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Ab dem 1. Januar 2026 wird die Barauszahlung von Renten eingestellt. Wer kein Bankkonto besitzt, erhält keine Rentenzahlung mehr. Die Deutsche Rentenversicherung stellt vollständig auf bargeldlose Überweisung um. Unbedingt bis 30. Oktober 2025 reagieren!
🛑 Was ändert sich konkret?
Bis 📅 Ende 2025 konnten einige Tausend Rentnerinnen und Rentner ihre Rente noch bar bei der Postbank abholen – über eine sogenannte Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV). Dieser Service endet am 31. Dezember 2025. Gründe:
- 📉 Sinkende Nachfrage
- 💸 Hohe Kosten
- 🏦 Schließung von Postbank-Filialen
- ⚙️ Technische Umstellung
Früher, besonders bis in die 90er-Jahre, war der Renten-Scheck Standard, heute ist er eine Rarität: Rund 3300 Menschen in Deutschland erhalten ihre Rente derzeit noch ohne Konto. Meist sind es hochbetagte Senioren, Wohnungslose oder gesundheitlich stark eingeschränkte Personen, aber auch solche mit Schulden oder gepfändeten Konten. (Quelle: „Bild“)
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dringend, bis zum 30. Oktober 2025 zu reagieren.
- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat Betroffene, die ihre Rente noch über eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) (Barauszahlung bei der Postbank) erhalten, aufgefordert, bis spätestens 30. Oktober 2025 eine Kontoverbindung mitzuteilen. Dies ist der von der DRV selbst kommunizierte Stichtag, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
- Die Möglichkeit der Barauszahlung mittels ZzV wird zum 31. Dezember 2025 endgültig eingestellt.
- Ab dem 1. Januar 2026 ist für alle Rentnerinnen und Rentner ein Girokonto zwingend erforderlich, da die Rentenzahlungen dann ausschließlich unbar per Überweisung erfolgen.
- Wer bis zum Jahresende 2025 (besser bis zur empfohlenen Frist am 30. Oktober 2025) keine Kontoverbindung angibt, muss mit einer vorübergehenden Aussetzung der Rentenzahlung ab Januar 2026 rechnen. Die Rentenansprüche selbst verfallen dadurch aber nicht; die aufgelaufenen Beträge werden nachgezahlt, sobald eine gültige Kontoverbindung vorliegt. Betroffene sollten sich ein Basiskonto einrichten lassen, auf das jeder EU-Bürger einen Rechtsanspruch hat, oder die Rente auf das Konto einer Vertrauensperson überweisen lassen.
✅ Was Sie jetzt tun müssen
Damit Ihre Rente ab 2026 lückenlos weiterläuft, sind folgende Schritte notwendig:
1. 🏦 Girokonto eröffnen
- Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Basiskonto.
- Ideal für Rentenzahlungen und alltägliche Transaktionen.
2. 📄 Kontodaten übermitteln
- Nutzen Sie die Formulare des Rentenservice der Deutschen Post.
- Senden Sie Ihre Bankverbindung rechtzeitig ein.
3. 👥 Vollmacht für Drittkonto
- Falls kein eigenes Konto gewünscht ist: Rente kann auf das Konto einer Vertrauensperson überwiesen werden.
- Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich.
📣 Informationskampagne läuft
Die Deutsche Post informiert bereits alle Betroffenen und versendet die nötigen Formulare. Keine Sorge: Ihre Rentenansprüche bleiben erhalten. Falls bis zum Stichtag keine Kontodaten vorliegen, wird die Rente rückwirkend ausgezahlt – jedoch mit möglicher Verzögerung.
💳 Was tun, wenn man kein Konto hat?
Wer Probleme hat, ein Konto zu eröffnen, kann bei Bedarf ein sogenanntes Basiskonto eröffnen, auf das jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger einen Rechtsanspruch hat. Dieses Konto bietet alle grundlegenden Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlung und darf niemandem verweigert werden.
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🔍 Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich kein Konto eröffne?
→ Ihre Rente wird zurückgehalten, bis eine Bankverbindung vorliegt.
Kann ich ein Konto bei jeder Bank eröffnen?
→ Ja, jedes Kreditinstitut bietet Basiskonten an.
Gibt es Hilfe bei der Umstellung?
→ Ja, Beratungsstellen der Rentenversicherung und Verbraucherzentralen helfen weiter.
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