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Statt Reformen einzuleiten, erhöht die Regierung die Sozialbeiträge. Vor allem Gutverdiener müssen höhere Abgaben zahlen, denn die Bemessungsgrenzen steigen 2026. Aber auch für die meisten anderen gesetzlich Krankenversicherten wird es im kommenden Jahr wohl teurer.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) steigen 2026 deutlich. Das bedeutet für Gutverdiener höhere Sozialversicherungsbeiträge für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung – selbst wenn die Beitragssätze stabil bleiben. Alle anderen dürften es ebenfalls treffen.
Höhere Beiträge drohen
Steigen die Löhne, steigen die Sozialabgaben – wie das Amen in der Kirche. Da die Löhne 2024 stiegen, werden die Sozialabgaben automatisch angepasst. Die Folge: Gutverdiener müssen auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialabgaben zahlen – der Höchstbeitrag steigt.
Sozialversicherung | Grenze 2025 (Monatlich) | Grenze 2026 (Geplant) | Unterschied |
Renten- & Arbeitslosenversicherung | 8.050,00 € | 8.450,00 € | +400,00 € |
Kranken- & Pflegeversicherung (BBG) | 5.512,50 € | 5.812,50 € | +300,00 € |
Versicherungspflichtgrenze (GKV/PKV-Wechsel) | 6.150,00 € | 6.450,00 € | +300,00 € |
🎯 Berechnen Sie Ihren maximalen Monatsbeitrag 2026
Was ist, wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung? So berechnet sich Ihr maximaler monatlicher Beitrag (Arbeitnehmeranteil) ab 2026:
Ihre GKV-Beiträge (Krankenversicherung)
Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Satz (14,6 %) und dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Sie zahlen jeweils die Hälfte. Die Anhebung der BBG bei der Kranken- und Pflegeversicherung betrifft Sie, wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen über 5.812,50 Euro liegt.
Rechenbeispiel: Der neue Höchstbeitrag für Angestellte (Arbeitnehmeranteil)
Annahme: Ø 3 % Zusatzbeitrag ab 2026:
Posten | Krankenversicherung | Pflegeversicherung (Kinderlos) | Pflegeversicherung (mit Kind) |
BBG | 5.812,50 € | 5.812,50 € | 5.812,50 € |
Anteil AN | 8,8 %* | 2,4 % | 1,8 % |
Höchstbeitrag mtl. | 511,50 € | 139,50 € | 104,62 € |
Gesamtbeitrag (AN-Anteil) max. | 651,00 € (Kinderlos) / 616,12 € (Mit Kind) |
*7,3 % fester Satz + (1,5 % Hälfte von Ø-Zusatzbeitrag 3,0 %).
Auch die Versicherungspflichtgrenze (VPG) steigt.
- PKV-Wechsel wird schwieriger: Nur wer ab 2026 mehr als pro Monat verdient, kann von der GKV in die PKV wechseln.
- Bestandsschutz: Wer bereits privat versichert ist, muss in der Regel die (niedrigere) BBG nicht überschreiten.
Tipp: Liegt Ihr Einkommen 2026 nahe der neuen VPG? Nutzen Sie die aktuelle Marktentwicklung, um die Vor- und Nachteile von GKV und PKV neu zu bewerten.
Fragen
- Warum die Erhöhung? Die Anhebung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Sie basiert auf der positiven Lohnentwicklung in Deutschland ( Lohnzuwachs in 2024). Ohne diese Anpassung würde die Finanzierungsbasis der Sozialsysteme erodieren.
- Was ist die Kehrseite? Die steigenden BBG und mögliche zusätzliche Beitragserhöhungen (durch steigenden Zusatzbeitrag) belasten Gutverdiener und Arbeitgeber stärker. Kritik wird laut, die Regierung erhöhe Sozialabgaben, statt Strukturreformen einzuleiten.
- Die gute Nachricht: Höhere Einzahlungen in die Rentenversicherung bis zur neuen BBG führen gleichzeitig zu höheren Rentenansprüchen.
Frage | Antwort |
Betrifft mich die BBG-Erhöhung? | Nur wenn Ihr Bruttoeinkommen über den Grenzen von 5.512,50 € (GKV) bzw. 8.050 € (Rente) liegt. |
Steigen auch die Beiträge für Geringverdiener? | Nein, nicht durch die BBG-Anhebung. Hier ist nur der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkassen relevant. |
Sind die Werte final? | Ja, das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen (Stand: Oktober 2025). |
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