Höhere Steuern für Minijob-Rentner?

Finanzen

Werbung

Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen. Der Minijob bleibt, aber Rentner und Arbeitgeber müssen sich auf höhere Kosten einstellen.

Minijob-Steuer für Rentner

Der Koalitionsausschuss hat am 29. Juli 2026 eine deutliche steuerliche Anpassung für Minijob-Rentner beschlossen: Die pauschale Lohnsteuer soll von bisher 2 % auf 5 % steigen. Noch ist die Änderung kein Gesetz, doch sie fügt sich nahtlos in das umfassende Reformpaket der Bundesregierung ein, das Anfang Juli vorgestellt wurde.

🔍 Was sich konkret ändern soll

Die geplante Steuererhöhung betrifft alle geringfügig beschäftigten Rentner. Sie ist Teil eines Maßnahmenbündels, das die Regierung als Antwort auf demografische und wirtschaftliche Herausforderungen formuliert hat. Trotz der höheren Belastung hält die Koalition am Modell des Minijobs fest – eine Abschaffung oder Einschränkung ist nicht vorgesehen.

📈 Reformen zum 1. Juli: Höhere Verdienstgrenze, höhere Rente

Bereits zum Monatsbeginn traten wichtige Änderungen in Kraft:

  • Die Verdienstgrenze für Minijobs stieg auf 603 Euro.
  • Die Renten wurden um 4,24 % erhöht.
  • Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können einmalig zurückkehren – ein Schritt zur besseren Altersabsicherung.

⚖️ Rentenversicherungspflicht bleibt umstritten

Parallel zur Steuerdebatte läuft eine Grundsatzdiskussion über die Zukunft der Minijobs. Die Alterssicherungskommission empfahl 2026, den Sonderstatus zu beenden und Minijobs vollständig rentenversicherungspflichtig zu machen – mit Ausnahme von Schülern. Bundeskanzler Merz erteilte dieser Idee jedoch eine klare Absage: Die Befreiungsmöglichkeit soll bleiben.

💬 Wirtschaft warnt vor höheren Kosten

Arbeitgeberverbände reagieren skeptisch. Branchen wie Gastronomie und Handel befürchten steigende Kosten und warnen vor möglichen Preiserhöhungen oder mehr Schwarzarbeit. Besonders in Regionen mit vielen Minijob-Rentnern könnte die Personalplanung schwieriger werden.

Beispielrechnung

Was die Erhöhung bedeuten würde

Bei 603 Euro im Monat als Minijobber würde die Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 % auf 5 % einen Unterschied von 3 Prozentpunkten machen.

Die Rechnung:

  • bisher bei 2 %: 603 x 0,02 = 12,06 Euro pro Monat
  • neu bei 5 %: 603 x 0,05 = 30,15 Euro pro Monat
  • Mehrbelastung: 18,09 Euro pro Monat

Aufs Jahr gerechnet:

  • 12 x 18,09 Euro = 217,08 Euro mehr pro Jahr

Was das praktisch heißt

Wenn diese Mehrkosten beim Arbeitgeber bleiben, dann würdest du als Minijobber weiter 603 Euro ausgezahlt bekommen.

Wenn ein Arbeitgeber die höheren Kosten indirekt weitergibt, wäre der rechnerische Effekt:

Fall Monatlich Jaehrlich
Bisherige Pauschalsteuer 2 % 12,06 Euro 144,72 Euro
Geplante Pauschalsteuer 5 % 30,15 Euro 361,80 Euro
Differenz 18,09 Euro 217,08 Euro

Wichtiger Nebenpunkt: 603 Euro sind die aktuelle Minijob-Grenze. Wer darüber liegt, wäre ohnehin nicht mehr im klassischen Minijob.

Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben

Einfach jetzt kostenlos abonnieren

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Tour de France für alte Knacker: Buch Cover

Werbung

Menü