Erhöht Ihre Krankenkasse 2025 den Beitrag?

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Viele Krankenkassen werden 2025 den Zusatzbeitrag erhöhen. Ist Ihre dabei? Dann informieren – und wechseln. Was jetzt schon über Erhöhungen bekannt ist.

Bereits Mitte 2024 haben einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, aber das reicht ihnen immer noch nicht – sie werden 2025 weiter erhöhen. Im Schnitt soll der Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent steigen. Einige werden aber noch mehr als verlangen als diese 2,5 Prozent, andere allerdings auch weniger. Die meisten verdoppeln ihre Zusatzbeiträge.

Wo bleibt die Info über Zusatzbeiträge?

Information? Fehlanzeige! Selbst Mitte Dezember hüllen sich die Krankenkassen in Schweigen und lassen ihre Kunden im Dunkeln, um keinen massenweisen Wechsel auszulösen. Denn, wenn eine Kasse ihre Beiträge erhöht, können die Kunden sofort wechseln.

Was bislang (Stand 15. Dezember 2024) bekannt ist – dazu schreibt der „Münchner Merkur“: „Die Krankenkassen entscheiden in der Regel kurz vor Weihnachten über ihren Zusatzbeitrag im kommenden Jahr; ein paar Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge jedoch bereits bekanntgegeben“. Und welche sind das?

Die teuersten Krankenkassen

Die Knappschaft wird ihren Zusatzbeitrag erhöhen, das Gleiche gilt für die AOK Nordwest sowie die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK). Zahlreiche Entscheidungen stehen laut „Münchner Merkur“ noch aus, darunter die AOK, Barmer, DA und die Kaufmännische Krankenkasse KKH. Deren Verwaltungsräte setzen sich in den kommenden Tagen zusammen und entscheiden über die Zusatzbeiträge. Gerade wurde bekannt, dass die Techniker Krankenkasse (TK) den Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent erhöht, wie die „Welt“ berichtet. Deswegen wird diese Übersicht auch laufend aktualisiert.

Erhöhung Zusatzbeiträge 2025

KrankenkasseZusatzbeitrag 2025 | ÄnderungGesamtbeitrag
hkk0,98 (+2,19)16,79%
Pronova BKK2,4 % (–)17%
TK1,7 (+2,45)17,05%
AOK Nordwest1,89 (+2,79)17.39%
SBK1,7% (+1,2)17.50%
IKK – Die Innovationskasse3,1 % (–)17.70%
Viactiv Krankenkasse3,27 % (–)17.87%
KKH3,28% (–)17.88%
Bahn BKK3,4 % (–)18%
BKK Gildemeister Seidensticker3,4 % (–)18%
BKK Pfalz3,9 % (–)18.50%
Knappschaft4,4 % (+1,7)19%

Quelle: Münchner Merkur | eigene Recherche

Wer sich einen Überblick über die aktuellen Zusatzbeiträge verschaffen will, schaut am besten beim Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) vorbei, denn, der ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen (§ 242 Abs. 5 SGB V).

Krankenkassenwechsel lohnt

Zwischen dem günstigsten und teuersten Krankenversicherer liegen einige Prozentpunkte, die das Vergleichsportal „krankenkasseninfo“ vermittelt. Wer wechselt, kann sich einige Hundert Euro sparen. Wechseln lohnt sich somit.

Wie funktioniert der Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.

  • Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
  • Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
  • Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue.

Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de

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Helmut Achatz

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