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Wer als Rentner weiterarbeitet und fast volle Teilrente bezieht, verliert ab 2027 den Anspruch auf Krankengeld – es gilt die Zwei-Drittel-Grenze. Was tun?
Die Bundesregierung hat sich wieder einen neuen fiesen Trick einfallen lassen:
Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
Die Bundesregierung hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Regeln zum Krankengeld für arbeitende Rentner neu justiert. Kernpunkt ist eine Änderung von § 50 SGB V: Künftig endet der Anspruch auf Krankengeld nicht nur bei einer Vollrente wegen Alters, sondern auch dann, wenn eine Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezogen wird.
Die bisher beliebte Gestaltung mit einer 99,99‑Prozent‑Teilrente verliert damit ihren entscheidenden Vorteil: Sie sichert ab 2027 keinen Krankengeldanspruch mehr, wenn weiter versicherungspflichtig gearbeitet wird. Die Teilrente selbst wird nicht abgeschafft – aber ihr „Trick“-Charakter beim Krankengeld ist Geschichte.
Warum die 99,99-%-Teilrente so attraktiv war
Bislang galt: Wer eine Vollrente bezog, hatte keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer dagegen eine sehr hohe Teilrente wählte – etwa 99,99 % – bekam faktisch die volle Rente, galt rechtlich aber nicht als Vollrentner.
Für weiterbeschäftigte Rentner war das ein eleganter Weg: Nach Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall konnte Krankengeld fließen, obwohl die Altersrente fast vollständig ausgezahlt wurde. Genau diese Lücke schließt der Gesetzgeber nun mit der Zwei-Drittel-Grenze.
Wer ist konkret betroffen?
Betroffen sind Rentnerinnen und Rentner, die
- eine gesetzliche Altersrente beziehen und
- weiter versicherungspflichtig arbeiten,
- also Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, und
- eine hohe Alters-Teilrente gewählt haben, insbesondere nahe 100 %.
Was arbeitende Rentner jetzt prüfen sollten
- Eigene Rentenstrategie anschauen Wer heute eine 99,99‑Prozent‑Teilrente nutzt, sollte noch vor dem Jahreswechsel 2026/2027 prüfen, wie wichtig der Krankengeldschutz tatsächlich ist.
- Vollrente oder niedrigere Teilrente?
- Vollrente: Mehr Geld aus der Rente, aber kein Krankengeldanspruch.
- Teilrente bis maximal zwei Drittel: Weniger Rente, dafür bleibt Krankengeld grundsätzlich möglich.
Ob sich der Verzicht auf einen Teil der Rente lohnt, hängt vom Einzelfall ab: Höhe der Rente, Einkommen aus Arbeit, gesundheitliche Situation und sonstige Absicherung im Krankheitsfall spielen eine Rolle.
Fazit: Gestaltungsspielraum bleibt – aber ohne Schlupfloch
Die Botschaft für arbeitende Rentner ist klar: Die 99,99‑Prozent‑Teilrente taugt ab 2027 nicht mehr als „Versicherungstrick“ für Krankengeld. Wer weiterarbeitet, muss bewusst abwägen, ob ihm ein möglicher Krankengeldanspruch wichtiger ist als eine möglichst hohe laufende Rentenzahlung.
Gestaltungsspielraum gibt es weiterhin – nur eben ohne das bisherige Schlupfloch.
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