Vor der Rente unbedingt Konten klären lassen

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Sind alle für die Rente relevanten Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht? Es lohnt sich, das Rentenkonto vor Renteneintritt zu klären, denn die Höhe der Rente hängt davon ab.

Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung auf Rentenzahler zukommt und sie darauf aufmerksam macht, dass es in ihrem Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Zeiten gibt. Meist liegt dann auch gleich ein Antrag auf Kontenklärung bei.

Vier Wege zur Kontenklärung

Jeder kann aber auch jederzeit selbst einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dafür gibt es vier Wege:

  1. Sie können den „Antrag auf Kontenklärung V0100“ online auf der Seite deutsche-rentenversicherung.de stellen. Klicken Sie auf der Seite die Rubrik „Online-Services“, dann auf „Antrag stellen“, dann auf „Anträge online stellen“ und in der „Stichwortsuche“ geben Sie „V0100“ ein. Sie können den Antrag am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Das ganze dauert 45 Minuten.
  2. Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Die Adresse entnehmen Sie dem Anschreiben Ihrer Renteninformation.
  3. Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800-10004800 anrufen und den Antrag bestellen.
  4. Den Antrag bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versichertenberatern und Versichertenältesten, die auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.

Einen Antrag auf Kontenklärung bekommen Sie immer dann, wenn es Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten gibt. Reagieren Sie umgehend und klären Sie die Unstimmigkeiten auf.

Ausfüllen lohnt sich

Sind Lücken vorhanden, kann es meist etwas länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung Ihre im Antrag auf Kontenklärung gemachten Angaben überprüft hat. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen auch mit Tipps, wenn es darum geht, fehlende Belege zu beschaffen. Es lohnt sich, alle Zeiten lückenlos zu belegen, denn das kann Ihre spätere Rente erhöhen.

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Studium bringt keine Rentenpunkte

Hochschulausbildung bringt leider keine Rentenpunkte. Es ist aber wichtig, dass sie im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit enthalten sind. Es werden maximal acht Schul- und Studienjahre anerkannt. Für Schul- und Studienzeiten können Sie bis zum 45. Lebensjahr freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen. Je früher Sie Ihr Versicherungskonto klären, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu beschaffen.

Jeder sollte schon im eigenen Interesse alle relevanten Unterlagen über die geleisteten Beiträge aufbewahren, bis der Renten­anspruch geklärt und bestätigt ist. Hierzu zählen unter anderem Arbeits­verträge, Gehalts­abrechnungen und Sozial­versicherungs­nach­weise sowie Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeits­losengeld, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.

Beachtet werden muss hierbei, dass bestimmte Zeiten nicht automatisch erfasst werden und separat nachgewiesen werden müssen, zum Beispiel Zeiten der Schul­ausbildung oder der Kindererziehung.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine frühzeitige Kontenklärung. Umfassende Informationen hierzu bietet die Broschüre „Kontenklärung: Fragen und Antworten“. Sie steht kostenfrei auf deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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