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Die Aktivrente von Schwarzrot soll zwar steuerfrei sein, allerdings fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – für viele eine Dreifachverbeitragung. Und dazu kommt noch die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen.
Die CDU hat vorgeschlagen, dass bei der Aktivrente ein Hinzuverdienst von bis zu 💶 2.000 Euro monatlich für Rentner steuerfrei sein soll, wenn diese freiwillig weiterarbeiten. Die Aktivrente soll ein 🤗 Anreiz sein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und 👵 👴 älteren Menschen zu ermöglichen, länger im Arbeitsleben aktiv zu bleiben. 🧐 Echt jetzt! Das ist eine Uralt-Idee der CDU – und die Aktivrente hat viele 😠 Haken. Trotzdem will die Merz-Regierung die Aktivrente so 2026 umsetzen: „Wir haben uns vor wenigen Stunden darauf verständigt, die sogenannte Aktivrente zum 1. Januar 2026 einzuführen“, erklärte Merz. Damit würde ein Anreiz geschaffen, Menschen im Rentenalter länger in der Arbeitswelt zu halten, sofern sie weiterarbeiten können und wollen, wie die „NOZ“ schreibt. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur sogenannten Aktivrente ist Mitte Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Gesetzesvorlage zur Aktivrente soll nun im Bundestag beraten werden. Eine Einführung der Aktivrente ist zum Jahreswechsel geplant.
🪝Die vielen Haken der Aktivrente
Die „Aktivrente“ soll nach aktuellen Plänen der Union und SPD am 📆 1. Januar 2026 eingeführt werden. Denn Carsten Linnemann von der CDU findet, dass Rentner „zu wenig arbeiten“, wie er in der ARD-Sendung von Caren Miosga betonte. „Wir wollen sie nicht zwingen, zu arbeiten“, ergänzt er. Stattdessen soll die Aktivrente aber einen Anreiz zu längerem Arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, geben, schreibt der „Münchner Merkur“. Linnemann glaubt, dass zehntausende Menschen dieses Angebot der Aktivrente annehmen würden. Fast die Hälfte der Deutschen würde einer Umfrage zufolge auch im Rentenalter für einen steuerfreien Zuverdienst weiterarbeiten gehen. In einer Insa-Befragung für „Bild“ geben 45 Prozent an, dass sie weiterarbeiten würden, wenn die Bundesregierung ihre sogenannte Aktivrente einführen sollte. Ob sie wirklich wissen, was dann mit der Aktivrente auf sie zukommt?
⚠️ Die Haken der Aktivrente:
- 🤔 Die Aktivrente gilt nur für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und aus eigenem Antrieb weiterarbeiten wollen.
- 🚶➡️Wer bereits vor dem regulären Rentenalter aufgehört hat zu arbeiten und zusätzlich zur Rente erwerbstätig ist, erhält keine Steuererleichterung.
- 💶 Steuerfrei ist nicht abgabenfrei.
- 😕 Die Aktivrente gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige und Landwirte.
Aktivrente bevorzugt Angestellte
🚨 Gelten soll die Aktivrente nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Wer selbstständig ist, muss seinen Verdienst weiter regulär versteuern.
- Diese Unterscheidung ist allerdings fraglich und widerspricht dem Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) schlägt laut „ZWP“ Alarm und fordert: Die geplante Aktivrente darf nicht nur Arbeitnehmern helfen. Auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) kritisiert diese Ungleichbehandlung: „Dies widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.“ Es sei verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere, wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands.
- Der Freibetrag entspricht laut Verband immerhin einer Steuerersparnis von 6.097 Euro oder 2.662 Euro pro Jahr, je nach Berechnung. Jeder kann das mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst nachrechnen.
- Wer bereits jetzt schon nach dem regulären Renteneintrittsalter arbeitet, profitiert sofort von der Aktivrente.
🚨Achtung: Dreifachverbeitragung
Steuerfrei ist nicht abgabenfrei
Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ist die Situation bei der Aktivrente etwas differenzierter:
- Rentenversicherung: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können jedoch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um ihre spätere Rente weiter zu erhöhen. Der Arbeitgeber muss Rentenversicherungsbeiträge abführen.
- Arbeitslosenversicherung: Für beschäftigte Altersrentner fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Regel weiterhin gezahlt werden.
Sozialabgaben für Aktivrente
⚠️ Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen.
Was bedeutet die Aktivrente in Euro und Cent?
Angenommen, ein Rentner ist bei der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) versichert und hat keine Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus:
🏥 Krankenversicherung (SBK 2025)
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (hälftig: 7,3 %)
- Zusatzbeitrag SBK ab August 2025: 3,8 % (hälftig: 1,9 %)
- Gesamt Arbeitnehmeranteil: 7,3 % + 1,9 % = 9,2 %
- Beitrag bei 2.000 € brutto: 2.000×0,092=184 Euro
🧓 Pflegeversicherung (2025)
- Basisbeitrag: 3,6 % (hälftig: 1,8 %)
- Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren: +0,6 % (vom Arbeitnehmer allein getragen)
- Gesamt Arbeitnehmeranteil (kinderlos): 1,8 % + 0,6 % = 2,4 %
- Beitrag bei 2.000 € brutto: 2.000×0,024=48 €
💡 Gesamtsumme für Arbeitnehmer (Kranken- + Pflegeversicherung)
- 184 € (KV) + 48 € (PV) = 232 € monatlich
💶 Nettolohn
Das heißt, ein kinderloser Aktivrentner muss zusätzlich 232 Euro monatlich an seine Krankenkasse zahlen – und das ist nur der Arbeitnehmeranteil, denn der Arbeitgeber zahlt ja auch Krankenkassenbeiträge. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen annähernd 500 Euro Sozialbeiträge. Wie viel bleibt dem Aktivrentner netto übrig?
- 2.000 € – 232 € = 1.768 € netto monatlich
Aktivrente eingeführt
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU wurde die Einführung einer „Aktivrente“ vorgesehen. Demnach soll wer das Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig länger arbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei erhalten. Nachzulesen ist das im Koalitionsvertrag auf Seite 20.
Berechnung der Steuerersparnis
Beispielrechnung:
- Ohne Aktivrente (nach bisheriger Regelung): Ein Rentner mit einem zusätzlichen Bruttoeinkommen von 2.000 € pro Monat müsste dieses Einkommen versteuern. Die genaue Höhe der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Steuerklasse, dem Rentenfreibetrag und dem persönlichen Steuersatz. Als grobe Orientierung lagen die Steuerabzüge für ein solches Einkommen bisher bei etwa 300 € bis 600 € pro Monat.
- Mit Aktivrente 2026: Da der Hinzuverdienst von 2.000 € pro Monat durch die neue Regelung vollständig steuerfrei gestellt wird, fallen für dieses Einkommen keine Lohnsteuern an.
Der Rentner würde mit der Aktivrente 2026 die gesamte Lohnsteuer auf sein Nebeneinkommen von 2.000 € brutto sparen. Die Ersparnis beträgt damit monatlich die Summe, die er bisher an Lohnsteuer auf dieses Einkommen zahlen müsste, also zwischen 300 € und 600 € pro Monat.
‼️ Wichtiger Hinweis: Die Steuerfreiheit gilt nur für den Hinzuverdienst, nicht für die Rente selbst. Die Rente muss weiterhin nach den regulären Regeln der Rentenbesteuerung versteuert werden. Den Progressionsvorbehalt hat Finanzminister Lars Klingbeil fallen lassen, so dass die 2000 Euro tatsächlich steuerfrei bleiben und sich auch nicht auf andere Einkünfte steuerlich auswirken.
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Dreifachverbeitragung
Auch wenn die Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei sein sollen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden jedoch bei der 🧮 Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt.
Gutes Geschäft für die Krankenkasse
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt, Rentnerinnen oder ein Rentner, die gesetzliche Rente erhalten, eine Betriebsrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen dreifach Sozialversicherungsbeiträge:
- für die gesetzliche Rente,
- für die Betriebsrente und
- die Aktivrente.
Insgesamt dürften die zu 💶 zahlenden Sozialabgaben mit der Aktivrente weit mehr sein als in ihrer aktiven Berufsphase, denn für die Betriebsrente zahlen sie die vollen Beiträge, sprich, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für Kranken- und Pflegeversicherung, alles in allem mehr als 20 Prozent – für Staat und Sozialkassen ist die Aktivrente ein gutes Geschäft. Die volle Abgabenpflicht in der Krankenversicherung wird nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag etwas gemildert.
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Kaum geplant, schon in Zweifel gezogen
Die geplante Aktivrente der Union könnte jedoch verfassungswidrig sein, wie Experten in „Bild“ mahnen. Es handele sich beim Lohn-Bonus für Rentner „um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung“, so Prof. Hanno Kube (54, Uni Heidelberg) zu „Bild“. Denn normale Arbeitnehmer bekommen keinen Lohnbonus. Für sie würden ab 12.000 Euro im Jahr Steuern anfallen. Rentner hingegen sollen 24.000 Euro zur Rente hinzuverdienen können, ohne Abzüge und ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Wegen der vielen Einschränkungen und Haken werden wohl nach Schätzung des Portals „Ihre Vorsorge“ nicht allzu viele teilnehmen, vielleicht nutzen jährlich 25.000 Fachkräfte das Angebot. Die Regierung geht laut „ntv“ davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten Gebrauch machen.
Viele Probleme bei der Aktivrente:
- Verfassungsmäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz: Experten, darunter das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die steuerliche Besserstellung vor allem Besserverdienende entlasten würde. Geringfügig Beschäftigte profitieren von der Steuervergünstigung nicht. Die Regelung ist politisch beschlossen, aber ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die Umsetzung muss bis Ende 2025 erfolgen, damit sie wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann
- „Mitnahmeeffekte“: Kritiker befürchten erhebliche Mitnahmeeffekte, bei denen Personen, die ohnehin weiterarbeiten würden, zusätzlich profitieren, ohne dass neue Arbeitskräfte gewonnen werden.
- Effektivität bei Fachkräftemangel: Es wird hinterfragt, ob eine pauschale Maßnahme wie die Aktivrente tatsächlich in Berufen mit akutem Arbeitskräftemangel entlastend wirken kann. Die Grünen haben dazu eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
- Zielgruppe und Altersarmut: Die Aktivrente wird als Bonus für diejenigen gesehen, die ohnehin gut zurechtkommen, und nicht als soziales Auffangnetz. Menschen mit niedrigen Renten oder in gesundheitlich belastenden Situationen bleiben tendenziell außen vor. Zudem geht das Modell an der Hälfte der Senioren vorbei, da die meisten Menschen ohnehin vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen.
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Das DIW schätzt, dass die Reform bei konstantem Erwerbsverhalten zu Mindereinnahmen von rund 770 Millionen Euro jährlich führen könnte. Ein kleiner Überschuss für den Staat könnte erst bei einem Zuwachs von 75.000 erwerbstätigen Rentnern entstehen.
- Rentenbezug: Welche Rente ist denn ausschlaggebend? Pensionen, Betriebsrenten oder private Renten ebenso wie die gesetzliche Rente? Wie ist es mit Teilrente?
- Selbstständig: Die Aktivrente gilt nicht Selbstständige
- Vorgezogene Altersrentner: Sie profitieren ausdrücklich nicht von der Regelung.
- Im Schnitt gehen Menschen in Deutschland mit 64 Jahren in Rente. Viele Ältere sind schon ab Mitte 50 arbeitslos und finden kaum noch eine adäquate Stelle.
Das Fazit von Rentenbescheid24
In der Tat sind viele Frage zur Aktivrente noch offen. Es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken. Rentner die vor der Regelaltersrente noch arbeiten, erhalten den Steuerbonus nicht, hingegen sie ab der Regelaltersgrenze diesen erhalten würden. Dann stellt sich die Frage, warum diejenigen die ab der Regelaltersgrenze weiter arbeiten und keine Rente beziehen, den Vorteil aus der Aktivrente nicht auch nutzen können. Es ist spannend … Die Aktivrente bewegt die Gemüter vieler Menschen. Sie ist sicher ein richtiger Schritt in Richtung mehr arbeiten im Alter. Aber es wird viele ältere Menschen geben, die die Aktivrente nicht nutzen können, weil sie einfach durch jahrzehntelange harte körperliche und geistige Arbeit im Rentenalter nicht mehr arbeiten können und ihnen deshalb der Zugang zum Steuerbonus durch die Aktivrente verwehrt ist.
Bild: KI-generiert mit Nightcafé
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