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Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – zum 1. Juli 2023 stieg der Beitrag für die Pflegeversicherung, Anfang 2025 wird er weiter steigen. Warum das so ist und was das bedeutet.
Zurzeit zahlen Kinderlose vier Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung, Versicherte mit Kindern 3,4 (1 Kind) Prozent oder 3,15 (2 Kinder), mit 4 Kindern nur noch 2,65 Prozent. Da sich die Zahl der Pflegebedürftigen 2023 aber „geradezu explosionsartig“ vermehrt habe, wie sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) ausdrückt, steigen auch die Ausgaben der Pflegekasse. Statt wie erwartet 50.000 neue Pflegebedürftige, seien es 2023 rund 360.000 gewesen.
Die Erhöhung des Pflegebeitrags zum 1. Juli 2023 wird also nicht reichen, um die höheren Ausgaben zu decken. Lauterbach schlägt laut „Münchner Merkur“ die alte Idee einer Pflege-Bürgerversicherung vor, in die alle einzahlen, zu reaktivieren und einen höheren Steuerzuschuss für die Pflege zu leisten. „Erstmals“, zitiert ihn der „Münchner Merkur“, „stellt sich die Frage, wie lange die Pflegeversicherung überhaupt noch bezahlbar bleibt.“ Weil eine grundlegende Reform, wie Lauterbach sie vorschlägt, so bald nicht kommen wird, bleibt den Krankenkassen nichts anderes übrig, als die Beitragssätze schon Anfang 2025 zu erhöhen.
Aktuelle Beitragssätze in der Pflegeversicherung
Mitglieder ohne Kinder | = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
Mitglieder mit 1 Kind | = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,15%* (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
Mitglieder mit 3 Kindern | = 2,90%* (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%) |
Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,65%* (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | = 2,40%* (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%) |
Quelle: haufe
*Der Abschlag gilt ab zwei Kindern nur in der Erziehungsphase, sprich maximal bis zum 25. Lebensjahr. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Sprich, für Rentnerinnen und Rentner gilt dann nur noch, ob sie mindestens ein Kind oder kein Kind haben, ob es mehrere sind, spielt in der Rentenphase für die Pflegeversicherung keine Rolle mehr.
Pflegebeitrag wird erhöht
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Rentnerinnen und Rentner zahlen dabei den vollen Beitrag, bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag, außer in Sachsen.
Nach der Erhöhung zum 1. Juli 2023 wird es voraussichtlich zum 1. Januar 2025 eine weitere Erhöhung geben, so die DAK. Der Verband der Ersatzkassen NRW (VdEK) schlägt in die gleiche Kerbe und rechnet laut „Rheinischer Post“ mit einem Anstieg des Pflegebeitrags zum Jahreswechsel 2024/25. „Die Pflegekassen gehen davon aus, dass die Finanzmittel im ersten Quartal 2025 insgesamt weniger als eine Monatsausgabe betragen. Für diesen Fall darf die Bundesregierung den Beitragssatz per Rechtsverordnung anheben“, so der VdEK gegenüber der „Rheinischen Post“.
Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte
Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm geht von einer Erhöhung um „etwa zwei Beitragszehntel“ aus. Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats rechnet laut „Neuer Osnabrücker Zeitung“ sogar mit einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge. Sein Vorsitzender Thiess Büttner sagte kürzlich eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge im nächsten Jahr um mindestens einen halben Prozentpunkt voraus. Damit errechnet sich ein Gesamtbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung für Kinderlose von 20,5 Prozent (14,6 + 1,7 + 4,2).
Aber selbst das wird nicht reichen, wie vor kurzem das Redaktionsnetzwerk Deutchland (RND) meldete. Das „RND“ verweist auf Insider, die damit rechnen, dass die bisher von den Pflegekassen geschätzte Anhebung des Beitragssatzes zur Pflege von 0,2 Prozentpunkten nicht ausreiche und stattdessen 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte nötig seien, um den Finanzbedarf bis zum Frühjahr 2026 – also nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 und einer womöglich zähen Regierungsbildung – zu decken.
Prognose künftige Pflegebeitragssätze
Mitglieder ohne Kinder | = 4,20% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,5%) |
Mitglieder mit 1 Kind | = 3,60% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,9%) |
Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,35%* (Arbeitnehmer-Anteil: 1,65%) |
Mitglieder mit 3 Kindern | = 3,10%* (Arbeitnehmer-Anteil: 1,4%) |
Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,85%* (Arbeitnehmer-Anteil 1,15%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | = 2,60%* (Arbeitnehmer-Anteil 0,9%) |
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