Die Tricksereien des Sozialstaats

FinanzenSoziales

Werbung

Die Erhöhung des Pflegebeitrags Anfang 2025 wirkt sich rückwirkend erst im Juli aus. Wobei der Sozialstaat bei der Berechnung die Rentner über den Tisch zieht – und daran verdient. Um was genau geht es?

Von Norbert Böttcher und Helmut Achatz

Am 1. Januar 2025 hat sich der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die Deutsche Rentenversicherung schaffte es jedoch nicht, die Erhöhung rechtzeitig zu berücksichtigen, deswegen zahlen Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung rückwirkend mit der Juli-Rente. Das heißt, sie zahlen dann nicht den erhöhten Satz von 3,6 Prozent, sondern einmalig 4,8 Prozent. Grund: Die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte Anfang des Jahres wird aufsummiert und dann einmalig aufgeschlagen, was 0,2 x 6 (Monate) 1,2 Prozentpunkt ausmacht, einschließlich des erhöhten Pflegebeitrags von 3,6 Prozent ergibt sich ein einmaliger Pflegebeitrag von 4,8 Prozent, der allerdings nicht auf der niedrigeren Renten berechnet wird, sondern auf der höheren Rente, die seit 1. Juli um 3,74 Prozent steigt.

Erst im August reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag wieder auf 3,6 Prozent (für Rentner mit Kindern) und auf 4,2 Prozent für Kinderlose.

Zickzack-Kurs bei der Pflegeversicherung

Damit im Januar 2025 durch die gestiegenen Sozialabgaben nicht ein Aufschrei durchs Land tobte, hat man die Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge in die zweite Jahreshälfte verlegt, sprich nach dem 1. Juli 2025. Für die ersten sechs Monate 2025 ergibt sich somit eine aufsummierte Beitragserhöhung von 1,2 Prozent. Hätte sich der Pflegebeitrag zum 1. Januar 2025 erhöht, wäre der Pflegebeitrag von der niedrigeren Rente – Erhöhung erfolgte erst zum 1. Juli 2025 – berechnet worden. Durch die Verschiebung auf Juli 2025 berechnet die Deutsche Rentenversicherung die Erhöhung rückwirkend auf die höhere Rente und generiert mit 0,80 Euro beim „Eckrentner“ (ein Beschäftigter, der 45 Jahre lang immer Beiträge für ein Durchschnittsentgelt geleistet hätte) und 21 Millionen Rentnern ein nettes Sümmchen.

Verluste durch rückwirkende Erhöhung

Im Rentenanpassungsbescheid der Deutschen Rentenversichert steht zusätzlich der Hinweis: „Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag ändert, wirkt sich dies erst nach zwei Monaten auf den Zusatzbeitrag aus, den Sie aus Ihrer Rente zahlen.“ Das gilt offensichtlich nicht für den Pflegebeitrag, denn der Erhöhung wird mit der Juli-Rentenerhöhung rückwirkende für die vollen sechs vergangenen Monate erhoben. Im Brief der Deutschen Rentenversicherung steht nur etwas vom Zusatzbeitrag und wann dessen Erhöhung sich auswirkt – raffiniert ausgedrückt worden. Chapeau!

Beim „Eckrentner“ summieren sich die beiden Monate Januar und Februar auf 7,07 Euro Abzug von der Rente auf.

Mehr Geld für die Pflegeversicherung

Durch diese beiden Tricks nimmt die Pflegeversicherung mehr Geld ein,

  • als wenn die Erhöhung auf die niedrigere Rente berechnet worden wäre
  • und wenn sich die Erhöhung nicht schon auf die ersten beiden Monate ausgewirkt hätte.

Wer diese Tricks im Detail nachvollziehen will, schaut sich die Berechnungen von Norbert Böttcher auf seiner Seite „Meine-Rente“ an.

Rechnung über Nachzahlung eines Eckrentners

 

Tricksereien bei der Erhöhung des Pflegebeitrags

Tricksereien bei der Erhöhung des Pflegebeitrags.   Bild: Norbert Böttcher

 

Bild: KI-generiert mit Nightcafé

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü