Werbung
Anfang 2025 ist auch die Renten-Einheit geschafft. Dann werden alle in West und Ost in punkto Rente gleichbehandelt. Die Höherbewertung von Ostdeutschen entfällt.
Um die Rente der Ostdeutschen wegen ihrer im Schnitt geringeren Löhne rechnerisch auszugleichen, wurden die Löhne in der Vergangenheit aufgewertet mit einem Umwertungsfaktor – das endet zum 1. Januar 2025. Damit ist die Renten-Einheit nach 35 Jahren geschafft.
Renten-Einheit 2025 geschafft
Ferner wird die Beitragsbemessungsgrenze Ost an den Wert im Westen angeglichen: 2023 liegt sie im Osten bei 7100 Euro im Monat (2022: 6750) und im Westen bei 7300 Euro (2022: 7050 Euro); 2024 steigt der Wert im Osten auf 7450 Euro und im Westen auf 7550 Euro. Was besagt die Beitragsbemessungsgrenze? Bis zu diesem Höchstwert wird der Rentenversicherungsbeitrag berechnet. Ab 2025 gilt ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West.
Hintergedanke war, die geringeren Löhne auszugleichen. Der Umwertungsfaktors vervielfachte rechnerisch den Lohn, wodurch Ostdeutschen höhere Rentenansprüche erwarben. Konsequenz: Bei gleichem Entgelt und gleicher Beitragszahlung erwarben Ost-Deutsche höhere Rentenansprüche. Das hört ab Januar 2025 auf. Das bezieht sich aber nur auf die Zukunft, nicht auf bisherige Rentenansprüche.
Entwicklung des Umwertungsfaktors
Jahr | Umrechnungswert |
---|---|
1989 | 3.233 |
1. Halbjahr 1990 | 3.0707 |
2. Halbjahr 1990 | 2.3473 |
1991 | 1.7235 |
1992 | 1.4393 |
1993 | 1.3197 |
1994 | 1.2686 |
1995 | 1.2317 |
1996 | 1.2209 |
1997 | 1.2089 |
1998 | 1.2113 |
1999 | 1.2054 |
2000 | 1.2030 |
2001 | 1.2002 |
2002 | 1.1972 |
2003 | 1.1942 |
2004 | 1.1932 |
2005 | 1.1827 |
2006 | 1.1827 |
2007 | 1.1840 |
2008 | 1,1857 |
2009 | 1.1712 |
2010 | 1.1726 |
2011 | 1.1739 |
2012 | 1.1785 |
2013 | 1.1761 |
2014 | 1.1665 |
2015 | 1.1501 |
2016 | 1.1415 |
2017 | 1.1374 |
2018 | 1.1338 |
2019 | 1.0840 |
2020 | 1.07 |
2021 | 1.056 |
2022 | 1.042 |
2023 | 1.028 |
2024 | 1.014 |
Matthias Birkwald, Rentenfachmann der Linken im Bundestag ist vor allem beeindruckt, „wie reibungslos mit dem Umlageverfahren Millionen Ostdeutsche in die gesetzliche Rente integriert werden konnten – als Beitragszahler und Beitragszahlerinnen, aber auch die Rentnerinnen und Rentner“, berichtet der „MDR“.
Einige Härten sind geblieben
Bei der Renten-Einheit lief allerdings nicht alles rund: Nach der Wende sind einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten einfach unter den Tisch gefallen. Das soll ein Härtefallfonds ausgleichen. Das betrifft vor allem geschiedene Frauen. Im Einigungsvertrag sind ostdeutsche Frauen, die noch zu DDR-Zeiten geschieden wurde, einfach vergessen worden – einen Versorgungsausgleich gibt’s nicht und Rentenpunkten von ihren Gatten auch nicht. Eine Frau, die sich um die Kinder gekümmert hat und deswegen weniger Ansprüche ansammeln konnte, war die Dumme. Das soll jetzt nach Jahrzehnte ein Härtefallfonds richten.
Härtefallfonds für Ex-DDR-Bürgerinnen
Vom Härtefallfonds sollen auch Ex-Reichsbahner und -Postler profitieren, denn deren Zusatzrenten wurde nicht anerkannt. Ferner ist er gedacht für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze. Rund 180.000 bis 190.000 bedürftige Rentner können nach Angaben der Bundesregierung Hilfen von mindestens 2500 Euro aus dem neuen Härtefallfonds erwarten. Dafür sind 500 Millionen Euro vorgesehen.
Geld gibt’s nur auf Antrag
„Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen“, so das Bundessozialministerium. Sie sollen die Einmalzahlung bekommen „zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung“.
Das Geld gibt’s nur auf Antrag – und der muss bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden. Die Frist war ursprünglich am 30. September dieses Jahres abgelaufen und wurde von der Bundesregierung einmalig verlängert, wie das sachsen-anhaltinische Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berichtet. Gestellt werden muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen. Hier geht’s zum Antrag.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
Werbung