Grundfreibetrag 2024 und 2025 erhöht: Mehr Netto vom Brutto

Finanzen

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Gute Nachrichten für alle Steuerzahler: Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für 2024 erhöht. Das heißt, jeder darf jährlich mehr steuerfrei verdienen oder Rente beziehen.

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zugestimmt, den Grundfreibetrag für 2024 anzuheben (Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024). Was bedeutet das konkret für Rentner und Arbeitnehmer?

  • Mehr Netto vom Brutto: Alleinstehende können sich über 180 Euro mehr steuerfreies Einkommen freuen.
  • Doppelter Vorteil für Verheiratete: Paare, die gemeinsam veranlagt werden, erhalten sogar 360 Euro mehr.

Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag 2024 rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro.

Grundfreibetrag steigt auch 2025

Auch im Jahr 2025 wurde der Grundfreibetrag erneut angepasst, um der allgemeinen Preisentwicklung und den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung setzt damit ihre Linie fort, das steuerliche Existenzminimum regelmäßig an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2025 auf 12.096 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren liegt er nun bei 24.192 Euro. Diese Erhöhung sorgt dafür, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt – eine konkrete finanzielle Entlastung für Millionen Steuerpflichtige. Besonders spürbar wird dies für Berufseinsteiger, Familien mit niedrigerem Einkommen sowie Rentner, die mit jedem Euro rechnen müssen. Gleichzeitig hat diese Maßnahme auch gesamtwirtschaftliche Bedeutung: Mehr verfügbares Einkommen stärkt die Konsumnachfrage und kann konjunkturstützend wirken.

Wichtig zu wissen: Die Anpassung erfolgt automatisch über die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber oder bei der Steuererklärung durch das Finanzamt – es sind keine gesonderten Anträge notwendig. Durch die Kombination aus Grundfreibetragserhöhung, möglicher Inflationsausgleichsprämie und weiteren steuerlichen Anpassungen entsteht für viele Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 ein spürbares Plus im Geldbeutel.

Warum die Erhöhung?

Die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags ist wichtig, um die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Durch die steigende Inflation sind auch die Lebenshaltungskosten gestiegen. Die Höhe des Grundfreibetrags orientiert sich ab dem sogenannten Existenzminimumbedarf, das regelmäßig überprüft wird.

Wie funktioniert das eigentlich?

Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung einen Bericht vor, der die Höhe des Existenzminimums ermittelt. Auf Grundlage dieses Berichts wird dann der Grundfreibetrag angepasst.

Was bedeutet das für Sie konkret?

  • Mehr Geld im Portemonnaie: Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags bleibt Ihnen mehr vom hart verdienten Geld.
  • Weniger Steuerlast: Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
  • Automatische Anpassung: Sie müssen sich um nichts kümmern. Ihr Arbeitgeber wird die Anpassung automatisch in Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigen.

Wann wird die Erhöhung wirksam?

Die Erhöhung gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer die Auswirkungen bereits in Ihrer Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 spüren werden. Für Rentnerinnen und Rentner wird sich das bei der Steuererklärung für 2024 positiv bemerkbar machen.

Finanzielle Entlastung

Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahler. Sie sorgt für mehr finanzielle Entlastung und stärkt die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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