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Ab 1. Juli 2025 gibt’s mehr Rente – das wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Die Rentenerhöhung wird allerdings gleich um 1,4 Prozent gesenkt, weil die erhöhten Pflegebeiträge der vergangenen sechs Monate abgezogen werden. Alles klar?
Schon im März war klar, dass die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen werden. Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Von der Erhöhung werden gleich die aufgelaufenen höheren Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, sodass die Rentenerhöhung im Juli, sprich am 31.7.2025, deutlich niedriger ausfällt.
Was bedeutet die Rentenerhöhung in Cent und Euro? Für eine „Standardrente“ ergibt sich ab Juli ein Anstieg um 66,16 Euro pro Monat. Standardrente bedeutet: Rentenzahler nach durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren. So weit, so gut. Jetzt kommt die Gegenrechnung: Von den 66,16 Euro Rentenerhöhung bleiben nur 41,39 Euro übrig, da ja die über sieben Monate aufgelaufenen Pflegebeitragserhöhungen abgezogen werden.
Rechnung für einen Standardrentner
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2024 39,32 Euro.
Die bisherige monatliche Bruttorente eines Eckrentners beträgt somit: Die Erhöhung um 3,74 Prozent beträgt: (gerundet)
Die neue monatliche Bruttorente eines Eckrentners ab dem 1. Juli 2025 beträgt:
Rentenerhöhung | 66,16 Euro |
– aufgelaufene Pflegebeiträge | 24,77 Euro |
——————————————————————– | |
tatsächliche Rentenerhöhung | 41,39 Euro |
Zum 1. Januar haben die Pflegeversicherungsbeiträge, die die Rentner alleine tragen, sprich ohne Beteiligung der Rentenversicherung, um 0,2 Prozent erhöht. Die Erhöhung summiert sich bis Ende Juli auf 1,4 Prozent (0,2 x 7) auf. Um diesen Prozentsatz verringert sich die Rentenerhöhung. Das ganz heißt „rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025“. Erst im August, sprich Ende August, wird die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent dann erstmals voll ausgezahlt.
So viel gibt’s mehr
„T-Online“ hat ausgerechnet, was eine Erhöhung der Rente für den einzelnen tatsächlich bedeutet:
Rente aktuell | Rente ab 1.7.2025 | Erhöhung |
---|---|---|
500 Euro | 518,70 Euro | +18,70 Euro |
600 Euro | 622,44 Euro | +22,44 Euro |
700 Euro | 726,18 Euro | +26,18 Euro |
700 Euro | 726,18 Euro | +26,18 Euro |
800 Euro | 829,92 Euro | +29,92 Euro |
900 Euro | 933,66 Euro | +33,66 Euro |
1.000 Euro | 1.037,40 Euro | +37,40 Euro |
1.100 Euro | 1.141,14 Euro | +41,14 Euro |
1.200 Euro | 1.244,88 Euro | +44,88 Euro |
1.300 Euro | 1.348,62 Euro | +48,62 Euro |
1.400 Euro | 1.452,36 Euro | +52,36 Euro |
1.500 Euro | 1.556,10 Euro | +56,10 Euro |
1.600 Euro | 1.659,84 Euro | +59,84 Euro |
1.700 Euro | 1.763,58 Euro | +63,58 Euro |
1.800 Euro | 1.867,32 Euro | +67,32 Euro |
1.900 Euro | 1.971,06 Euro | +71,06 Euro |
2.000 Euro | 2.074,80 Euro | +74,80 Euro |
2.100 Euro | 2.178,54 Euro | +78,54 Euro |
2.200 Euro | 2.282,28 Euro | +82,28 Euro |
2.300 Euro | 2.386,02 Euro | +86,02 Euro |
2.400 Euro | 2.489,76 Euro | +89,76 Euro |
Quelle: „T-Online“
Bleibt’s bei 48 Prozent Rentenniveau?
Die Erhöhung muss etwas höher ausfallen als geplant, weil zum 1. Januar der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte steigt und somit das Rentenniveau von 48 Prozent nicht gehalten werden könnte. Aber genau das ist gesetzlich geregelt – und zwar ist die Niveauschutzklausel im § 255e des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bei 48 Prozent festgeschrieben. Diese Klausel stellt sicher, dass das Rentenniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 mindestens 48 % beträgt. Rentenniveau heißt: das Verhältnis zwischen Standardrente und Durchschnittseinkommen. Die tatsächliche Rente richtet sich nach dem individuellen Einkommen und der Dauer der Erwerbstätigkeit. Genau aus diesem Grund hat der Staat zu diesem Konstrukt der „rückwirkenden Umsetzung“ gegriffen.
Rentenerhöhungen seit 2000
Rentenerhöhung | West in % | Ost in % |
---|---|---|
2000 | 0.6 | 0.6 |
2001 | 1.91 | 2.11 |
2002 | 2.16 | 2.89 |
2003 | 1.04 | 1.19 |
2004 | 0 | 0 |
2005 | 0 | 0 |
2006 | 0 | 0 |
2007 | 0.54 | 0.54 |
2008 | 1.10 | 1.10 |
2009 | 2.41 | 3.38 |
2010 | 0 | 0 |
2011 | 0.99 | 0.99 |
2012 | 2.18 | 2.26 |
2013 | 0.25 | 3.29 |
2014 | 1.67 | 2.53 |
2015 | 2.1 | 2.5 |
2016 | 4.25 | 5.95 |
2017 | 1.9 | 3.59 |
2018 | 3.22 | 3.37 |
2019 | 3.18 | 3.91 |
2020 | 3.45 | 4.2 |
2021 | 0 | 0.72 |
2022 | 5.35 | 6.12 |
2023 | 4,39 | 5,86 |
2024 | 4,57 | 4,57 |
2025 | 3,74 | 3,74 |
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Das System der Rentenanpassung ist durchaus akzeptable, aber es muss finanzierbar bleiben.Nicht mehr finanzbar, ohne Steuererhoehungen sind die Lohnforderungen der kommunalen Arbeitnehmer. Daher waere auch hier ein Streik-sprich Erpressungsverbot, eine Loesung. Es fehlt hier einfach ein Lohnanpassungsgesetz fuer oeffentliche Beschaeftigte.
Das wird auch schon mittelfristig ein Problem, wenn die Babyboomer in großer Zahl in Rente gehen.