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Ab 1. Juli 2025 gibt’s mehr Rente – das wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Die Rentenerhöhung wird jedoch sofort um 1,4 Prozent gesenkt, weil die erhöhten Pflegebeiträge der vergangenen sechs Monate abgezogen werden. Alles klar?
Schon im März war klar, dass die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen werden. Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Von der Erhöhung werden gleich die aufgelaufenen höheren Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, sodass die Rentenerhöhung im Juli, sprich am 31.7.2025, deutlich niedriger ausfällt.
Was bedeutet die Rentenerhöhung in Cent und Euro? Für eine „Standardrente“ ergibt sich ab Juli ein Anstieg um 66,16 Euro pro Monat. Standardrente bedeutet: Rentenzahler nach durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren. So weit, so gut. Jetzt kommt die Gegenrechnung: Von den 66,16 Euro Rentenerhöhung bleiben nur 41,39 Euro übrig, da ja die über sieben Monate aufgelaufenen Pflegebeitragserhöhungen abgezogen werden.
Die offizielle Rentenanpassungsmitteilung wird den Rentnerinnen und Rentnern von der Deutschen Rentenversicherung bis Ende Juli zugestellt.
Rechnung für einen Standardrentner
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2024 39,32 Euro.
Die bisherige monatliche Bruttorente eines Eckrentners beträgt somit: Die Erhöhung um 3,74 Prozent beträgt: (gerundet)
Die neue monatliche Bruttorente eines Eckrentners ab dem 1. Juli 2025 beträgt:
Rentenerhöhung | 66,16 Euro |
– aufgelaufene Pflegebeiträge | 24,77 Euro |
——————————————————————– | |
tatsächliche Rentenerhöhung | 41,39 Euro |
Zum 1. Januar haben die Pflegeversicherungsbeiträge, die die Rentner alleine tragen, sprich ohne Beteiligung der Rentenversicherung, um 0,2 Prozent erhöht. Die Erhöhung summiert sich bis Ende Juli auf 1,4 Prozent (0,2 x 7) auf. Um diesen Prozentsatz verringert sich die Rentenerhöhung. Das ganz heißt „rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025“. Erst im August, sprich Ende August, wird die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent dann erstmals voll ausgezahlt.
So viel gibt’s mehr
„T-Online“ hat ausgerechnet, was eine Erhöhung der Rente für den einzelnen tatsächlich bedeutet:
Rente aktuell | Rente ab 1.7.2025 | Erhöhung |
---|---|---|
500 Euro | 518,70 Euro | +18,70 Euro |
600 Euro | 622,44 Euro | +22,44 Euro |
700 Euro | 726,18 Euro | +26,18 Euro |
700 Euro | 726,18 Euro | +26,18 Euro |
800 Euro | 829,92 Euro | +29,92 Euro |
900 Euro | 933,66 Euro | +33,66 Euro |
1.000 Euro | 1.037,40 Euro | +37,40 Euro |
1.100 Euro | 1.141,14 Euro | +41,14 Euro |
1.200 Euro | 1.244,88 Euro | +44,88 Euro |
1.300 Euro | 1.348,62 Euro | +48,62 Euro |
1.400 Euro | 1.452,36 Euro | +52,36 Euro |
1.500 Euro | 1.556,10 Euro | +56,10 Euro |
1.600 Euro | 1.659,84 Euro | +59,84 Euro |
1.700 Euro | 1.763,58 Euro | +63,58 Euro |
1.800 Euro | 1.867,32 Euro | +67,32 Euro |
1.900 Euro | 1.971,06 Euro | +71,06 Euro |
2.000 Euro | 2.074,80 Euro | +74,80 Euro |
2.100 Euro | 2.178,54 Euro | +78,54 Euro |
2.200 Euro | 2.282,28 Euro | +82,28 Euro |
2.300 Euro | 2.386,02 Euro | +86,02 Euro |
2.400 Euro | 2.489,76 Euro | +89,76 Euro |
Quelle: „T-Online“
Bleibt’s bei 48 Prozent Rentenniveau?
Die Erhöhung muss etwas höher ausfallen als geplant, weil zum 1. Januar der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte steigt und somit das Rentenniveau von 48 Prozent nicht gehalten werden könnte. Aber genau das ist gesetzlich geregelt – und zwar ist die Niveauschutzklausel im § 255e des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bei 48 Prozent festgeschrieben. Diese Klausel stellt sicher, dass das Rentenniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 mindestens 48 % beträgt. Rentenniveau heißt: das Verhältnis zwischen Standardrente und Durchschnittseinkommen. Die tatsächliche Rente richtet sich nach dem individuellen Einkommen und der Dauer der Erwerbstätigkeit. Genau aus diesem Grund hat der Staat zu diesem Konstrukt der „rückwirkenden Umsetzung“ gegriffen.
Das Rentenniveau ist gesetzlich nur bis 2025 gesichert, das heißt, dass die langfristige Stabilität des gesamten Sozialversicherungssystems über die aktuellen Anpassungen hinaus weiterhin Gegenstand politischer Debatten und potenzieller Reformen sein wird. Das erleben wir zurzeit ja gerade.
Rentenerhöhungen seit 2000
Rentenerhöhung | West in % | Ost in % |
---|---|---|
2000 | 0.6 | 0.6 |
2001 | 1.91 | 2.11 |
2002 | 2.16 | 2.89 |
2003 | 1.04 | 1.19 |
2004 | 0 | 0 |
2005 | 0 | 0 |
2006 | 0 | 0 |
2007 | 0.54 | 0.54 |
2008 | 1.10 | 1.10 |
2009 | 2.41 | 3.38 |
2010 | 0 | 0 |
2011 | 0.99 | 0.99 |
2012 | 2.18 | 2.26 |
2013 | 0.25 | 3.29 |
2014 | 1.67 | 2.53 |
2015 | 2.1 | 2.5 |
2016 | 4.25 | 5.95 |
2017 | 1.9 | 3.59 |
2018 | 3.22 | 3.37 |
2019 | 3.18 | 3.91 |
2020 | 3.45 | 4.2 |
2021 | 0 | 0.72 |
2022 | 5.35 | 6.12 |
2023 | 4,39 | 5,86 |
2024 | 4,57 | 4,57 |
2025 | 3,74 | 3,74 |
Detaillierte Netto-Rentenberechnung für einen kinderlosen Rentner (Beispiel: 1.500 € Bruttorente)
Quelle: KI-generiert mit Google Gemini
Zusammenfassung
Die Erhöhung des Pflegebeitrags zum 1. Januar 2025 hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2025, genauer gesagt auf die Netto-Rente.
Hier sind die wesentlichen Punkte:
-
Erhöhung des Pflegebeitragssatzes: Zum 1. Januar 2025 wurde der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 % auf 3,6 % erhöht. Für Kinderlose kommt weiterhin ein Zuschlag von 0,6 % hinzu, was einen Gesamtsatz von 4,2 % ergibt. Rentner tragen diesen Beitragssatz in der Regel vollständig selbst, da es keinen Arbeitgeberanteil gibt.
-
Rentenanpassung zum 1. Juli 2025: Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2025 um 3,74 % steigen. Diese Anpassung basiert auf der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
-
Rückwirkende Einbehaltung des Pflegebeitrags für Rentner: Obwohl die Erhöhung des Pflegebeitrags bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, wird sie bei Rentnern aus verwaltungstechnischen Gründen erst ab dem 1. Juli 2025 umgesetzt. Dies bedeutet, dass im Juli 2025 eine einmalige Nachzahlung fällig wird. Es werden die erhöhten Beiträge für die Monate Januar bis Juni 2025 (6 x 0,2 % = 1,2 % der Rente) von der Juli-Rente abgezogen.
-
Auswirkung auf die Nettorente im Juli: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 wird durch diese rückwirkende Einbehaltung des erhöhten Pflegebeitrags im Juli teilweise wieder geschmälert. Die Rentner erhalten zwar eine höhere Bruttorente, aber der höhere Abzug für die Pflegeversicherung (insbesondere die Nachzahlung) führt dazu, dass die Netto-Auszahlung im Juli geringer ausfällt, als es ohne diesen Sondereffekt der Fall wäre. Ab August 2025 wird dann der regulär erhöhte Pflegebeitragssatz von der (höheren) Rente abgezogen.
Die Erhöhung des Pflegebeitrags führt dazu, dass Rentner ab dem 1. Juli 2025 nicht nur den dauerhaft höheren Pflegebeitrag von ihrer Rente abgeführt bekommen, sondern auch eine einmalige Nachzahlung für die Monate Januar bis Juni 2025 leisten müssen. Dies mindert die Freude über die Rentenerhöhung im Juli etwas, da die Netto-Auszahlung in diesem Monat geringer ausfällt. Ab August sollten sich die Renten dann auf dem neuen, höheren Niveau mit dem regulär erhöhten Pflegebeitrag einpendeln.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Das System der Rentenanpassung ist durchaus akzeptable, aber es muss finanzierbar bleiben.Nicht mehr finanzbar, ohne Steuererhoehungen sind die Lohnforderungen der kommunalen Arbeitnehmer. Daher waere auch hier ein Streik-sprich Erpressungsverbot, eine Loesung. Es fehlt hier einfach ein Lohnanpassungsgesetz fuer oeffentliche Beschaeftigte.
Das wird auch schon mittelfristig ein Problem, wenn die Babyboomer in großer Zahl in Rente gehen.