Sternchenzwang: Fliegt raus, wer nicht gendert?

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Jahrzehntelang war Ihr Deutsch tadellos – jetzt droht der Rauswurf? In Hamburg wird das Gender-Diktat zur Existenzfrage. Ein Schlag ins Gesicht für Profis.

Es klingt wie ein Schildbürgerstreich, ist aber bittere Realität am Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Eine langjährige Mitarbeiterin weigert sich, den Gender-Stern in ihrer Korrespondenz zu nutzen. Die Quittung des Dienstherrn: Abmahnung und außerordentliche Kündigung.

Wenn Ideologie die Kompetenz besiegt

Was hier eskaliert, ist mehr als ein Streit um Grammatik. Es ist der Versuch einer ideologischen Umerziehung am Arbeitsplatz. Besonders für die Generation, die Sprache als Werkzeug für Klarheit und Präzision gelernt hat, wirkt der Fall wie ein schlechter Scherz. Doch für die Betroffene geht es um die Existenz.

Teilsieg für den gesunden Menschenverstand

Die Details zum Stand des Verfahrens:

  • Erste Instanz: Das Arbeitsgericht Hamburg gab der Klägerin im August 2025 in vollem Umfang recht. Es kassierte sowohl die vorangegangenen Abmahnungen als auch die außerordentliche Kündigung.
  • Aktenzeichen: Die Verfahren wurden unter den Aktenzeichen 4 Ca 53/25 und 4 Ca 62/25 geführt. Die Begründung: Ein Dienstherr darf nicht einfach die Existenz vernichten, nur weil jemand sich der „Neu-Sprache“ verweigert.
  • Aktueller Status: Da die Behörde (vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr) gegen das Urteil vorgegangen ist, geht der Fall nun in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht Hamburg. Dort wird final geklärt, ob ein Dienstherr die Verwendung von Sonderzeichen, wie den Gender-Stern „*“

Jagd auf „Gender-Sünder“ geht weiter

Wer nun glaubt, die Vernunft hätte gesiegt, irrt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will es wissen und zerrt den Fall vor das Landesarbeitsgericht Hamburg. Es geht um das Grundsätzliche: Darf der Chef Sonderzeichen erzwingen, die im offiziellen Regelwerk der deutschen Sprache gar nicht existieren?

Zählt im öffentlichen Dienst bald die ideologische Linientreue mehr als fachliche Souveränität? Wenn das Landesarbeitsgericht die Zwangssprache absegnet, ist kein Schreibtisch mehr sicher vor dem Erziehungseifer der Politik.

Es ist geradezu obsessiv, wie das Amt sich hier verhält.“

WELT-Kolumnistin Kristina Schröder.

Am 5. Februar verhandelte das Landesarbeitsgericht in Hamburg über den Fall – und entschied, dass die Kündigung einer Mitarbeiterin und Gender-Gegnerin durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nicht rechtens war. Allerdings sei es bei der Entscheidung nicht um das Gendern an sich gegangen, wie der Vorsitzende Richter Oliver Krieg bei der Urteilsverkündung sagte. Vielmehr habe das Bundesamt seiner Mitarbeiterin keine Weisung erteilen können, eine Strahlenschutzanweisung zu gendern, weil das Verfassen dieses Hinweises nicht in ihrem Kompetenzbereich gelegen habe.

Keine Entwarnung

Das Urteil ist allerdings keine Entwarnung: Insgesamt sei die Kammer, so „Welt“, aber zu der Einschätzung gekommen, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ganz generell durchaus anweisen können, in Dokumenten zu gendern.

Sprache dient der Verständigung. Keine Instanz der Welt kann ihre Mitarbeiter zur Verwendung einer verqueren, hypersexualisierten Privatsprache zwingen. Der vorherrschende Sprachstandard in Deutschland ist und bleibt Standardhochdeutsch.”

Verein „Stoppt gendern“

Was sagt der Rat für deutsche Rechtschreibung?

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Ende 2023 seine Auffassung bekräftigt, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll“. Eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe könne nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung betont, dass das amtliche Regelwerk für Schulen sowie für die öffentliche Verwaltung (einschl. Rechtspflege) gilt – und er rät vor der Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, ab.
Dazu seine Erläuterungen und Begründungen:

Geschlechtergerechte Texte sollen

  • sachlich korrekt sein,
  • verständlich und lesbar sein,
  • vorlesbar sein (mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte),
  • Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten,
  • möglichst automatisiert übertragbar sein in andere Sprachen, vor allem im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
  • die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
  • das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren.

In eigener Sache:

In diesem Blog ist häufig die Rede beispielsweise vom »Rentner« oder »Sparer« oder »Beitragszahler« – gemeint sind dabei immer explizit Menschen aller Geschlechter. »Rentner« oder »Sparer« oder … steht als allgemeingültiger Oberbegriff dieser Personengruppe, die eine Rente bezieht oder spart oder Beiträge zahlt. Aber wegen der besseren Lesbarkeit und der Kürze wird das generische Maskulinum verwendet, das selbstverständlich Rentnerinnen und Menschen im Ruhestand, die dem dritten Geschlecht angehören, einschließt. Als Alternative zum generischen Maskulinum böte sich eine geschlechtergerechte Sprache an, entweder mit einer neutralen Bezeichnung oder Umschreibung, mit Gendersternchen (*), Binnen-»I«, »:«, Mediopunkt (·) oder »_« oder mit der vollen weiblichen und männlichen Nennung der Personengruppe, was aber zu unnötigen Langen und umständlichen Formulierungen geführt hätte. Der Genderstern „gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie“, wie der Rat für deutsche Rechtschreibung Ende 2023 beschloss. An einigen Stellen sind als Zeichen des guten Willens zwei Geschlechter genannt.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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