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Im April 2025 erhöhen einige Krankenkassen erneut den Zusatzbeitrag. Wer zu den Preistreibern gehört. Jetzt wird’s Zeit, die Kasse zu wechseln.
Rentnerinnen und Rentner dürfte sich die Augen reiben – einige Krankenkassen erhöhen schon wieder die Zusatzbeiträge. Bereit zum Jahreswechsel gab es eine breite Erhöhungswelle, jetzt im April 2025 folgt die nächste Erhöhungsrunde. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent empfohlen, viele Kassen haben aber um deutlich mehr erhöht, sodass der Durchschnitt bei den „kassenindividuellen Zusatzbeiträge“ mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt.
Vier Kassen erhöhen zum April
Vier Kassen erhöhen den Zusatzbeitrag zum 1. April 2025. Wer alles darunter ist:
Bislang sind Erhöhung bekannt von
- BKK Salzgitter: von 2,8 Prozent auf 3,5 Prozent
- BKK VerbundPlus: von 2,85 Prozent auf 3,89 Prozent
- BKK24: von 3,25 Prozent auf 4,39 Prozent
- mhplus BKK: von 2,56 Prozent auf 3,29 Prozent
Bereits am 1. Februar 2025 zwei Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht:
- IKK – Die Innovationskasse: von 3,1 Prozent auf 3,6 Prozent
- Merck BKK: von 2,4 Prozent auf 3,2 Prozent
Höhere Zusatzbeiträge ab März
Zu spüren bekamen Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung zum Jahreswechsel erst im März 2025. Warum wirkte sich die Erhöhung aber erst im März aus? Der Zusatzbeitrag wirkte sich erst im März 2025 aus, da für Rentnerinnen und Rentner eine Sonderregelung gilt. Denn laut § 247 des fünften Sozialgesetzbuchs ändert sich der Zusatzbeitrag für Rentnerinnen und Rentner „jeweils am ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“. Sprich, erhöht die Kasse zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, so gilt diese Erhöhung für erst ab März. Rentnerinnen und Rentner sollten unbedingt ihre Februar- und März-Abrechnung genau vergleichen. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner bekommen die jüngsten Erhöhungen erst in zwei Monaten zu spüren.
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Acht Euro weniger Rente
Wie viel macht das aus? „Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente; bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung“, rechnet das Portal „Ihre Vorsorge“ vor.
Jetzt Kasse wechseln
Wer davon betroffen ist, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind groß – die Spanne reicht von 1,84 bis 4,4 Prozent.
Beitragsrechner nutzen
Die HKK gehört momentan zu den günstigsten Krankenkassen. Als besonderen Service hat die HKK einen Vergleichsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder vergleichen kann, um wie viel seine Kasse teurer ist als die HKK.
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