ferner die Einführung eines abgeltenden Rentner-Pauschbetrags von 102 Euro vor, der die Werbungskosten von Rentnern abdecken soll. Alle Versorgungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, private Rentenversicherer etc.) sollen diesem Papier zufolge grundsätzlich zum Einbehalt der Rentenabzugssteuer verpflichtet werden. Das bedeutet allerdings auch, dass Rentnerinnen und Rentner monatlich netto weniger bekommen, weil die Steuer direkt – wie bei Arbeitnehmern – einbehalten wird. Das heißt weiter, dass Rentnerinnen und Rentner nicht mehr, wie bisher, ihre Steuern im Nachhinein zahlen, sondern gleich – und müssen sich dann die möglicherweise zu viel bezahlte Steuer doch wieder per Steuererklärung zurückholen.
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