Schulden bei der Krankenkasse – was tun?

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Schulden bei der Krankenkassen – wie kann das sein? Was ist zu tun und was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

Schulden können auch gegenüber der Krankenkasse entstehen, das trifft Selbstständige, aber auch Rentner – mit weitreichenden Folgen, wenn es um den Versicherungsschutz geht, der die eigene Gesundheit betrifft. Was es damit auf sich hat:

Wer zur Risikogruppe gehört

Arbeitnehmer profitieren von der freiwilligen Beitragsübernahme des Arbeitgebers. Dieser wird anteilig in Höhe von 50 Prozent übernommen. Zudem werden die Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber abgeführt. Selbstständige hingegen müssen den vollen Beitragssatz selbst bezahlen. Deshalb gehören Selbstständige zur Risikogruppe. Die Beiträge orientieren sich am Einkommen und sind variabel. Vor allem Umsatzeinbußen können dazu führen, dass die Beiträge nicht in voller Höhe bezahlt werden können. Dennoch haben Selbstständige die Möglichkeit, die Beiträge anzupassen. Sie sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen, denn eine Beitragsanpassung unterliegt bestimmten Bedingungen, die es zu erfüllen gilt.

Selbstständige, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich darum kümmern, dass die Mitarbeiter versichert sind. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Verstöße werden strafrechtlich geahndet. Folglich müssen Selbstständige eigenverantwortlich handeln und die Beiträge entsprechend der Einkommenshöhe an die Krankenkasse abführen.

Abseits davon besteht ein Risiko für privatversicherte Arbeitnehmer. Angestellte, die sich privat versichern lassen, sind in der Verantwortung, die Beiträge selbst zu bezahlen. Der Arbeitgeber kann bei Zahlungsausfall nicht haftbar gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, bei Zahlungsverzug, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Transparenz und Kommunikation sind von essenzieller Bedeutung, um gemeinsame Lösungswege zu finden.

Folgen einer Zahlungsversäumnis

Grundsätzlich können Krankenkassen nicht kündigen, wenn die Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt werden. Dies ist nur in besonderen Härtefälle rechtlich zulässig, beispielsweise, wenn Versicherte einer Krankenkasse, Straftäter sind. Andernfalls ist keine Kündigung möglich, wobei dies keine Sanktionen ausschließt. Kommt es zu Schulden, so kann die Krankenkasse bestimmte Leistungen verweigern. Die Krankenkasse kommt nur für lebensnotwendige Leistungen auf, die unabdingbar sind. Somit können Betroffene, die verschuldet sind, darauf zählen, dass bei einem akuten Notfall die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Was passiert, wenn ein Rentner, der neben seiner gesetzlichen Rente auch noch Zahlungen einer Direktversicherung bekommt, seinen Krankenkassenbeitrag nicht zahlt, den die Krankenkasse darauf von ihm verlangt? Direktversicherte sind gezwungen, für ihre Direktversicherung 120 Monate lang zu zahlen, von einem Freibetrag von 164,50 Euro abgesehen. Einige weigern sich, weil sie sagen, sie zahlen bereits für ihre gesetzliche Rente, Krankenkassenbeiträge. Die Krankenkasse werden weitere Sanktionen vornehmen, sofern keine Begleichung der Schulden erfolgt. Es werden beispielsweise Mahngebühren in Rechnung gestellt. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Vollstreckung. Die Beiträge werden von einem Gerichtsvollzieher eingezogen.

Selbstständige haben auch mit harten Konsequenzen zu rechnen. Kommt es zu keiner Übereinkunft mit der Krankenkasse, so wird letztere einen Fremdantrag stellen. Somit wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, was wiederum die Existenz eines Unternehmens bedrohen kann. Aufgrund der Tatsache, dass der Insolvenzantrag durch den Gläubiger erfolgt, infolge von Zahlungsversäumnissen, entfällt die Restschuldbefreiung. Deshalb sollten Selbstständige frühzeitig reagieren. Betroffene können mit einem Eigenantrag dafür Sorge tragen, dass die Insolvenz mit einer Restschuldbefreiung einhergeht. Oder es erfolgt eine zeitnahe Begleichung der Schulden, um den Insolvenzantrag gänzlich zu verhindern.

Schulden sind Schulden

Schulden bei der Krankenkasse haben ebenso ernsten Konsequenzen, wie andere Schulden. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig reagieren, um weitere Sanktionen zu verhindern. Denn die Schulden können die Existenz eines Unternehmens bedrohen oder auch die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen merklich herabstufen. Durch eine transparente Kommunikation mit den Krankenkassen lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren. Folglich gibt es genug Mittel und Wege, um Schlimmeres zu verhindern.

Weitere Informationen zum Thema “Schulden bei der Krankenkasse” finden Sie im kostenfreien Ratgeberportal https://www.privatinsolvenz.net/schulden-bei-der-krankenkasse/.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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