Mit Krankenkassenwechsel Geld sparen

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Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen.

Mitte 2024 haben schon wieder einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Und einige Krankenkassen, darunter die AOK Ostwürttemberg, haben bereits angekündigt, im kommenden Jahr erneut zu erhöhen. Niemand muss das einfach klaglos hinnehmen. Mit Kassenwechsel lässt sich richtig Geld sparen.

Krankenkassenwechsel lohnt

Zwischen dem günstigsten und teuersten Krankenversicherer liegen 2,38 Prozentpunkte, die das Vergleichsportal „krankenkasseninfo“ vermittelt. Wer wechselt, kann sich einige Hundert Euro sparen. Die BKK Firmus beispielsweise verlange nur 15,5 Prozent, einschließlich Zusatzbeitrag, die KKH Kaufmännische Krankenkasse langt gleich richtig zu: Sie erhöhte den Zusatzbeitrag zum 1. August auf 3,28 Prozent von bisher 1,98 Prozent. Somit zahlten kinderlose Krankenversicherte insgesamt 21,88 Prozent (14,6 + 3,28 + 4,0) an die KKH; Krankenversicherte mit einem Kind zahlen 21, 28 Prozent (14,6 + 3,28 +3,4). Allein für Kranken- und Zusatzversicherung zahlen die Kunden der KKH 17,88 Prozent.

Einige Hundert jährlich gespart

 

Die BKK Firmus ist somit die günstigste bundesweit agierende gesetzliche Krankenkasse. Aber auch bei der HKK kommen die Versicherten deutlich günstiger weg als bei de KKH. Wer also als kinderloser Rentner 2000 Euro Rente bezieht, zahlt damit (einschließlich der Zuzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung, die den Arbeitgeberanteil übernimmt) bei der BKK Firmus 390 Euro, bei der KKH 437,60 Euro und spart sich monatlich 47,60 Euro und jährlich 571,20 Euro.

Wie funktioniert der Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.

  • Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
  • Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
  • Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue.

Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Helmut Achatz

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