Habecks Pläne – Enteignung durch die Hintertür

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Millionen von Rentnern sollen ihre Heizungen austauschen – die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck sind eine Enteignung durch die Hintertür.

„Für Millionen Rentner ist Habecks Heiztauschpflicht eine Enteignung durch die Hintertür“, schreibt Focus-Online-Leser Karl-Heinz H. Er hat die ganze Tragweite der Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck umrissen. Habeck will, so seine Pläne, das ab 2024 neue eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – Gas und Öl gehören nicht dazu. Bis 2045 soll es keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr geben. Das geplante Gesetz lässt jedoch viele Fragen offen, wie die FDP mit ihrem Fragenkatalog an Habeck verdeutlicht. Nur ein Teil der Fragen wurde bislang von Habecks Ministerium beantwortet – und oft auch nur ausweichend.

Die Ampel-Regierung wollte das umstrittene Heizungsgesetz trotzdem noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat bringen, wie „ntv“ berichtet, was dann dank der massiven Kritik abgebogen wurde. Das Gesetz ist nachgebessert worden und wurde nach der Sommerpause dann verabschiedet.

Enteignung durch die Hintertür

Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner, die eine Immobilie besitzen? Wessen Heizung in die Jahre gekommen ist, der muss ab 2024 komplett umrüsten, denn ein einfacher Austausch des Kessels ist dann nicht mehr erlaubt, das sieht der Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor. Hier der Text der „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Habeck will die Umrüstung zur Pflicht machen, im alten Gesetzesentwurf war noch von „möglichst“ die Rede. Dazu die „Tagesschau“:

Konkret geht es beim Streit innerhalb der Regierungskoalition darum, dass innerhalb eines Jahres aus „möglichst […] soll“, eine „Pflicht“ geworden sei. Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 23. März des vergangenen Jahres heißt es: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Im aktuellen Gesetzentwurf dagegen wird die „[…] Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden […]“ genannt.

Rund vier Millionen Heizungen in Deutschland erreichen im kommenden Jahr die Altersgrenze von, so die „Berliner Morgenpost“. Konkret bedeute das, dass rund 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen betroffen sind. Die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf eine Anfrage der Unionsfraktion an die Bundesregierung als erste darüber berichtet.

Möglichkeiten die 65-%-Quote zu erreichen

Wer zeitnah seine alte Öl- oder Gasheizung austauschen muss, hat ab dem kommenden Jahr folgende Möglichkeiten, die 65-Prozent-Quote zu erreichen:

  1. Wärmepumpe
  2. Hybridgerät (Etwa als Kombination von Wärmepumpe mit Gas- oder Ölkessel. Reine Gasheizungen sollen zwar ab 2024 verboten sein, als Ergänzung zu einer anderen Heiz-Technologie dürfen sie aber weiterhin fungieren.)
  3. Biomasseheizung (Das meint vor allem Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzel-Öfen. Allerdings stehen diese bei Umweltschützern schon länger in der Kritik. Ihre Zukunft ist ungewiss.)
  4. Grüne Gasheizungen, betrieben mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen
  5. Stromdirektheizung
  6. Fernwärme (Sie steht allerdings nicht überall zur Verfügung. Besonders in stark besiedelten Ballungsräumen ist die Variante aber rentabel und deshalb gibt es auch vor allem in Stadtgebieten Fernwärmenetze.)

Quelle: Ruhr24

Rentner bekommen kaum Kredit

Problematisch wird dieses Gesetz vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit Immobilienbesitz. Wie sollen sie den Austausch ihrer Heizung finanzieren? Wer über 70 Jahre alt ist, bekommt nur schwer – oder gar nicht – einen Kredit. Gerade, wer ein älteres Haus – oder Wohnung – besitzt, muss wegen des geplanten Gesetzes tief in die Tasche greifen. Auf die Immobilienbesitzer kommen gewaltige Kosten zu.

BR24 – Gas- und Ölheizungsverbot ab 2024

Das Video des Bayerischen Rundfunks

Was kostet eine neue Heizung?

Die „Frankfurter Rundschau“ hat geschätzt, was eine neue Heizung kostet:

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Alternativen bei einem Einfamilienhaus sind, hat chip.de wie folgt zusammengefasst:

  • Wasser-Wärmepumpen: 15.000 bis 24.000 Euro
  • Luftwärmepumpen: 11.000 bis 28.000 Euro
  • Erdwärmepumpen: 25.000 bis 40.000 Euro
  • Biomasseheizung: 12.000 bis 33.000 Euro
  • Solarthermieanlage: bis zu 25.000 Euro
  • Photovoltaikanlage: bis zu 26.000 Euro
  • Fernwärmeanschluss: bis zu 10.000 Euro

Hinzu kommen die Kosten für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung. Das heißt, auf einen Haushalt kommen zwischen 10.000 und 33.000 Euro zu.

Dumm nur, dass viele Häuser gar nicht für den Betrieb von beispielsweise Wärmepumpen ausgelegt sind, weil Wärmepumpen einen Niedertemperaturheizung voraussetzt. Das heißt, viele Rentnerinnen und Rentner müssten ihre Häuser oder Wohnungen auf Niedertemperatur umrüsten, was zusätzliche Kosten verursacht. „Report München“ stellte am 14. März das Beispiel eines Hausbesitzer aus Zwickau vor: Für ihn summiet sich die energetische Komplettsanierung seines Hauses auf 220.000 Euro.

Wie viele Haushalte sind von Habecks und Geywitz Gesetz betroffen? Die „Frankfurter Rundschau“ schätzt, dass die Heizungspläne 30 Millionen Haushalte betrifft. Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heizten im Jahr 2021 von den 43 Millionen Haushalten in Deutschland 49,5 Prozent mit Gas, weitere 24,8 Prozent heizten mit Öl. Das heißt, annähernd drei Viertel aller Haushalte sind demnach betroffen – und das sind rund 32 Millionen.

Die Energieklassen

Energieklassen

Die meisten Häuser hierzulande haben eine schlechte Energieklasse Quelle: Frankfurter Rundschau

 

Halbe Billion Umrüstungskosten

Die Sanierungskosten würden sich, ausgehend von optimistisch gerechneten 15.000 Euro, auf annähernd eine halbe Billion Euro summieren. Da helfen auch ein paar Milliarden Förderung nicht – viele Immobilienbesitzer, gerade Rentnerinnen und Rentner werden sich das nicht leisten können. Was dann? Müssen sie möglicherweise ihr Häuschen verkaufen?

Robert Habeck hat wohl keine Vorstellung, was sein Gesetz für Deutschlands Immobilienbesitzer bedeutet, vor allem für Rentnerinnen und Rentner.

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Bild: iStock | FOTOKITA

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • ClaudiaBerlin
    15. März 2023 11:48

    Es wäre hilfreich, einmal die originale Verlautbarung des Wirtschaftsministeriums zur Sache zu lesen. Von „Zwangsaustausch“ laufender Heizungen ist nirgends die Rede!

    Ich zitiere mal „Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick“
    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html

    1) Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.

    2) Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. (Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass z.B. eine Gasheizung eine gefühlte Ewigkeit repariert werden können – es wird halt dadurch teurer und der Wirkungsgrad ist schlechter im Vergleich)

    3) Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.“

    Das (und es steht da noch viel mehr dazu) sieht nicht danach aus, als würde die Regierung Maßnahmen verlangen, die aus technischer oder individuell wirtschaftlicher Sicht einfach nicht machbar sind! Statt dessen werden Horrorszenarien für arme Rentner an die Wand gemalt! Schade, dass du das so unkritisch mitmachst.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      15. März 2023 12:59

      Ganz so easy ist es eben doch nicht: „von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll“ stand bislang noch im Entwurf. Nach Habecks Vorstellungen wird daraus eine „Pflicht“. Also, von wegen „möglichst“. Was sind „Härtefälle“ – das ist so schwammig formuliert, dass daraus Willkür wird. Die Rede ist auch schon von Zwangsgeldern. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Kaminkehrer Hausbesitzer zwingen können, die Heizung zu erneuern, wenn die Abgaswerte nicht mehr stimmen. Kosten einer Heizungserneuerung: 15.000 bis 20.000 Euro. Aber auch alte Heizungen bekommen dem Gesetzesentwurf zufolge eine neue Laufzeit: So sollen sie nur noch maximal 30 Jahre laufen dürfen, ab 2045 ist dann gänzlich Schluss mit Öl und Gas. Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, sollen nach Habecks Plänen Besitzer drei Jahre Zeit haben, um auf Erneuerbare umzustellen. Wer ein altes Haus hat, muss dann mit 50.000 bis 100.000 Euro Umrüstungskosten rechnen, weil er nicht nur die Heizung erneuern muss, sondern auch die Heizkörper, denn Wärmepumpen sind auf Niedertemperatur optimiert. Einfach mal „Report München“ vom 14. März anschauen: https://www.ardmediathek.de/video/report-muenchen/habecks-heizungsplaene-wer-kann-das-bezahlen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydCBtw7xuY2hlbi83NDg0ZjJmNS00NzJiLTRjYWEtYmJiMC02NzQ3N2Q2ZmVkNGQ

      Antworten
  • […] so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Notverkauf“ heißt für viele Enteignung und Verlust der […]

    Antworten

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