Rentenreform auf Frühjahr 2027 verschoben

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Aus dem „Herbst der Reformen“ wird ein „Frühjahr der Reformen“ – wieder einmal verschiebt Kanzler Merz die Rentenreform.

Schon wieder ein Versprechen gebrochen

Wer glaubt diesem Mann noch irgendetwas? Noch im August 2026 hieß es in Münster vollmundig: Das komplette Reformpaket kommt bis Weihnachten durch den Bundestag. Jetzt rudert Kanzler Merz zurück. Auf einer „Handelsblatt“-Veranstaltung räumte er ein: Weihnachten wird nichts. Jetzt soll es „im Frühjahr nächsten Jahres in trockenen Tüchern“ sein. Grund für die Verzögerung ist die Rente.

Das Ende der Rente mit 63 – Klappe, die x-te

Für Merz ist es „vielleicht sogar die wichtigste innenpolitische Reform der Wahlperiode“. Die schwarz-rote Koalition wollte mal die sogenannte Rente mit 63, sprich die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, abschaffen, wie es die Rentenkommission empfiehlt. Aber die SPD will sie nur ein bisschen abschaffen, nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Jetzt wird hinter den Kulissen ein Bürokratie-Monster geboren, um den Schein zu wahren, dass die „Rente mit 63“ doch nicht abgeschafft werde, aber eigentlich schon.

Die SPD bremst. Arbeitsministerin Bärbel Bas feilt laut Koalitionskreisen an einem Entwurf, der „auf der Zielgeraden“ sei – mit Ausnahmeregelungen für besonders harte körperliche Arbeit. Wer genau darunter fällt, ist völlig offen. Einfach war gestern.

Klar ist der neue Fahrplan: Bis Weihnachten durchs Kabinett, Anfang 2027 durch Bundestag und Bundesrat.

Was das für Vorruheständler bedeutet

  1. Das Fenster schließt sich. Wer seine 45 Jahre voll hat und gesund ist, soll künftig nicht mehr ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen können. Wer Abschläge in Kauf nimmt, zahlt dauerhaft.
  2. Die Ausnahme wird die Regel nicht retten. Die angekündigten Härtefallregeln werden erfahrungsgemäß eng ausgelegt. Büro, Handel, Pflege mit Wechselschicht – ob das als „besonders hart“ zählt, ist fraglich.
  3. Es wird teurer. Merz koppelt die Reform explizit an die „individuelle Kapitalbildung“ – also mehr private Vorsorge als Ersatz für die gekürzte gesetzliche Rente.

Tipp: Warten Sie nicht auf das Frühjahr. Wenn Sie Jahrgang 1963/1964 sind und Ihre 45 Jahre in 2026 oder 2027 erreichen, lassen Sie JETZT prüfen, ob Sie noch nach altem Recht abschlagsfrei gehen können. Jeder Monat zählt. Wer seinen Antrag taktisch schieben wollte, spielt jetzt mit dem Feuer.

 

Bild: dpa picture alliance

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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