Scheitert Aktivrente vor Gericht?

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Die Aktivrente könnte vom Gericht gestoppt werden, denn sie schließt viele aus. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Werden Selbstständige hier vom Staat eiskalt diskriminiert? Ein Fall für Karlsruhe.

Die neue Aktivrente mit 2.000 Euro Steuerbonus schließt Selbstständige aus. Der Bund der Steuerzahler will deswegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Selbstständige von Aktivrente ausgeschlossen

Anwälte, Ärzte und Architekten sowie Journalisten sind von der Aktivrente ausgeschlossen, wenn sie in der Rente freiberuflich weiterarbeiten wollen. Gerecht und rechtens? Definitiv nicht. Deswegen wollen gleich mehrere Organisationen dagegen klagen. Die Begründung: Die Aktivrente gilt nur und ausschließlich für Arbeitnehmer, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben – alle anderen bleiben außen vor.

Der Vorwurf der Kritiker: Was für Arbeitnehmer gilt, müsse auch für Selbstständige gelten – ansonsten handele es sich um einen Verstoß gegen den wichtigen Gleichheitsgrundsatz, so Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt). Die Aktivrente sei verfassungswidrig: „So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair. Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus. Wir werden deshalb im ersten Quartal 2026 die Klage einreichen und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht damit.“ (Quelle: „Bild“).

Der Sozialverband VdK mahnt die soziale Gerechtigkeit an. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Rentenalter darf es nicht geben. Wenn der Staat Anreize schafft, müssen diese für alle gelten, die dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben – unabhängig vom Sozialversicherungsstatus. Die zentralen Kritikpunkte:

  • Soziale Ungerechtigkeit: Die Aktivrente begünstigt vor allem gesunde Menschen in wenig belastenden Berufen, die ohnehin die Möglichkeit haben, länger zu arbeiten. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Pflege von Angehörigen nicht länger arbeiten kann, geht leer aus.

  • Ausschluss von Gruppen: Der VdK betont, dass die Mehrheit der arbeitenden Rentner nicht profitieren wird. Neben den Selbstständigen betrifft dies vor allem Minijobber, die bereits weitgehend steuerfrei arbeiten und somit keine zusätzliche Entlastung erfahren.

  • Verfassungsrechtliche Bedenken: Präsidentin Verena Bentele sieht in der Beschränkung der Steuerbefreiung auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie warnte bereits davor, dass das Gesetz „Tür und Tor für Klagen“ öffne.

  • Falsche Prioritäten: Statt Steuergeschenken für eine Minderheit fordert der VdK ein Aktionsprogramm für „gute und gesunde Arbeit“. Die Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, altersgerechte Arbeitsplätze und flexible Modelle zu schaffen, anstatt auf Mitnahmeeffekte durch Steuersenkungen zu setzen.

  • Gefahr für das System: Der Verband sieht in solchen Sonderregelungen willkürliche Eingriffe, die das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung untergraben könnten.

Zusammenfassend: Für den VdK ist die Aktivrente keine echte Lösung gegen den Fachkräftemangel, sondern ein ungerechtes Instrument, das Besserverdienende bevorzugt und die wahren Probleme am Arbeitsmarkt ignoriert.

Versprechen

Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.

Zeit seit Abgabe des Versprechens

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Ungleichheit programmiert

Die Aktivrente sei, formuliert es der „Merkur“, als reine Steuervergünstigung ausgestaltet: Steuerfrei bleiben laut Gesetzentwurf ausschließlich Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sind explizit ausgeschlossen, berichtet fr.de. Die Merz-Regierung argumentiert, bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung älterer Arbeitnehmer liege das größte Potenzial, um mehr Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Arbeit zu halten. Bei Selbstständigen sei die Weiterarbeit im höheren Alter ohnehin bereits überdurchschnittlich verbreitet, weshalb der zusätzliche steuerliche Anreiz dort als weniger notwendig dargestellt wird.

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Helmut Achatz

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