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Die Pflegeversicherung ist ungerecht, denn Familien mit vielen Kinder zahlen kaum weniger als Kinderlose. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Eltern müssten endlich stärker entlastet werden. Da muss die Ampel nachbessern.
Seit Anfang 2022 zahlen kinderlose gesetzlich Krankenversicherte 3,4 Prozent in die Pflegeversicherung, Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Rentnerinnen und Rentner zahlen dabei den vollen Beitrag, bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag, außer in Sachsen, wo wegen des nicht abgeschafften Feiertags, Arbeitnehmer 2,2025 und Arbeitgeber 1,025 Prozent in die Pflegeversicherung zahlen.
Familien mit vielen Kindern benachteiligt
Bei der Unterscheidung zwischen Pflegeversicherungszahlern mit und ohne Kinder wird nicht nach der Zahl der Kinder gefragt, sondern generell entschieden: Kinderlose zahlen 0,35 Prozent mehr als Beitragszahler mit Kindern, egal wie viele sie haben.
Das sahen viele als ungerecht an und haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – und Recht bekommen. Familien mit vielen Kindern leisten „generativ“ mehr für die umlagefinanzierte Pflegeversicherung als solche mit weniger Kindern oder nur mit einem Kind – und natürlich deutlich mehr als Beitragszahler ohne Kinder. (Aktenzeichen: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 u.a.)
Bis Juli 2023 nachbessern
Das muss die Bundesregierung berücksichtigen und die Beitragssätze anpassen, das heißt, kinderreiche Familie beim Pflegeversicherungsbeitrag entlasten. Passen muss die Staffelung nach Kindern bis zum 31. Juli 2023. Eltern brauchten einen langen Atem, denn in Deutschland sind solche Entscheidung äußerst langwierig, wie die „Welt“ feststellt: „16 Jahre lang haben sich Familien durch alle Instanzen geklagt, um eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu erreichen; das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass ihre Forderung teilweise berechtigt ist – der Gesetzgeber muss die Kinderzahl beim Beitrag für die Pflegeversicherung künftig berücksichtigen.“
Entwicklung der Pflegeversicherungsbeiträge
Zur Umsetzung schreibt die „Welt“:
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist nun gefordert, die verlangte Neuregelung rasch auf den Weg zu bringen. Man werde die Entscheidungsgründe eingehend analysieren und zügig die erforderlichen Vorschläge für Anpassungen erarbeiten, teilte das Ministerium mit.
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