Krankenversicherer verlangen überhöhte Beiträge

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Krankenversicherer verlangen von Betriebsrentner höhere Beiträge als per Gesetz zulässig. Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz müssen die Kassen seit Jahresanfang einen Freibetrag berücksichtigen, halten ihre Mitglieder aber wegen Umstellungsproblemen hin.

Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und besagt, dass jeder Betriebsrentner ab diesem Zeitpunkt niedrigeren Beiträge zahlen muss, denn 159,25 Euro sind Freibetrag. Betriebsrentner haben sich allerdings zu früh gefreut, wenn sie glauben, jetzt weniger zu zahlen. Denn, die Krankenversicherungen halten sie hin und berechnen die alten Beiträgen – ja, sie drohen ihren Versicherten sogar, falls sie die Beiträge eigenständig entsprechend kürzen. Grund für diese Hinhaltetaktik: Die Software mit der Freibetragsregelung lasse sich frühestens bis Mitte des Jahres umstellen – und weil das so ist, sollen die Versicherten weiter die überhöhten Beiträge zahlen, sprich ohne Berücksichtigung des Freibetrags.

Krankenversicherer halten Mitglieder hin

Dabei ist die Berechnung ein Kinderspiel – Stiftung Warentest macht’s vor und hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Wer’s nicht glaubt, besucht am besten die Seite von Norbert Böttcher, der es auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

Wenn die Krankenkasse dennoch auf den überhöhten Beitrag besteht: Widerspruch einlegen und gleichzeitig der Antrag stellen, dass der Freibetrag in voller Höhe bei der Direktversicherung berücksichtigt wird. Es ist sinnvoll, seine Krankenkasse darauf mit einem kurzen Brief oder einer Mail hinzuweisen.

Reaktionen von TK und Barmer

Die ersten Reaktion auf den Widerspruch liegen bereits vor. Die Techniker Krankenkasse schreibt beispielsweise: „Aufgrund der neuen Gesetzesänderungen sind umfangreiche technische Änderungen und Anpassungen sowohl auf Seiten aller Krankenkassen als auch auf Seiten aller Zahlstellen notwendig. Diese Anpassungen werden einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass wir den neuen Freibetrag noch nicht in Ihrer monatlichen Beitragsberechnung berücksichtigen können“.

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Die Barmer Ersatzkasse gibt sich da deutlich kulanter und schreibt: „ … gerne können Sie für die Beiträge ab 01.01.2020 den von Ihnen ausgerechneten Betrag von der monatlichen Beitragszahlung abziehen. Wie bereits erläutert, erhalten Sie von uns einen neuen Beitragsbescheid, sobald die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Dieser wird dann rückwirkend das neue GKV-BRG berücksichtigen. Anschließend schauen wir, ob Ihre Berechnung gepasst hat. Gegebenenfalls entsteht dann für den Zeitraum ab 01.01.2020 ein kleiner Rest oder kleines Guthaben.“

Die IKK Südwest rechnet ihren Mitgliedern vor, was der Freibetrag praktisch bedeutet. Bei 200 Euro Betriebsrenten reduziert sich der Beitrag auf 12,66 Euro.

 

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Jürgen Schmitz
    31. Januar 2020 19:49

    Bei richtiger Anwendung des Gesetzes drohen Krankenkassen nicht , sodern geben nach.
    J. Schmitz

    Antworten
  • Seilnacht Siegfried
    31. Januar 2020 21:38

    Das ist doch wieder mal typisch für die Krankenkassen, können einfach nicht genug bekommen, aber was soll man sonst erwarten!

    Antworten
  • Ich beziehe zwei Betriebsrenten, bei welchen der Krankenkassenbeitrag gleich abgezogen wird. Daneben überweise ich monatlich einen Betrag für eine Direktversicherung. Natürlich sind die Beiträge bei den Betriebsrenten im Januar weiterhin voll abgezogen worden. Eine Mitteilung der KK (KKH) habe ich bisher nicht erhalten.
    Ich werde jetzt meinen Überweisungsbeitrag um 30,50€ (das ist der Beitrag für 159,25€) kürzen. Das werde ich der KK mitteilen.

    Antworten
  • Habe heute einen Anruf meiner KK bekommen, da ich sie darüber unterrichtet habe, dass ich meinen monatlichen Beitrag für meine Direktversicherung um 30,50€ kürzen werde. Mir wurde jetzt von KK-Seite gesagt, dass es wohl noch nicht klar sei, welche Beiträge von dieser neuen Regelung betroffen sind. Offenbar nur die Krankenversicherung und nicht die Pflegeversicherung, weil letztere im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt wird. Das wird ja immer toller. Was für ein erbärmlicher politischer Verein, dieses Gesundheitsministerium. Schande!!!!

    Antworten
  • Hans-Peter Neubauer
    13. Februar 2020 13:08

    Auch meine Krankenkasse braucht noch „einige Monate“ um meinen „Freibetrag“ auszurechnen. Ich habe jetzt meiner Kasse ein Päckchen mit zwei alten, aber immer noch funktionsfähigen Taschenrechnern geschickt, vielleicht geht es jetzt schneller.

    Antworten
  • Dirk Feldhinkel
    14. Februar 2020 12:21

    Es ist leider eine unsaubere Arbeit von Herrn Spahn. Ein Schnellschuss mit Folgen. Auf diese kurzfristige Änderung konnten die Krankenkassen schon aufgrund des datentechnischen Aufwandes nicht fristgerecht reagieren. In dieser kurzen Zeit wurden wohl kaum Mitarbeiter hinreichend geschult. Man wird sich auch auf seltsame Antworten und Hartnäckigkeit einstellen müssen.

    Die Finanzierung ist durch die Gestaltung praktisch nur befristet, weil sie aus den Reserven der KK stammt, und die sind bekanntlich begrenzt. Vermutlich sollte der Freibetrag dem langjährigen Protest gegen die Beiträge mit entsprechender Verbitterung den Wind aus den Segeln nehmen. Politiker schauen offensichtlich inzwischen wieder auf die bald anstehenden Bundestagswahlen.

    Antworten

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