Lebensversicherungen sind nichts für die Altersvorsorge

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Unbewusst haben wir’s ja alle gewusst, dass Lebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge taugen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat es auf den Punkt gebracht: Viele, wenn nicht sogar die meisten kündigen ihre Versicherung – mit Recht, denn die Nachteile überwiegen.

„Kündigungen von Lebensversicherungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme“, hat der BdV hochgerechnet und bezieht sich dabei auf die Statistik der Versicherer.  Die vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) veröffentlichten Stornoquote liegt bei 2,6 Prozent. Hochgerechnet auf eine Laufzeit von 28 Jahren und länger kommt da einiges zusammen. Deshalb seien Leben-Policen ungeeignet zur Altersvorsorge, meint BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

20 Prozent Abzug bei Lebensversicherungen

Der BdV schätzt, dass „wenn heute hundert Männer im Alter von 20 Jahren einen Vertrag bei einem Lebensversicherer zur Altersvorsorge abschließen, nur noch durchschnittlich 27 diesen Vertrag bei Rentenbeginn haben; drei werden verstorben sein und 70 werden den Vertrag zwischenzeitlich gekündigt haben“.

Wenn sich jetzt noch herumspricht, dass bei Auszahlung der Lebensversicherung annähernd 20 Prozent flöten gehen, dann lohnt sie sich überhaupt nicht mehr – und noch mehr kündigen oder lassen ihre Versicherung ruhen. Denn, für Kapitallebensversicherungen, die im beruflichen Umfeld abgeschlossen werden, müssen gesetzlich Krankenkassenversicherte doppelte Beiträge zahlen, was sich einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag auf mehr als 18 Prozent addiert. Eine Kapitallebensversicherung kann sich angesichts dieser hohen Abgabenquote nicht rentieren.

Negativzins ruiniert jede Rendite

Wegen des anhaltenden Negativzins verdienen die Versicherer immer weniger und haben die Überschussbeteiligung von Kapitallebensversicherungen meistens schon auf null abgeschmolzen. Einige Versicherungskonzerne wollen ihre Kunden mit einer Kapitallebensversicherung am liebsten ganz loswerden. Einige haben den Kundenstamm ja bereits in Run-off-Gesellschaften ausgelagert.

Diese Aktionen fördern nicht gerade das Vertrauen in eine Kapitallebensversicherung. Der BdV sieht darin gar die „Verwahrlosung der Lebensversicherungsbranche“, wie das „Versicherungsjournal“ schreibt. Versicherte würden nicht mehr als Vertragspartner gesehen, sondern zur Ware degradiert. Fakt ist, dass Lebensversicherungen kompliziert und intransparent seien, wie die „Nordwest Zeitung“ schreibt. Viele Kunden seien enttäuscht, wenn sie ihre Schlussabrechnung in Händen halten, weil es weniger ist als erwartet.

Versicherer verschaukeln Verbraucher

Die Branche wehrt sich natürlich gegen Attacke aus dem Verbraucherschutzlager. Der Branchenverband GDV wies laut „Versicherungsjournal“ die BdV-Behauptungen als „falsch“ zurück. Dabei werde unterstellt, dass die Stornoquote für jedes Jahr – unabhängig von der Laufzeit – identisch sei. Dabei zeige die Statistik, dass es mehr frühes als spätes Storno gebe. Hauptgründe für Storno seien Scheidung, Überschuldung und Arbeitslosigkeit. Die niedrige Stornoquote unterstreiche das Vertrauen der Kunden in die Lebensversicherung.

Doppelverbeitragung – wie bitte?

Wenn denn die Kundenfreundlichkeit der Versicherer so groß wäre, könnten sie ihre Kunden ja schon bei Vertragsabschluss über die Doppelverbeitragung zu Beginn der Rente aufklären. Mal ehrlich, wer wurde darüber aufgeklärt? Ich kennen keinen Fall, in dem der Versicherer seine Kunden über den annähernd 20-prozentige Verlust zu Beginn der Bezugsphase aufklärt. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Obwohl der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) seit Jahren aufklärt und gegen diese Enteignung protestiert, gibt es immer noch viele mit Kapitallebensversicherung, die nicht wissen, was am Ende an Belastungen auf sie zukommt – sie sind dann bass erstaunt, dass ihnen fast ein Fünftel der Auszahlung von den Krankenkassen wieder abgeknöpft wird. Sie sollten erst einmal widersprechen.

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Kurt Lindinger
    7. März 2019 14:40

    Wer jetzt eine Lebensversicherung abschließ im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, hat ein klares Regelwerk. Er kann dies nur mit einer Entgeltumwandlung durchführen. Dabei wird ein Teil des Lohnes für die Zukunft vom Arbeitgeber angelegt. Er bekommt dafür eine Versorgungszusage, die Auszahlung wird aber dann sozialversicherungsrechtlich mit Beiträgen beaufschlagt.
    Wir aber, man spricht von 6 Millionen Betroffenen, besser „Betrogenen“ die innerhalb der 3. Säule der Altersversorgung, der Privatvorsorge, vom Staat nach dem Steuerrecht mit einer Pauschalsteuer angelockt, bei der Auszahlung ab 2004 mit fast einem Fünftel abgezockt wurden.
    Die Idee hierzu hatte offensichtlich Olav Scholz! Eine Idee kann man ja mal haben, aber die Umsetzung ist der eigentliche Betrug.
    Für mich sind die Urheber die Versicherungen, die nach Festlegung der gemeinsamen Vorgehensweise durch die Spitzenverbände und dem GDV, unsere Lebensversicherungsverträge, welche nach § 328 BGB, Verträge zu Gunsten Dritter waren, in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt haben, mit dem Argument, der Arbeitgeber war Versicherungsnehmer.
    Zum Abschlusszeitpunkt in den 80/90-er Jahren waren Eigenbeiträge der Arbeitnehmer in eine bAV nicht gestattet.
    Unsere Versicherungsverträge wurden deshalb nicht im Rahmen einer bAV nach dem Betriebsrentenrecht (BetrAVG), abgeschlossen, zumal das maßgebliche Kriterium einer Versorgungszusage des Arbeitgeber zum Renteneintritt nicht vorlag, sonder unsere Versicherungen wurden im Rahmen des Steuerrechts durch Pauschalversteuerung nach § 40b EStG vom Staat gefördert.
    Selbst in den Pauschalierungsrichtlinien steht, dass für den Vertrag das vereinbarte Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich ist und nicht das Aussenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherer.
    Wir hatten von Anbeginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die von uns angesparten Eigenbeiträge und somit einen Vertrag zu Gunsten Dritter nach § 328 BGB!!!!

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  • […] über ihren Betrieb eine Direktversicherung ab. Jetzt, im Alter, langt die Krankenkasse zu und zwackt ihnen annähernd 19 Prozent ab. Möglich macht das ein Gesetz, das 2003 rückwirkend von Rot-Grün-Schwarz eingeführt […]

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  • […] Gutteil der eingezahlten Summe drauf. Wer logisch denkt, kommt selbst drauf, dass angesichts der Negativzinspolitik der Europäische Zentralbank (EZB) unter ihrem Chef Mario Draghi, Versicherungen die nötige Rendite kaum erwirtschaften können. Die […]

    Antworten
  • […] haben wir’s ja alle gewusst, dass Lebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge taugen, seit dem 27. April 2021 ist es offiziell – an dem Tag veröffentlichte das Bundesgesetzblatt, […]

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  • […] haben wir’s ja alle gewusst, dass Lebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge taugen, mittlerweile ist es offiziell – Anfang 2022 wurde der sogenannte Garantiezins […]

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