Rente nach Einzahlung: Bas‘ Gerechtigkeits-Check

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Sollen Akademiker länger arbeiten? Die Idee von Bundesarbeitsministerin Bas, das Rentenalter von der Einzahldauer abhängig zu machen, sorgt für hitzige Debatten.

⚖️ Renten-Gerechtigkeit: Akademiker vs. Handwerker

Die aktuelle Diskussion um die Rentenpläne der Bundesregierung wirft eine grundlegende Frage auf: Ist es fair, das Renteneintrittsalter von der Dauer der Einzahlungen abhängig zu machen? Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) befürwortet diesen Ansatz: Wer früh, etwa mit 16, zur Lehre begonnen hat, soll früher in Rente gehen können als jemand, der erst nach einem Studium später ins Berufsleben startet.

Pro und Kontra der Bas-Idee

Die Befürworter, wie Handwerkspräsident Jörg Dittrich, sehen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Fairness für diejenigen, die eine lange Erwerbsbiografie mit vielen Einzahlungsjahren vorweisen. Ein Handwerker, der mit 17 startet, hat mit 67 Jahren bis zu 50 Beitragsjahre angesammelt, während ein Akademiker, der erst mit 25 einsteigt, nur auf 42 Jahre kommt.

Die Kritiker, wie Rentenexperte Prof. Bernd Raffelhüschen, sehen das rechtliche Risiko. Eine Staffelung des Renteneintritts allein nach Beitragsjahren würde verfassungsrechtlich sehr dünn sein, weil sie ungleiche Lebensverläufe (Erziehung, Pflege, Auslandsaufenthalte) nicht abbildet. Akademiker könnten auf Diskriminierung oder das Rückwirkungsverbot klagen. Sie argumentieren außerdem, dass Akademiker in der Regel mehr in die Kasse einzahlen und oft länger leben. Auch wenn Akademiker durchschnittlich mehr verdienen, zeigen Vergleiche: Der Lebensverdienst eines Hochschulabsolventen liegt bei rund 2,65 Millionen Euro, der eines Handwerksmeisters bei 2,15 Millionen Euro (Quelle: IW Köln) – die Rentenansprüche im Alter sind vergleichbar. Bislang ist das ganz eine reine Positionsdiskussion – ein konkreter Gesetzesvorschlag liegt aber nicht vor.

Was bringen Studienjahre und lange Arbeit?

Studienjahre sind für die Rente nicht komplett verloren: Bis maximal acht Beitragsjahre für Schul- und Studienzeiten werden anerkannt, aber nur drei Jahre ohne Gegenrechnung; die restlichen fünf Jahre werden nur angerechnet, wenn man sie mit Beiträgen „auffüllt“ (§ 56 SGB VI). Sie zählen also zur Wartezeit, erhöhen aber nicht die Rentenhöhe. Diese Jahre sind allerdings wichtig für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für eine frühere Rente.

Länger zu arbeiten, zahlt sich finanziell aus: Jedes zusätzliche Arbeitsjahr bringt einem Durchschnittsverdiener ein Rentenplus von 40,79 Euro für West- und Ostdeutschland. Wer drei Jahre länger arbeitet, erhält monatlich 122,37 Euro mehr. Zudem bringt jedes Jahr über das gesetzliche Rentenalter hinaus einen lebenslangen Rentenanspruch von 6 % mehr.

Diffuse Debatte

Bas‘ Vorschlag zielt auf eine Gerechtigkeitslücke ab, steht aber vor großen rechtlichen Hürden und ignoriert, dass Akademiker im Schnitt höhere Beiträge zahlen. Die Debatte um die zukünftige Finanzierung der Rente bleibt komplex.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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