Wie sich Rentner doch noch günstiger versichern können

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Die Tücken der 9/10-Regelung

Und jetzt kommen wir zur 9/10-Regelung. Die KVdR – und sie fragt das bei Rentenantrag explizit im Formular R0810 ab – will wissen, wie treu er seiner gesetzlichen Krankenversicherung in der zweiten Hälfte seines Berufslebens war. Nur wer mindestens zu 9/10 oder 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war, kann als günstig Pflichtversicherter in die KVdR – alle andere sind gezwungen, mit einem in der Regel höheren Beitrag freiwillig Mitglied zu werden.

Das Ganz am Beispiel erklärt

„Finanztip“ hat das an einem Beispiel durchgerechnet:

Ein Ingenieur arbeitet nach seinem Studium mit 25 als Angestellter und ist gesetzlich krankenversichert. Nach ein paar Jahren macht er sich selbstständig und wechselt in die private Krankenversicherung. Mit 47 muss er seine Selbstständigkeit aufgeben und geht wieder in ein Angestelltenverhältnis. Im Zuge dessen kehrt er in die GKV zurück. Mit 65 geht er schließlich in Rente.  Der Ingenieur in diesem Beispiel darf in die Krankenversicherung der Rentner, da er die Vorversicherungszeit gerade so erfüllt: Er war 40 Jahre lang erwerbstätig. Die zweite Hälfte seines Erwerbslebens begann mit 45. Von diesen 20 Jahren war er 18 Jahre lang gesetzlich versichert, das entspricht genau 90 Prozent dieses relevanten Zeitraums.

 

Ältere Frauen sind die Dummen

Das führte manchmal bei älteren Frauen zu abstrusen Ungerechtigkeiten: Ehefrauen von Beamten, Richtern oder Selbstständigen waren über ihren Mann privat versichert. Wenn sie in der Zeit, als sie Kinder großzogen, nicht gearbeitet hatten, waren sie natürlich in keiner gesetzlichen Krankenversicherung. Für die gesetzliche Krankenkasse gelten sie als freiwillige Versicherte und fallen durch das 9/10-Raster. Wenn sie in Rente gehen, kommen sie nicht in den Genuss der Pflichtversicherung in der KVdR.  Entsprechend hoch sind ihre Beiträge. Durch die Neuregelung des Sozialgesetzbuchs (siehe weiter unten) zum 1. August 2017 haben sie jetzt möglicherweise eine Chance, doch noch als Pflichtversicherte in die KVdR zu kommen.

Zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Manche Privatversicherte glauben, sie können noch vor 55 in die GKV wechseln. Das ist richtig, wenn sie weniger verdienen als die Versicherungspflichtgrenze von 57 600 (Stand 2017). Das geht durch Gehaltsreduzierung. Wer Selbstständig ist, muss in seinem Job in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem er weniger als 57 600 Euro – 4800 Euro im Monat – verdient. Wer es schafft, von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen, darf nicht glauben, dass er im Alter damit automatisch als Pflichtversicherter in der KVdR aufgenommen wird.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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