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Es bleibt bei der „Rente mit 63“. Von einer Abschaffung kann keine Rede sein, denn Union und SPD haben sich darauf verständigt, alles so zu belassen, wie es ist.
Die sogenannte „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren wird nicht abgeschafft.
Rentenreform vertagt
Zur Rente mit 63 gibt es im Jahr 2025 mehrere wichtige Entwicklungen und Diskussionen:
Anhebung der Altersgrenze
Die sogenannte „Rente mit 63“ ist eigentlich die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. Diese Altersgrenze steigt weiterhin stufenweise:
- Wer 1961 geboren ist, kann erst mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
- Für spätere Jahrgänge erhöht sich die Grenze weiter, bis sie bei 65 Jahren liegt.
2. Rente mit Abschlägen ab 63
Für Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren besteht weiterhin die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – allerdings mit Abschlägen:
- Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, also 3,6 % pro Jahr.
- Für den Jahrgang 1962, der 2025 63 Jahre alt wird, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten. Der Abschlag beträgt dann 13,2 %.
3. Politische Diskussionen
Es gibt kontroverse Diskussionen über die Zukunft der Rente mit Abschlägen ab 63:
- Einige Stimmen aus der Politik und Wirtschaft fordern die Abschaffung dieser Möglichkeit, um die Lebensarbeitszeit zu verlängern.
- Experten warnen jedoch vor einem Verlust an Flexibilität und einem Rückschritt für ältere Beschäftigte, die aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen früher ausscheiden müssen.
- Letztlich bleibt alles, wie es ist.
Wer wirklich mit Punkt 63 in Rente will, kann das nur mit Abschlägen, alles andere ist Schönfärberei. Das heißt, wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann und bereit ist, als sogenannter „langjährig Versicherter“ Abschläge in Kauf zu nehmen. Die sogenannte „langjährig Versicherte“ können mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen aber Abschläge in Kauf nehmen. Voraussetzung für diese Gruppe: 35 Versicherungsjahre. Die genaue Höhe der Abschläge hängt vom Geburtsjahr ab. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als normalerweise in Rente geht, muss er 0,3 Prozent Abschlag akzeptieren. Diese Kürzung wirkt sich auf die Rente bis Lebensende aus.
Kein Ende der Rente mit 63
Friedrich Merz und Teile der Union wollten diese Optionen abschaffen. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen, wie auch in anderen Punkten.
Wann kann ich in Rente gehen?
Wer sich unverbindlich informieren will, nutzt am besten den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit lässt sich errechnen, unter welchen Bedingungen jemand in Rente gehen kann:
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
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