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Wo bleibt der Aufschrei? Rentner zahlen doppelt Steuern und doppelt Sozialabgaben. Fiskus und Krankenkassen plündern die Alten aus. Wer klagt, läuft ins Leere. Die Wut steigt ob dieser Ungerechtigkeit.
„Rentensteuer verstößt gegen die Verfassung!“, titelte die „Bild“. Das ist Bundeskanzler und Ex-Finanzminister Olaf Scholz (SPD) egal. Er weiß das schon lange – und besteuert weiter doppelt. Er weiß auch schon lange, dass Betriebsrentner doppelte Krankenkassenbeiträge zahlt, das ficht ihn aber nicht an. Dank Doppelbesteuerung und -verbeitragung schwimmen Staat und Sozialkassen im Geld. Dieses Geld ist aber das Geld der Bürger, denen es abgeht. So langsam begreifen Rentner, dass Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente ist.
Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) läuft gegen die Doppelverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge Sturm. Gegen die Doppelbesteuerung zieht der Bund der Steuerzahler ins Feld. Plusminus widmete sich dieses Skandals.
Doppelbesteuerung ist definitiv verfassungswidrig, das ficht die Politiker der vermeintlichen Volksparteien aber nicht an. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig“, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, „Plusminus“ gegenüber. Wer dagegen aufbegehrt, muss sein Recht aber selbst durchsetzen, denn die Politik stellt sich taub. „Das ist ein politischer Skandal“, kommentiert Johanna Hey, Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den Entscheidungen des BVerfG. Zumindest werden seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Steuerbescheide von Rentnern „künftig als vorläufig ergehen – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde“, wie der Bund der Steuerzahler schreibt.
Der Münchner Richter Egmont Kulosa am Bundesfinanzhof (BFH) hält die Ausgestaltung der derzeitigen Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Nach der schrittweisen Einführung der Besteuerung von Renten 2005 sind die damaligen Steuerzahler nicht entsprechend entlastet worden, werden jetzt aber viel höher belastet. Sprich, sie wurden viel weniger entlastet, als sie später steuerlich belastet werden – damit zahlen sie doppelt Steuern. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hat sich in die Länge geschleppt. Ende Mai 2021 hat Deutschlands oberste Finanzbehörde ein Urteil gesprochen.
Der Finanzmathematiker Klaus Schindler hat berechnet, dass „bis zu 22 Prozent der Rente nach seiner Berechnung doppelt besteuert werden“, so der Saarländische Rundfunk. Das treffe Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2020 in Ruhestand gehen. Bis 2040 bleibe der Anteil der Doppelbesteuerung aber mit um die 20 Prozent hoch. Erst danach sinkt der Anteil der Rente, der doppelt besteuert wird ab und liegt 2070 bei Null. Ein wissenschaftlicher Aufsatz, den Klaus Schindler gemeinsam mit dem Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun geschrieben hat, werde in dieser Woche beim NWB-Verlag veröffentlicht. Schindlers Berechnungen seien auch Grundlage für die Klage eines Rentners vor dem saarländischen Finanzgericht. Im Grunde, so der Saarländische Rundfunk, seien alle Rentner betroffen.
Von der Musterklage profitieren
Rentnerinnen und Rentner haben die Möglichkeit, bei ihrem Steuerbescheid Einspruch einzulegen und ein ruhendes Verfahren
nach §363 AO zu beantragen. Dazu genügt, dem Finanzamt mitzuteilen: "Ich möchte das Ruhen des Einspruchs, bis der Fall
beim Saarländischen Finanzgericht unter Az. 3 K 1072/20 entschieden ist." Die Mustervorlage zum Einspruch finden Sie hier zum Download.
Die Jungen sind die Dummen
Die Verfassungsrichter hatten schon 2002 davor gewarnt, was der Regierung aber herzlich egal ist. Zur Erinnerung: Rot-Grün unter Gerhard Schröder (SPD) beschloss deshalb 2005 die schrittweise Besteuerung auch der Renten. Im Gegenzug zur Rentenbesteuerung wurden die finanziellen Aufwendungen für die Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt.
„Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ Kulosa. Ab 2040 müssen die Rentner voll für ihre Ruhestandsbezüge Steuern zahlen. Dumm, dass sie ihre Beiträge für die Altersvorsorge nur 15 Jahre lang, sprich von 2025 bis 2039 abziehen können – und auch das nur bis zum Höchstbetrag. Praktisch bedeutet das, dass die mittlere Generation bis zum Lebensende volle Rentensteuer bezahlen muss, aber höchstens 15 Jahre lang bei den Kosten der Altersvorsorge entlastet wird.
Wer ist betroffen?
- Rentner, die jetzt oder in der Zukunft in Rente gehen.
- Zudem vorrangig ledige Männer aufgrund der niedrigen Lebenserwartung
- In der Mehrzahl Selbständige, da diese sämtliche Beiträge ohne Zuschüsse eingezahlt haben
Das schlägt der Bund der Steuerzahler vor
- Die Übergangsfrist bis zur vollständigen steuerlichen Erfassung der Rentenbezüge muss bis 2060 oder 2070 verlängert werden
- Die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils der Rente muss neu festgesetzt werden, auch für Bestandsrentner
- Zukünftige Rentenerhöhungen dürfen auch nur mit dem Besteuerungsanteil berechnet werden
Doppelbesteuerung schon lange bekannt
Das Problem der Doppelbesteuerung sei der Politik von Anfang an bekannt gewesen, so der „Münchner Merkur“: „Professor Franz Ruland, Ex-Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, ging bereits im Jahr 2003 von einer ab 2018 einsetzenden Doppelbesteuerung aus. Sogar der Erfinder der derzeitigen Renten-Besteuerung, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung BfA, Herbert Rische, warnten den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück und den damaligen Wirtschaftsminister Franz Müntefering (beide SPD) schon 2007 vor der Zweifachbesteuerung, wenn es keine Änderung bei der Übergangsregelung gebe.“
Wer ab 2014 in Rente geht, zahlt drauf – das haben die Brüder Günter und Werner Siepe in einer Studie vorgerechnet. Der Durchschnittsrentner, der 2019 in Rente geht, zahlt 18 871 Euro zu viel an Steuern. Er zahlt für 65 405 Euro seiner Rente keine Steuern, während seines Arbeitslebens hat er aber auf 84 276 Euro an Rentenbeiträgen Steuern zahlen müssen. Und die Doppelbesteuerung steigt sogar noch in den Folgejahren.
Doppelbesteuerung ab 2015
| Jahr | Rentenjahre-Minimum | Renteneintritt | weniger als Minimum | Renteneintritt |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 37 Jahre | 65 | 37 | 65 J + 10 M |
| 2021 | 37 J +3 M | 65 | 37 J + 3 M | 66 Jahre |
| 2022 | 37 J +6 M | 65 | 38 J + 6 M | 66 J + 2 M |
| 2023 | 37 J + 9 M | 65 | 37 J + 9 M | 66 J + 4 M |
| 2024 | 38 J | 65 | 38 J | 66 J + 6 M |
| 2025 | 38 J + 3 M | 65 | 38 J + 3 M | 66 J + 8 M |
Quelle: Münchner Merkur/Versicherungs Berater Gesellschaft
Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Grün-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Hintergrund
Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Das ist zunächst einmal kein schlechter Ansatz: Denn in der Regel ist der persönliche Einkommensteuersatz in den Erwerbsjahren, in denen die Beiträge steuermindernd abgesetzt werden können, deutlich höher als im Rentenalter, wenn die Rente versteuert wird. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise, bis 2040 komplett auf das neue System umgestellt ist. Allerdings wurden die Besteuerungsdaten vor 2005 festgelegt und seitdem nicht mehr überprüft. Das ist aus Sicht des BdSt aber erforderlich, um Fälle einer Zweifachbesteuerung zu vermeiden.
Quelle: Bund der Steuerzahler
Bild: Pixabay
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