Wie hoch die Rentenerhöhung 2025 ausfällt

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Ab 1. Juli 2025 gibt’s mehr Rente – so viel steht zumindest fest. Auch die Höhe ist schon vorhersehbar. Es dürft mehr sein als ursprünglich geplant. Was bedeutet das konkret?

„Die Rente folgt den Löhnen“, so das eherne Gesetz des Umlageverfahrens der Rente. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Da die Löhne in den ersten beiden Quartalen 2024 um 6,4 Prozent (1. Quartal) und 5,4 Prozent (2. Quartal) gestiegen sind, werden auch die Renten am 1. Juli 2025 entsprechend steigen, allerdings nicht ganz so stark wie die Löhne.

3,6 Prozent Rentenerhöhung

Eine erste Schätzung gibt der Rentenversicherungsbericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – die verlässliche Information über die Erhöhung folgt erst im Frühjahr 2025. Für 2025 geht die DRV laut „Münchner Merkur“ aber von 3,6 Prozent mehr Rente für die 22 Millionen Rentner und Rentnerinnen im Land aus.

Bleibt’s bei 48 Prozent Rentenniveau?

Die Erhöhung muss etwas höher ausfallen als geplant, weil zum 1. Januar der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte steigt und somit das Rentenniveau von 48 Prozent nicht gehalten werden könnte. Aber genau das ist gesetzlich geregelt – und zwar ist die Niveauschutzklausel im § 255e des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bei 48 Prozent festgeschrieben. Diese Klausel stellt sicher, dass das Rentenniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 mindestens 48 % beträgt.

Rentenerhöhungen seit 2000

RentenerhöhungWest in %Ost in %
20000.60.6
20011.912.11
20022.162.89
20031.041.19
200400
200500
200600
20070.540.54
20081.101.10
20092.413.38
201000
20110.990.99
20122.182.26
20130.253.29
20141.672.53
20152.12.5
20164.255.95
20171.93.59
20183.223.37
20193.183.91
20203.454.2
202100.72
20225.356.12
20234,395,86
20244,574,57

Der „Münchner Merkur“  hat exemplarisch durchgerechnet, was eine Erhöhung der Rente um 3,6 Prozent bedeutet:

  • bei 800 Euro sind es 28,80 Euro
  • bei 900 Euro 32,40 Euro
  • bei 1.200 Euro 43,20 Euro
  • bei 1.500 Euro 54 Euro
  • bei 1.800 Euro 64,80 Euro

Das sind allerdings nur Brutto-Beträge, denn von der Rente werden Kranken- und Pflegebeiträge abgeführt – und möglicherweise sind Steuern zu zahlen.

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Helmut Achatz

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