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Egal, ob gesetzliche Rente oder Betriebsrente – die Sozialversicherung hält immer die Hand auf. Bei der Betriebsrente ist der Abzug besonders heftig. Was bleiben von 800 Euro noch übrig?
Die ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) hat einmal ausgerechnet, was Siemens-Betriebsrentnern von 800 Euro übrig bleiben. Die Rechnung gilt natürlich auch für alle anderen Betriebsrenten, die monatlich ausgezahlt werden.
Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt
Weil die Siemens-Rentner im Frühjahr 2023 mehr Betriebsrente bekamen, hat die ADG einmal ausgerechnet, was davon nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen noch übrig bleibt. Hier die Beispielrechnung des ADG:
Abzüge bei Betriebsrenten
Betriebsrente | 800,00 Euro | |
---|---|---|
Freibetrag | - 169,75 Euro | |
krankenversicherungspflichtiger Beitrag | ||
630,25 Euro | ||
Berechnung | ||
Betriebsrente brutto | 800,00 Euro | |
Beitrag KV | 14,6% von 630,25 | - 92,02 Euro |
Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) | 1,5% von 630,25 | - 9,45 Euro |
Beitrag PV m. Kinder | 3,4% von 800,00 | - 27,20 Euro |
Betriebsrente netto | 671,33 Euro | |
Betriebsrente | 800,00 Euro | |
Freibetrag | - 169,75 Euro | |
krankenversicherungspflichtiger Beitrag | ||
630,25 Euro | ||
Berechnung | ||
Betriebsrente brutto | 800,00 Euro | |
Beitrag KV | 14,6% von 630,25 | - 92,02 Euro |
Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) | 1,5% von 630,25 | - 9,45 Euro |
Beitrag PV kinderlos | 4,0% von 800,00 | - 32,00 Euro |
Betriebsrente netto | 666,53 Euro |
Quelle: ADG
Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder hat 2003 – mit Hilfe der Union – das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) verabschiedet, das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat. Seit wird für Betriebsrenten nicht mehr nur der halbe Beitragssatz abgezogen, sondern der voll. Nach heftigen Protesten des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und hunderten von Klagen wurde zum 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag eingeführt. Seitdem wird bei Betriebsrenten und ausgezahlten Direktversicherungen, die über der Freibetragsgrenze liegen, vom Rest der volle Beitragssatz abgezogen. Zur Einführung war der Freibetrag bei 159,25 Euro, 2023 beträgt er 169,75 Euro – und erhöht sich 2024 auf 176,75 Euro.
Übrigens, bei Direktversicherungen mit Einmalauszahlung wird eine fiktive Betriebsrente errechnet: Einmalauszahlung ÷ 120 = fiktive monatliche Betriebsrente
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