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Die Debatte um die Zukunft der Alterssicherung nimmt an Fahrt auf. Während die Bundesregierung auf die Empfehlungen der offiziellen Regierungskommission setzt, formiert sich auf Gewerkschaftsseite geschlossener Widerstand.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) macht mobil gegen geplante Einschnitte und hat im Juli sein lang erwartetes Abschlusspapier mit einem alternativen Konzept vorgelegt. Im Zentrum des Konflikts steht vor allem das Schicksal der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte.
DGB beharrt auf abschlagsfreier Rente
In der aktuellen Rentendebatte hat der DGB seine Forderung nach einer Beibehaltung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (die frühere „Rente mit 63“) nachdrücklich bekräftigt. DGB-Chefin Yasmin Fahimi machte vor Journalisten in Berlin unmissverständlich klar, welche Vorschläge der Regierung die Gewerkschaften strikt ablehnen und wo die Alternativen liegen.
Die abschlagsfreie Rente sei eine „Frage der Leistungsgerechtigkeit und eine Frage des Respekts gegenüber eben auch einer überproportional großen Beitragsleistung in die Rente und deswegen ist das ein Prinzip, das nicht aufgehoben werden darf“, betonte Fahimi. Sie sprach in diesem Zusammenhang auch von einem wichtigen Signal an die junge Generation.
Fahimi brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass dieser Punkt im anstehenden Gesetzgebungsprozess zur Rentenreform am Ende keine Berücksichtigung findet. Der DGB wolle mit klaren Argumenten und konstruktiven Vorschlägen ein Angebot machen, „damit solche Fehlentscheidungen gar nicht erst zustande kommen“.

Regierungskommission vs. DGB-Konzept
Bereits im Januar hatte der DGB als Gegenstück zur offiziellen Rentenkommission der Regierung eine eigene Expertenkommission eingesetzt. Während die staatliche Kommission im Frühsommer ihre 33 Empfehlungen vorlegte, vertiefen die Gewerkschaften ihre Gegenposition nun in einem umfassenden Abschlusspapier.
Die Regierungskommission hatte unter anderem folgendes Maßnahmenpaket geschnürt:
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Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte,
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Einführung einer zusätzlichen Kapitalrente,
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Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung.
Gegen die geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit schoss sich Fahimi besonders ein. Die Lebenserwartung steige aktuell deutlich weniger schnell, als es die automatische Erhöhung des Renteneintrittsalters erfordere, rechnete die DGB-Vorsitzende vor. Eigentlich müsste das Eintrittsalter daher sogar wieder abgesenkt werden, statt es – wie derzeit im Rahmen der schrittweisen Reform bis 2031 – auf 67 Jahre anzuheben.
Widerstand aus den Reihen der CDU
Der Wirtschaftsrat der CDU fordert laut „Bild“ von Arbeitsminister Alexander Schweitzer (53, SPD) in einem Brandbrief die Abschaffung der „Rente mit 63“.
Fünf Gründe für die Abschaffung der „Rente mit 63“
Der Wirtschaftsrat begründet seine Forderung mit fünf „Ungerechtigkeiten“:
- Junge Beitragszahler finanzierten den bis zu zwei Jahre früheren Renteneintritt.
- Ärmere Rentner hätten das Nachsehen, weil vor allem Versicherte mit höheren Renten von der Sonderregelung profitierten.
- Frauen kämen seltener auf 45 Versicherungsjahre, weil sie wegen der Familie häufiger Pausen im Job einlegen.
- Auch Menschen, die gesundheitlich nicht mehr arbeiten könnten, seien benachteiligt. Für sie sei die Erwerbsminderungsrente zielgenauer.
- Und Unternehmen verlieren erfahrene Arbeitskräfte.
Politischer Druck und Zeitplan
Die Fronten in der Großen Koalition und im politischen Berlin sind verhärtet. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die damalige Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatten zwar angekündigt, das Reformbündel der Regierungskommission zügig und vollständig umzusetzen. Doch über einzelne Streitpunkte wie den Erhalt der abschlagsfreien Rente wird in den Reihen der Koalition hart gerungen. Merz hatte zuletzt bekräftigt, dass der Gesetzentwurf zur Rentenreform noch in diesem Jahr das Kabinett passieren und im ersten Quartal 2027 vom Bundestag beschlossen werden soll.
Die DGB-Gegenentwürfe
Um die Rentenlücke der Zukunft zu schließen, ohne den Rotstift bei den Versicherten anzusetzen, setzt das DGB-Konzept auf einen völlig anderen finanzpolitischen Kurs. Zu den Kernforderungen des Gewerkschaftspapiers gehören:
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Verpflichtende betriebliche Altersvorsorge (bAV): Arbeitgeber sollen künftig allein zwei Prozent des Bruttolohns für eine verpflichtende bAV aufbringen. In Kombination mit der gesetzlichen Rente soll so im Ruhestand ein Versorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden.
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Anhebung des Rentenniveaus: Das gesetzliche Rentenniveau soll nicht abgesenkt, sondern von heute rund 48 Prozent zunächst auf 50 Prozent und in einem weiteren Schritt auf 53 Prozent angehoben werden.
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Erweiterung des Versichertenkreises: Neue, bislang nicht abgesicherte Selbstständige sowie sämtliche Abgeordnete des Bundestages und der Länderparlamente sollen verbindlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
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Gegenfinanzierung über Steuern und Beiträge: Die Mehrkosten in der Rentenversicherung sollen durch „leicht erhöhte Beiträge“, einen substanziell aufgestockten Bundeszuschuss sowie gezielte „zusätzliche Steuern auf hohe Vermögen“ finanziert werden.
Fazit und Ausblick
Der Konflikt zwischen den Plänen der Regierungskommission und den Vorstellungen des DGB markiert eine der wichtigsten sozialpolitischen Weichenstellungen für die kommenden Jahre. Während die Bundesregierung auf eine Begrenzung der Ausgaben und eine stärkere Kapitalmarktausrichtung drängt, pochen die Gewerkschaften auf Verlässlichkeit, Solidarität und den Erhalt des Besitzstands für Arbeitnehmer mit langer Beitragsbiografie. Bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag steht der Bundesregierung ein heißer Herbst und Winter bevor.
Bild: DGB/Benno Kraehahn
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