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Droht ein Anstieg der Zusatzbeiträge über drei Prozent? Wie sich das Finanzdebakel der Krankenkassen 2026 verschlimmert – und die Schätzer liegen daneben.
Der Schätzerkreis im Gesundheitswesen geht für 2026 von nur 2,9 Prozent Zusatzbeitrag aus. Ein Wert, der von den Krankenkassenverbänden und vielen Kassen als viel zu niedrig angesehen wird, denn viele Kassen liegen schon heute darüber. Angesichts aufgebrauchter Finanzreserven und unterschätzter Ausgaben warnen Experten vor einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Zusatzbeiträge über die 3-Prozent-Marke.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf der Hut sein. Sie sind allerdings nicht hilflos der Erhöhungswelle ausgesetzt: Bei jeder Erhöhung greift das Sonderkündigungsrecht.
Was erwartet die Versicherten 2026?
Die Finanzentwicklung im Gesundheitswesen ist seit Jahren von stetig wachsenden Ausgaben geprägt. Obwohl der tatsächlich durchschnittliche Zusatzbeitrag bereits bei 2,94 Prozent liegt, hält der Schätzerkreis (bestehend aus Vertretern von BMG, BMF und BAS) an der Orientierungsmarke von 2,9 Prozent für 2026 fest.
Die Hauptgründe für die Fehleinschätzung:
- Verschobene Finanzprobleme: Die kurzfristige Entlastung durch ein Darlehen des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Höhe von 2,3 Milliarden Euro verschiebt die eigentlichen Finanzprobleme nur in die Jahre 2029 bis 2033, in denen die Kassen das Darlehen zurückzahlen müssen.
- Reserven sind aufgebraucht: Der Schätzerkreis hat übersehen, dass die Reserven vieler Krankenkassen weitgehend aufgebraucht sind. Die Kassen müssen die Zusatzbeiträge erhöhen, um ihre Finanzreserven wieder auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen.
- Unterschätzte Kosten und geringere Einsparungen: Erwartete Einsparungen, beispielsweise durch Regelungen zu Tariflohnerhöhungen bei Kliniken, fallen voraussichtlich geringer aus als geplant (geschätzt 1,3 Milliarden statt 1,8 Milliarden Euro). Kassenverbände und Arbeitgeberverbände rechnen daher mit höheren Kosten.
Anders als die offizielle Prognose gehen Kassenverbände und Kassen wie der GKV-Spitzenverband, TK und BKK davon aus, dass die durchschnittlichen Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2026 die Drei-Prozent-Marke überschreiten werden.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen
Jede Krankenkasse legt die konkrete Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags in den kommenden Wochen eigenständig fest. Für gesetzlich Krankenversicherte ist dies der entscheidende Moment: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
🚀 Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Krankenkassenwechsel
Angesichts der erwarteten Beitragsanpassungen können Sie Ihre finanzielle Belastung prüfen und optimieren:
| Schritt | Maßnahme | Ziel |
| 1. Beobachten & Informieren | Rechnen Sie mit einer Erhöhung und verfolgen Sie die Nachrichten Ihrer Krankenkasse. | Kassen entscheiden individuell und Sie müssen über eine Erhöhung informieren. |
| 2. Beitrag prüfen | Prüfen Sie die Mitteilung über den neuen Zusatzbeitragssatz für 2026. | Der allgemeine Beitragssatz (14,6 %) ist gleich – nur der Zusatzbeitrag variiert und entscheidet über die Gesamtkosten. |
| 3. Sonderkündigungsrecht nutzen | Merken Sie sich: Im Falle einer Beitragserhöhung entfällt die 12-monatige Bindungsfrist. | Dies ermöglicht einen kurzfristigen Kassenwechsel GKV. |
| 4. Alternativen vergleichen | Vergleichen Sie umgehend die Zusatzbeiträge anderer Krankenkassen. | Achten Sie neben dem Beitrag auch auf Zusatzleistungen und Service. |
| 5. Wechsel vollziehen | Melden Sie sich bei der neuen, günstigeren Krankenkasse an. | Seit 2021 übernimmt die neue Kasse alle Formalitäten. Sie müssen die alte Kasse nicht selbst kündigen. |
Wichtige Fakten zum Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V
- Grundlage: Jede Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags löst das Recht aus.
- Frist zur Ausübung: Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals erhoben wird (z.B. Erhöhung ab 1. Januar, Kündigung bis 31. Januar).
- Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende bleibt bestehen.
- Informationspflicht: Ihre Krankenkasse muss Sie schriftlich und deutlich auf die Erhöhung und Ihr Sonderkündigungsrecht
- Ausnahme: Bei einem speziellen Wahltarif für Krankengeld gilt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung in der Regel nicht.
Fazit:
Der prognostizierte Anstieg des Krankenkassen-Zusatzbeitrags 2026 ist eine erhebliche finanzielle Belastung für Versicherte. Stellen Sie sich auf ein entsprechendes Schreiben Ihrer Kasse ein und nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht GKV, um durch einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse die Mehrkosten zu vermeiden oder zu reduzieren.
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