Software für die Steuererklärung 2026

Finanzen

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Die Renten steigen – und mit ihnen die Zahl der Ruheständler, die vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Wer 2026 seine Steuererklärung für 2025 abgibt, sollte die neuen Freibeträge und Fristen kennen. Gute Steuersoftware hilft dabei, kein Geld zu verschenken. Wir zeigen, welche Programme aktuell sind und worauf Sie achten müssen.

Abgabefristen: Mehr Zeit als im Vorjahr

Nach den Corona-Sonderregelungen haben sich die Fristen nun wieder stabilisiert. Für die Steuererklärung 2025 gelten folgende Termine:

  • Pflichtveranlagung (Normalfall): Die Erklärung muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein.

  • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, hat Zeit bis zum 30. April 2027.

Grundfreibetrag: Deutliche Entlastung 2025

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. Er wurde für das Jahr 2025 spürbar angehoben:

  • Singles: 12.096 Euro

  • Verheiratete/Eingetragene Lebenspartner: 24.192 Euro

Wichtig: Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (nach Abzug aller Kosten) über diesen Werten liegt, fällt tatsächlich Einkommensteuer an. Dennoch kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Erklärung auffordern, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte den Freibetrag übersteigt.

Rentenfreibetrag: Wichtige Änderung durch das Wachstumschancengesetz

Bisher sank der Rentenfreibetrag für jeden neuen Rentnerjahrgang um 1 Prozentpunkt. Durch das neue Wachstumschancengesetz wird die Besteuerung verlangsamt:

  • Ab 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.

  • Wer 2024 in Rente ging, hat einen Rentenfreibetrag von 17,0 %.

  • Wer 2025 neu in Rente geht, behält einen Rentenfreibetrag von 16,5 % (der steuerpflichtige Teil liegt somit bei 83,5 %).

Was zählt zum zu versteuernden Einkommen?

Die Summe Ihrer Einkünfte wird um Werbungskosten und Sonderausgaben gemindert. Dazu gehören:

  • Gesetzliche und private Renten sowie Pensionen.

  • Mieteinnahmen und Kapitalerträge (sofern über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €).

  • Einkünfte aus einem Nebenjob (außer Minijobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze).

Abzugsfähige Kosten (Ihre Sparmöglichkeiten):

  • Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind fast voll absetzbar.

  • Werbungskosten: Für Rentner gibt es einen Pauschbetrag von 102 Euro. Wer höhere Ausgaben hat (z. B. Rentenberatung, Kontoführungsgebühren), sollte diese einzeln nachweisen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerker: 20 % der Arbeitskosten für Hilfe im Haushalt oder Reparaturen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Steuersoftware: Die besten Helfer für den Mac und PC

Wer keinen Steuerberater bezahlen möchte (ca. 150 € bis 500 €), fährt mit Software deutlich günstiger (ca. 15 € bis 45 €). Die Kosten für die Software können Sie im Folgejahr ebenfalls von der Steuer absetzen.

Empfehlungen für 2026 (Steuerjahr 2025):

  1. WISO Steuer 2026: Der Allrounder. Besonders komfortabel durch den „Steuer-Abruf“ (vorausgefüllte Steuererklärung), bei dem Daten vom Finanzamt automatisch importiert werden. (Verfügbar für Windows, Mac, iPad und Browser.)

  2. Taxman 2026 für Rentner & Pensionäre: speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten, mit dicken Handbüchern und verständlichen Erklärungen.

  3. SteuerSparErklärung für Rentner 2026: Punktet mit einem „Roten Faden“, der Schritt für Schritt durch die Formulare führt.

Speziell für den Mac:

Apple-Nutzer müssen nicht mehr verzichten. WISO Steuer, SteuerSparErklärung und browserbasierte Lösungen wie Taxfix oder SteuerGo funktionieren hervorragend auf macOS.

Gratis-Alternative: „Mein ELSTER“ und „EinfachELSTER“

Das offizielle Portal der Finanzverwaltung ist kostenlos.

  • Mein ELSTER: umfassend, aber für Laien oft bürokratisch formuliert.

  • EinfachELSTER: Ein spezieller Service für Rentner und Pensionäre. Es bietet eine sehr vereinfachte Benutzeroberfläche ohne komplizierte Formulare.

    • Voraussetzung: Sie haben nur Renten und ggf. Pensionen, keine Mieteinkünfte und keine gewerblichen Einkünfte.

Entwicklung der ELSTER-Übermittlungen

Jahr    Anzahl Übermittlungen Erklärung
1999 24.865 Start der Pilotphase
2002 554.841 Erste nennenswerte Verbreitung
2005 4.202.010 Einführung der Pflicht für Unternehmer (UStVA)
2008 10.184.207 Erstmals über 10 Millionen
2012 17.706.576 Massive Steigerung durch private Software-Nutzer
2014 33.127.892 Durchbruch in der Breite der Bevölkerung
2018 40.863.321 ELSTER wird Standard für fast alle Gruppen
2021 43.887.625 Pandemie-Effekt & Ausbau digitaler Services
2023 63.187.316 Rekordjahr (inkl. Grundsteuerreform-Effekte)
2024 52.009.745 Stabilisierung auf hohem Niveau

Fazit: Dank gestiegener Freibeträge bleiben viele Rentner trotz Rentenerhöhung steuerfrei. Dennoch ist die Abgabe oft Pflicht. Mit einer Investition von rund 30 Euro in eine gute Software minimieren Sie den Zeitaufwand und maximieren Ihre Rückerstattung.

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Image by Wilfried Pohnke from Pixabay

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Helmut Achatz

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