Steuer 2026 planen: Jetzt schon Geld sparen!

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Vorruhestand und Übergang optimal nutzen: Wer jetzt bereits die Steuererklärung 2026 vorbereitet, sichert sich den größten Vorteil und spart unnötigen Stress im neuen Jahr.

Die Feiertage stehen vor der Tür, und die Gedanken kreisen um Plätzchen, Geschenke und den Jahreswechsel – aber sicherlich nicht um die Steuererklärung für das Jahr 2026. Das kommt den meisten wohl erst in den Sinn, wenn der Abgabetermin näher rückt. Doch gerade für alle, die über einen (Vor-)Ruhestand nachdenken oder sich in der Übergangsphase befinden, gilt: Es kann sich enorm auszahlen, wenn Sie jetzt schon mit den Vorbereitungen beginnen!

Warum vorausschauende Planung wichtig ist

Der Jahreswechsel ist nicht nur ein kalendarischer Stichtag, sondern auch eine wichtige steuerliche Zäsur. Wenn Sie wissen, welche Ausgaben Sie im laufenden Jahr noch tätigen können, um die Steuerlast zu senken, haben Sie im Dezember oft noch die Möglichkeit, aktiv zu gestalten.

 1. Die Macht der Belege und Dokumente

Das A und O einer erfolgreichen Steuererklärung ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Wer jetzt beginnt, Belege und Dokumente zu sammeln und zu ordnen, erspart sich im Frühjahr den großen Stress.

  • Tipp: Legen Sie jetzt eine simple digitale oder physische Mappe mit der Aufschrift „Steuern 2026“ an. Das, was jetzt schon darin landet (z. B. Rechnungen von Handwerkern, Belege für Versicherungen oder Spenden), muss im April nicht mehr gesucht werden.

 2. Ausgaben aktiv vorziehen (oder verschieben)

Gerade im Kontext des Vorruhestands kann das Timing von Ausgaben eine große Rolle spielen. Haben Sie beispielsweise höhere außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten, die Sie geltend machen möchten?

  • Vorsorgeleistungen: Prüfen Sie, ob Sie noch Sonderausgaben (z. B. bestimmte Versicherungen) oder Altersvorsorgebeiträge (Rürup, Riester) bis zum Jahresende optimieren können.
  • Gesundheit: Stehen größere, geplante Gesundheitsausgaben (z.B. Zahnersatz oder Brille) an, die über Ihrer zumutbaren Belastung liegen? Unter Umständen kann es sinnvoll sein, alle damit verbundenen Rechnungen noch ins laufende Jahr zu legen, anstatt sie auf zwei Jahre zu verteilen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haben Sie einen Handwerker beauftragt? Stellen Sie sicher, dass die Zahlung (nicht nur die Rechnung) noch dieses Jahr erfolgt, um die steuerliche Entlastung für das aktuelle Jahr zu sichern.

👑 Die Königsklasse: Kauf von Entgeltpunkten

Wer die Möglichkeit hat, Rentenabschläge auszugleichen oder seine Regelaltersrente zu erhöhen, steht oft vor der Entscheidung, wann die Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) am sinnvollsten ist.

Der Kauf von Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ist nicht nur eine Investition in die zukünftige Rente, sondern auch ein extrem wirksames Instrument zur Steueroptimierung.

Was kostet ein Entgeltpunkt?

Der Preis eines Entgeltpunktes ist direkt an das Durchschnittsentgelt gekoppelt und steigt in der Regel jährlich. Hier sehen Sie die voraussichtlichen Kosten:

Jahr Preis pro Entgeltpunkt (EP) Entwicklung
2025 9.391,70 Euro Aktueller Preis
2026 (Schätzung) ca. 9.661 Euro Erwarteter Anstieg um ca. 2,9 %

Die Logik ist klar: Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Zahlung vorzuziehen, sichern Sie sich nicht nur den aktuell günstigeren Preis, sondern können die Steuerersparnis auch früher nutzen.

Der große Steuervorteil durch den Kauf

Die Kosten für den Kauf von Entgeltpunkten gelten steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen und können seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

  1. Volle Absetzbarkeit: Die DRV-Zahlung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Jahr der Zahlung. Je höher Ihr Steuersatz ist (was in der Phase vor dem Ruhestand oft der Fall ist), desto größer ist die Ersparnis.
  2. Höchstbetrag beachten: Es gibt jedoch einen Höchstbetrag für alle Altersvorsorgeaufwendungen.
    • Für 2025 liegt dieser bei 29.344 Euro (Ledige) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete/Zusammenveranlagte).
    • Von diesem Betrag werden allerdings zuerst Ihre regulären Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) abgezogen. Nur der verbleibende Restbetrag steht Ihnen für die steuerwirksame Sonderzahlung zur Verfügung.

Fazit für die Steuererklärung 2026: Zahlen Sie große Beträge für den Rentenpunkte-Kauf idealerweise vor dem 31.12. des laufenden Jahres ein, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben, um die Kosten in der nächsten Steuererklärung (2026) voll absetzen zu können.

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3. Ruhestand = Neue Regeln!

Viele angehende Rentner vergessen: Im Ruhestand ändern sich oft die Einnahmequellen (Rente, Betriebsrente, private Vorsorge) und somit auch die steuerlichen Regeln.

Wenn Sie dieses Jahr in den (Teil-)Ruhestand gehen, müssen Sie besonders genau dokumentieren, welche Einkünfte Sie in der Übergangsphase hatten. Wer schon jetzt alle Unterlagen strukturiert, behält den Überblick über:

  • Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld),
  • Kapitalerträge (Zins- und Dividendengutschriften),
  • und den Beginn der Rentenbezüge.

Fazit: Weniger Stress und mehr Erstattung

Wer jetzt anfängt, Belege zu sortieren und sich einen kurzen Überblick über die voraussichtlichen Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben zu verschaffen, gewinnt zweimal:

  1. Im Frühjahr: Sie vermeiden den typischen Steuerstress und haben mehr Zeit für die schönen Dinge des (Vor-)Ruhestands.
  2. Im Geldbeutel: Sie stellen sicher, dass Sie keine Ausgaben vergessen, die sich lohnen – und maximieren so Ihre Steuererstattung.

Der (Vor-)Ruhestand soll eine Zeit der Entspannung sein. Beginnen Sie heute damit, die steuerliche Grundlage dafür zu legen!

 

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Helmut Achatz

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