Altersentlastungsbetrag – wie Rentner mit Nebenjob Steuern sparen

Allgemein

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Arbeiten Sie in der Rente oder haben Mieteinnahmen? Dann schenkt Ihnen der Staat 2025 bis zu 627 Euro an Steuern. Viele Rentner kennen diesen Bonus nicht. Vermutlich gilt der auch für Sie.

Der Steuerbonus richtet sich gezielt an alle, die im Alter aktiv bleiben und ihr Einkommen aufbessern. Die zwei entscheidenden Voraussetzungen sind:

  1. Alter: Sie müssen vor Beginn des Kalenderjahres 2025 Ihr 64. Lebensjahr vollendet haben. Das betrifft alle, die 1960 oder früher geboren wurden.
  2. Einkünfte: Sie erzielen zusätzliche Einkünfte neben Ihrer gesetzlichen Rente. Dazu zählen:
    • Arbeitslohn (z. B. aus einem Minijob oder einer Teilzeitstelle)
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Miet- und Pachteinnahmen
    • Kapitalerträge (sofern sie über dem Sparerpauschbetrag liegen)

Wichtig: Beziehen Sie ausschließlich eine gesetzliche Rente oder Pension, profitieren Sie von diesem speziellen Freibetrag nicht.

So wird der Steuervorteil berechnet

Ihr persönlicher Steuervorteil hängt von der Höhe Ihrer Nebeneinkünfte ab. Für das Steuerjahr 2025 gilt:

Parameter Wert
Prozentsatz 13,2 %
Maximaler Freibetrag 627 €

Beispielrechnung:

Sie sind 65 Jahre alt und haben 2025 neben Ihrer Rente 6.000 € Mieteinnahmen.

  1. Berechnung: 6.000 € x 13,2 % = 792 €
  2. Anwendung des Höchstbetrags: Da 660 € über dem Maximum von 627 € liegt, wird Ihr zu versteuerndes Einkommen um 627 € reduziert.
  3. Ihr Vorteil: Ihre Steuerlast sinkt spürbar. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Höhe des Altersentlastungsbetrags

GeburtsjahrgangDas auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende KalenderjahrAltersentlastungsbetragHöchstbetrag
1940200540,0 %1.900 €
1941200638,4 %1.824 €
1942200736,8 %1.748 €
1943200835,2 %1.672 €
1944200933,6 %1.596 €
1945201032,0 %1.520 €
1946201130,4 %1.444 €
1947201228,8 %1.368 €
1948201327,2 %1.292 €
1949201425,6 %1.216 €
1950201524,0 %1.140 €
1951201622,4 %1.064 €
1952201720,8 %988 €
1953201819,2 %912 €
1954201917,6 %836 €
1955202016,0 %760 €
1956202115,2 %722 €
1957202214,4 %684 €
1958202314,0 %665 €
1959202413,6 %646 €
1960202513,2 %627 €
1961202612,8 %608 €
1962202712,4 %589 €
1963202812,0 %570 €
1964202911,6 %551 €
1965203011,2 %532 €
1966203110,8 %513 €

Kein Antrag nötig & lebenslang gültig

Das Beste daran: Der Altersentlastungsbetrag wird Ihnen automatisch gewährt.

  • Bei Angestellten ist er bereits in der Lohnsteuerkarte (ELStAM) vermerkt und wird vom Arbeitgeber berücksichtigt.
  • Bei allen anderen Einkünften trägt ihn das Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung von selbst ein.

Einmal festgelegt, bleibt der für Sie geltende Prozentsatz und der Höchstbetrag Ihr Leben lang gleich. Wer also 2025 erstmals den Freibetrag erhält, behält diesen Satz auch in den kommenden Jahren.

Ausblick: Wie sich der Freibetrag verändert

Durch das „Wachstumschancengesetz“ schmilzt der Freibetrag für nachfolgende Jahrgänge langsamer ab als ursprünglich geplant. Seit 2023 sinkt der Prozentsatz jährlich nur noch um 0,4 Prozentpunkte. Im Jahr 2058 wird er für Neueinsteiger komplett entfallen.

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Helmut Achatz

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