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Die schwarz-rote Regierung reformiert das Heizungsgesetz erneut. Weniger Zwang, mehr Förderung – und ein klarer Fokus auf soziale Verträglichkeit. Was bedeutet das für Eigentümer?
„Der Heizungskeller wird wieder zur Privatsache“, so Jens Spahn, Unions-Fraktionsvorsitzender. „Wir geben den Menschen ihre Freiheit zurück, die Robert Habeck ihnen genommen hat, mit viel Gängelung“, ergänzt er. Ein Gesetz ohne Akzeptanz läuft ins Leere. Das will die schwarz-rote Koalition jetzt ändern. Bestandseigentümer sollen bald wieder „volle Wahlfreiheit“ zwischen Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets, Biomasse und Gas- oder Ölheizung haben. Noch ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) nicht in trockenen Tüchern, aber da sich beide Koalitionspartner einig sind, dürfte es mit der Umsetzung vergleichsweise schnell gehen.
Weniger Druck, mehr Realismus
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für das reformierte Heizungsgesetz 2026 vorgestellt. Nach den heftigen Debatten der vergangenen Jahre soll nun Ruhe einkehren: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus. Die 65‑Prozent‑Regel (65 Prozent erneuerbare Energie) bleibt zwar bestehen, wird aber deutlich flexibler ausgelegt. Entscheidend ist nicht mehr der sofortige Austausch, sondern ein langfristiger Transformationspfad.
Technologieoffenheit statt Wärmepumpenpflicht
Die Reform verabschiedet sich von der faktischen Wärmepumpenpflicht. Neben elektrischen Wärmepumpen sollen künftig auch andere klimafreundliche Lösungen anerkannt werden – etwa Hybridheizungen, kommunale Wärmenetze oder perspektivisch grüne Gase. Damit reagiert die Regierung auf Kritik, dass viele Gebäude – besonders ältere – technisch oder finanziell nicht einfach auf Wärmepumpen umgestellt werden können.
Kommunale Wärmeplanung als Schlüssel
Zentraler Baustein bleibt die kommunale Wärmeplanung. Erst wenn klar ist, ob ein Gebiet künftig über ein Wärmenetz versorgt wird, müssen Eigentümer entscheiden. Das schafft Planungssicherheit – besonders für ältere Hausbesitzer, die nicht mehr bereit sind, fünfstellige Summen in eine unklare Zukunft zu investieren.
Mehr Förderung, weniger Bürokratie
Die schwarz-rote Regierung verspricht eine „deutlich attraktivere Förderung“. Zuschüsse sollen einfacher beantragt werden können, und einkommensschwächere Haushalte erhalten höhere Fördersätze. Für viele Menschen im Vorruhestand oder Ruhestand ist das entscheidend: Sie tragen oft die Last hoher Modernisierungskosten, profitieren aber kaum von langfristigen Energieeinsparungen.
Bestandsschutz bleibt – und das ist wichtig
Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren. Auch Reparaturen bleiben erlaubt. Erst wenn eine Heizung irreparabel ausfällt, greifen die neuen Regeln – und selbst dann mit Übergangsfristen. Das nimmt vielen Eigentümern die Angst vor plötzlichen Investitionszwängen.
Was bedeutet das für Eigentümer ab 60?
Für Menschen im Vorruhestand ist die Reform ein Signal der Entspannung. Niemand muss überstürzt handeln. Gleichzeitig lohnt es sich, die kommunale Wärmeplanung im Blick zu behalten und Förderprogramme frühzeitig zu prüfen. Wer ohnehin modernisieren wollte, profitiert jetzt von besseren Zuschüssen und mehr Wahlfreiheit.
Das Gesetz
Noch gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) der vormaligen Ampel-Regierung, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Die aktuelle schwarz-rote Regierung hält daran (noch) fest. Die inhaltlichen Punkte (Gasnetzstilllegung, Biogas-Kosten, Fernwärmezwang) sind jedoch reale Risiken, die auch im geplanten Gesetz und der kommunalen Wärmeplanung eine Rolle spielen.
Die Haken eines neuen Gesetzes
Neue Heizregeln und kommunale Wärmeplanung sorgen für Verwirrung. Warum Gasheizungen trotz Wahlfreiheit zur Kostenfalle werden könnten.
Die Debatte um das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) reißt nicht ab. Während die Politik über Reformen streitet, stehen viele Hausbesitzer vor der Frage: In welche Heizung soll ich jetzt investieren? Doch Vorsicht: Wer jetzt auf vermeintlich einfache Lösungen setzt, tappt möglicherweise in eine teure Falle.
Haken 1: Das verschwindende Gasnetz
Manche Städte wie Augsburg oder Mannheim planen bereits, ihre Gasnetze vor 2045 stillzulegen. Eine neue Gasheizung wäre dann wertlos. Laut einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) herrscht bei fast der Hälfte der Stadtwerke noch Unklarheit über die Zukunft ihrer Netze. Investieren Sie nicht ohne Blick in die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt!
Haken 2: Die Biogas-Preise steigen
Wer weiterhin mit Gas heizen will, muss künftig steigende Anteile an „grünem“ Gas (Biomethan) beimischen. Das Problem: Biogas ist knapp und teuer. Experten warnen, dass die Preise durch teure Emissionsrechte und die Umlage der Netzkosten auf immer weniger Verbraucher explodieren könnten. Aktuell liegen Biogas-Tarife bereits rund 25 Prozent über dem Normalpreis.
Haken 3: Der Fernwärme-Zwang
Viele Gemeinden setzen auf Fernwärme und können einen sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang verhängen. Für Hausbesitzer, die gerade erst eine teure Gasheizung eingebaut haben, könnte diese Investition umsonst gewesen sein, wenn die Straße zum Fernwärme-Gebiet erklärt wird. Nur wer bereits eine klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe nutzt, entgeht oft diesem Zwang.
Checkliste für Eigentümer
Hausbesitzer sollten folgende Punkte klären, bevor sie Fakten schaffen:
- Liegt für meinen Wohnort bereits eine kommunale Wärmeplanung vor?
- Gibt es Pläne für ein Fernwärmenetz in meiner Straße?
- Wie sicher ist die Versorgung mit Gas über das Jahr 2035 hinaus?
Beispiel Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck bei München):
In der oberbayerischen Stadt Olching mit etwas mehr als 28.000 Einwohnern ist das Thema Wärmeversorgung aktuell sehr präsent. Die Stadt hat ein Müllheizkraftwerk und zwei Wasserkraftwerke. Für ihren Wärmeplan hat die Stadt (unter 100.000 Einwohnern) bis spätestens 30. Juni 2028 noch Zeit. Der aktuelle Stand:
1. Fokus auf Fernwärme-Ausbau
Die Stadtwerke Olching betreiben bereits ein rund 40 km langes Fernwärmenetz, an das über 2.000 Haushalte angeschlossen sind.
- Aktuelle Projekte: 2026 wird das Fernwärmenetz aktiv erweitert, aktuell insbesondere im Bereich „Schwaigfeld“. Hier wird Fernwärme als direkter Ersatz für die dort dominierenden Ölheizungen vorangetrieben.
- Langfristiges Ziel: Das strategische Ziel der Stadtwerke ist es, langfristig bis zu 80 Prozent der Einwohner Zugang zur Fernwärme zu ermöglichen. Die Wärme wird in Olching weitgehend CO2-neutral (Abwärme der GfA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft) erzeugt.
2. Stand der offiziellen Wärmeplanung
- Gesetzliche Frist: Da Olching unter der 100.000-Einwohner-Grenze liegt, hat die Stadt offiziell noch Zeit. Dennoch arbeitet die Verwaltung eng mit den Stadtwerken zusammen, um die Planung vorzuziehen.
- Informationsangebote: Die vhs Olching und lokale Energieberater bieten aktuell (Stand Februar 2026) Informationsabende zur kommunalen Wärmeplanung an, um Bürgern aufzuzeigen, in welchen Straßenzügen mit Fernwärme zu rechnen ist und wo dezentrale Lösungen (Wärmepumpen) nötig sein werden.
3. Was das bedeutet (Risiko-Check)
Die möglichen „Fallen“:
- Gasnetz: Es gibt aktuell keine offizielle Ankündigung zur kompletten Stilllegung des Gasnetzes in Olching (wie etwa in Augsburg). Dennoch zeigt der starke Fokus auf den Fernwärmeausbau, dass Gas langfristig zur Nischenlösung für Gebiete ohne Wärmenetz-Option werden könnte.
- Anschlusszwang: In Gebieten, in denen das Fernwärmenetz neu verlegt wird (wie im Schwaigfeld), sollten Hausbesitzer vor einer Heizungsmodernisierung unbedingt prüfen, ob eine Anschlusspflicht besteht oder kommen wird. Die Stadtwerke werben aktiv mit der „Wirtschaftlichkeit“ gegenüber Gaslösungen.
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