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Die Mütterrente III lässt auf sich warten – damit bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, einen halben Rentenpunkt mehr. Weil die Umsetzung so kompliziert ist, verschiebt sich die Umsetzung auf 2027.
Die Mütterrente III ist ein geplantes Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weiter zu verbessern und eine vollständige Gleichstellung mit nach 1992 geborenen Kindern zu erreichen.
Mütterrente lässt auf sich warten
- Ziel: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sollen statt bisher 2,5 Entgeltpunkte nun 3 Entgeltpunkte pro Kind angerechnet werden. Dies würde einem halben Rentenpunkt zusätzlich entsprechen.
- Finanzielle Auswirkungen: Beim aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro (Prognose für Juli 2025) würde ein halber Rentenpunkt etwa 20,40 Euro mehr Rente pro Kind und Monat bedeuten.
- Betroffene: Rund zehn Millionen Rentnerinnen (und Väter, die das Kind überwiegend erzogen haben) sollen davon profitieren.
Ziel und Umsetzung
- Gesetzliche Grundlage: Die Mütterrente III ist politisch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung verankert, es liegt aber noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Daher ist eine Auszahlung zum 1. Juli 2025 ausgeschlossen, da eine gesetzliche Grundlage fehlt.
- Auszahlungstermin: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat Bedenken bezüglich einer schnellen Umsetzung geäußert. Aufgrund des hohen Aufwands für Programmierung und Qualitätssicherung bei einer rückwirkenden Zahlung ist frühestens mit einer Auszahlung ab 2028 zu rechnen.
- Antragstellung: Es ist noch offen, ob für die Mütterrente III ein gesonderter Antrag erforderlich sein wird. Bei den vorherigen Stufen (Mütterrente I und II) erfolgte die Berücksichtigung meist automatisch. Die DRV weist jedoch darauf hin, dass Anträge auf Anerkennung der Mütterrente III zum jetzigen Zeitpunkt nicht „sachdienlich“ sind, da die gesetzliche Grundlage noch fehlt.
Diskussion und Finanzierung
- Gleichstellung: Das Vorhaben wird als wichtiger Schritt zur Rentenfairness und zur Anerkennung der Lebensleistung von Müttern gesehen, die ihre Kinder in einer Zeit großgezogen haben, als Kinderbetreuungsplätze noch nicht so verbreitet waren.
- Kritik: Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, kritisiert die geplante Ausweitung als unverhältnismäßig und die Finanzierung sei unklar. Sie betont, dass die zusätzlichen Kosten (rund 5 Milliarden Euro jährlich) aus Steuermitteln finanziert werden müssen, um eine zusätzliche Belastung der Rentenkasse und damit der Beitragszahler zu vermeiden. Zwar heißt es, finanziert werden soll die Maßnahme nicht aus der Rentenkasse, sondern aus Steuermitteln, aber das hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert.
Andernfalls müsste der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigen.
Bis zu welchem Alter Kind?
Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es auch die Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet werden können. Diese wirken sich zwar nicht direkt auf die Höhe der Rente aus, können aber Vorteile bei Wartezeiten für Rentenansprüche und bei der Bewertung von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten bringen.
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Verzögerung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mütterrente III zwar politisch gewollt ist und im Koalitionsvertrag steht, die konkrete Umsetzung und insbesondere der Auszahlungsbeginn jedoch noch unsicher sind und sich voraussichtlich verzögern werden. In der jüngsten Koalitionsvereinbarung heißt es:
Die Mütterrente III wird zum 1. Januar 2027 umgesetzt. Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt
Ziel sei es, das erste Rentenpaket am 6. August 2025 im Kabinett zu beschließen.
Zweifel am Auszahlung 2027
Dass die Rentenkassen auch wirklich ab 2027 die neue Mütterrente auszahlen können, bezweifelt Bernd Rützel (SPD), Ausschussvorsitzender für Arbeit und Soziales, gegenüber „ThePioneer“. Die Berechnungen der etwa zehn Millionen betroffenen Renten seien so kompliziert, dass es eine längere Übergangsfrist brauche. Bedenken hat auch die Rentenversicherung. Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands sagte der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, dass eine Auszahlung frühestens 2028 möglich sei.
Lars Klingbeils Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
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