Renten-Einheit 2025 geschafft

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Anfang 2025 ist auch die Renten-Einheit geschafft. Dann werden alle in West und Ost in punkto Rente gleichbehandelt. Die Höherbewertung von Ostdeutschen entfällt.

Um die Rente der Ostdeutschen wegen ihrer im Schnitt geringeren Löhne rechnerisch auszugleichen, wurden die Löhne in der Vergangenheit aufgewertet mit einem Umwertungsfaktor – das endet zum 1. Januar 2025. Damit ist die Renten-Einheit nach 35 Jahren geschafft.

Renten-Einheit 2025 geschafft

Ferner wird die Beitragsbemessungsgrenze Ost an den Wert im Westen angeglichen: 2023 liegt sie im Osten bei 7100 Euro im Monat (2022: 6750) und im Westen bei 7300 Euro (2022: 7050 Euro); 2024 steigt der Wert im Osten auf 7450 Euro und im Westen auf 7550 Euro. Was besagt die Beitragsbemessungsgrenze? Bis zu diesem Höchstwert wird der Rentenversicherungsbeitrag berechnet.  Ab 2025 gilt ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West.

Hintergedanke war, die geringeren Löhne auszugleichen. Der Umwertungsfaktors vervielfachte rechnerisch den Lohn, wodurch Ostdeutschen höhere Rentenansprüche erwarben. Konsequenz: Bei gleichem Entgelt und gleicher Beitragszahlung erwarben Ost-Deutsche höhere Rentenansprüche. Das hört ab Januar 2025 auf. Das bezieht sich aber nur auf die Zukunft, nicht auf bisherige Rentenansprüche.

Entwicklung des Umwertungsfaktors

JahrUmrechnungswert
19893.233
1. Halbjahr 19903.0707
2. Halbjahr 19902.3473
19911.7235
19921.4393
19931.3197
19941.2686
19951.2317
19961.2209
19971.2089
19981.2113
19991.2054
20001.2030
20011.2002
20021.1972
20031.1942
20041.1932
20051.1827
20061.1827
20071.1840
20081,1857 
20091.1712
20101.1726
20111.1739
20121.1785
20131.1761
20141.1665
20151.1501
20161.1415
20171.1374
20181.1338
20191.0840
20201.07
20211.056
20221.042
20231.028
20241.014

Matthias Birkwald, Rentenfachmann der Linken im Bundestag ist vor allem beeindruckt, „wie reibungslos mit dem Umlageverfahren Millionen Ostdeutsche in die gesetzliche Rente integriert werden konnten – als Beitragszahler und Beitragszahlerinnen, aber auch die Rentnerinnen und Rentner“, berichtet der „MDR“.

Einige Härten sind geblieben

Bei der Renten-Einheit lief allerdings nicht alles rund: Nach der Wende sind einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten einfach unter den Tisch gefallen. Das soll ein Härtefallfonds ausgleichen. Das betrifft vor allem geschiedene Frauen. Im Einigungsvertrag sind ostdeutsche Frauen, die noch zu DDR-Zeiten geschieden wurde, einfach vergessen worden – einen Versorgungsausgleich gibt’s nicht und Rentenpunkten von ihren Gatten auch nicht. Eine Frau, die sich um die Kinder gekümmert hat und deswegen weniger Ansprüche ansammeln konnte, war die Dumme. Das soll jetzt nach Jahrzehnte ein Härtefallfonds richten.

Härtefallfonds für Ex-DDR-Bürgerinnen

Vom Härtefallfonds sollen auch Ex-Reichsbahner und -Postler profitieren, denn deren Zusatzrenten wurde nicht anerkannt. Ferner ist er gedacht für  jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze. Rund 180.000 bis 190.000 bedürftige Rentner können nach Angaben der Bundesregierung Hilfen von mindestens 2500 Euro aus dem neuen Härtefallfonds erwarten. Dafür sind 500 Millionen Euro vorgesehen.

Geld gibt’s nur auf Antrag

„Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen“, so das Bundessozialministerium. Sie sollen die Einmalzahlung bekommen „zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung“.

Das Geld gibt’s nur auf Antrag – und der muss bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden. Die Frist war ursprünglich am 30. September dieses Jahres abgelaufen und wurde von der Bundesregierung einmalig verlängert, wie das sachsen-anhaltinische Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berichtet. Gestellt werden muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen. Hier geht’s zum Antrag.

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Helmut Achatz

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