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Ab 2026 gibt es den Steuerbescheid meist nur noch digital, wenn die Erklärung online abgegeben wurde. Wer weiterhin Post will, muss widersprechen!
Digitaler Steuerbescheid wird die Regel
Haben Sie Ihre Steuererklärung bisher elektronisch – zum Beispiel über Elster oder eine Steuersoftware – eingereicht, kam der Bescheid meistens trotzdem per Post. Das ändert sich bald! Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 die digitale Zustellung des Steuerbescheids zum Regelfall wird. Das bedeutet:
- Haben Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermittelt, wird Ihr Bescheid automatisch zum digitalen Abruf bereitgestellt.
- Eine aktive Zustimmung von Ihnen ist dafür nicht mehr nötig.
- Diese Neuregelung gilt für den Steuerbescheid, den Steuermessbescheid und den Feststellungsbescheid.
Der digitale Bescheid ersetzt den Versand per Post. Der Papierbescheid wird zur Ausnahme.
Wollen Sie weiter Post? Dann Widerspruch einlegen!
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid weiterhin klassisch per Post erhalten möchten, müssen Sie aktiv widersprechen.
- Wie? Legen Sie formlos Widerspruch bei Ihrem Finanzamt ein oder nutzen Sie Ihr Elster-Nutzerkonto unter „Formulare & Leistungen“ bei „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“.
- Wann? Ihr Widerspruch gilt dann für alle zukünftigen Bescheide. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Wichtig für Papier-Einreicher: Wenn Sie zu der Gruppe von Arbeitnehmern oder Rentnern gehören, die ihre Steuererklärung auch weiterhin auf Papier abgeben dürfen, erhalten Sie Ihren Bescheid auch weiterhin ganz normal per Post – hier ändert sich nichts.
Digitale Bescheide: Vorteile für Nutzer von Steuersoftware
Gerade wenn Sie Software nutzen, kann der digitale Bescheid für Sie sogar einen echten Vorteil bringen. Wenn das Finanzamt Ihren Bescheid zum Abruf bereitstellt (Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail), kann Ihre Steuersoftware den elektronischen Bescheid direkt vom Elster-Portal herunterladen.
Der große Nutzen: Der automatische Steuerbescheidvergleich!
- Die Software gleicht alle Zahlen und Positionen des Finanzamts mit Ihren ursprünglich eingereichten Daten ab.
- Abweichungen werden sofort markiert, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob das Finanzamt alle Ihre Angaben anerkannt oder etwas gestrichen hat.
- Sie erhalten konkrete Hinweise, ob und wo ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein könnte.
Achtung: Fristen digital beachten!
Der wichtigste Punkt beim digitalen Bescheid ist die Einhaltung der Fristen, da hier eine Änderung eintritt:
Der zum Abruf bereitgestellte elektronische Bescheid gilt als bekannt gegeben am vierten Tag nach der digitalen Bereitstellung der Daten. Genau an diesem Tag beginnt die einmonatige Einspruchsfrist!
- Es spielt keine Rolle, wann Sie den Bescheid tatsächlich abrufen.
- Die E-Mail-Benachrichtigung über den neuen Bescheid ist nur ein Hinweis und hat keine rechtliche Wirkung für den Fristbeginn.
Daher gilt: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr elektronisches Postfach, um keine Frist zu verpassen!
Verwaltung einfacher
Die Umstellung auf den digitalen Steuerbescheid macht die Verwaltung moderner und kann – in Kombination mit der richtigen Software – sogar zur schnelleren Prüfung des Bescheids beitragen.
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