Rente + Zuverdienst: Die 187-Euro-Falle der Krankenkassen

Finanzen

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Vorsicht beim Hobby-Projekt! Wer als Rentner freiberuflich nur einen Cent zu viel verdient, den bittet die Krankenkasse gnadenlos für den gesamten Gewinn zur Kasse.

Haben Sie sich darauf gefreut, im Ruhestand endlich Ihr Hobby zu Geld zu machen? Ein bisschen Beratung hier, ein wenig Handwerk da? Klingt nach Freiheit, ist aber für viele eine finanzielle Sackgasse. Denn das deutsche Sozialversicherungsrecht kennt bei arbeitenden Rentnern keine Gnade: Wer die winzige Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, erlebt sein blaues Wunder. Also Vorsicht! Ihre Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberuflichkeit) können schnell die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Höhe treiben.

Was Rentner beachten sollten

Während Minijobber stolze 603 Euro (Stand 2026) steuerfrei einsacken dürfen, werden Selbstständige in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kurzgehalten. Die magische Grenze liegt 2026 bei lächerlichen 197,75 Euro monatlich.

  • 197,75 Euro (2026): Das ist die magische monatliche Grenze für Ihren Gewinn aus Freiberuflichkeit, wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind.
  • Achtung Falle: Überschreiten Sie diese Grenze, wird der gesamte Gewinn (nicht nur der übersteigende Betrag!) beitragspflichtig.
  • Die „Alles-oder-nichts“-Regel: Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn Ihr monatlicher Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) auch nur einen Cent über diesen 197,75 Euro liegt, wird der gesamte Gewinn beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Freiwillig Versicherte: Für Sie gelten strengere Regeln ohne diese Freigrenze.

🚨 Die KVdR-Falle bei Selbstständigen

Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, gelten besondere Regeln für Ihr Arbeitseinkommen (Gewinn aus Freiberuflichkeit). Falls Ihre freiberufliche Tätigkeit einen so großen Umfang annimmt, dass sie als hauptberuflich eingestuft wird, endet die Pflichtversicherung in der KVdR. Sie müssten sich dann freiwillig gesetzlich versichern, was oft zu höheren Mindestbeiträgen führt.

Kriterium Monatlicher Gewinn 2026 Kranken-/Pflegeversicherung Beiträge auf diesen Gewinn
Beitragsfrei 197,75 Euro Nein (Geringfügigkeitsgrenze)
Beitragspflichtig 197,76 Euro Ja, auf den gesamten Gewinn!

 Wichtig: Die Grenze von 197,75 Euro ist eigentlich der Freibetrag für Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten, Stand 2026). Die Krankenversicherungen wenden diesen Wert jedoch analog als Geringfügigkeitsgrenze auch auf das Arbeitseinkommen in der KVdR an. Bezogen auf das ganze Jahr darf der Gewinn nicht höher sein als 2.373,00 Euro.

📅 2026 erhöht sich Freigrenze

  • Gültigkeit: Die 197,75 Euro gelten für das gesamte Jahr 2026.
  • Ausblick 2026: Der Wert wird voraussichtlich auf 197,75 Euro steigen (aufgrund der Anpassung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung). Planen Sie dies bei Ihren zukünftigen Einnahmen ein!

Wo ist das geregelt?

Für Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, ist die Rechtslage etwas versteckter.

  • Grundlage: § 226 Abs. 2 SGB V regelt, dass Beiträge auf Versorgungsbezüge (wie Betriebsrenten) nur erhoben werden, wenn diese eine bestimmte Grenze überschreiten.

  • Die Grenze: Diese Grenze liegt bei 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.

  • Analoge Anwendung: Die Krankenkassen wenden diese Grenze nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis analog auch auf das Arbeitseinkommen (Gewinn aus Selbstständigkeit) von Rentnern an.

Die Details zur Berechnung

Dieser Wert leitet sich direkt aus der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung ab. Der Freibetrag entspricht gesetzlich genau $1/20$ dieser Bezugsgröße:

  • Bezugsgröße 2026: 3.955,00 Euro monatlich (bundeseinheitlich)

  • Berechnung: 3.955,00 / 20 = 197,75 Euro monatlich

  • Jahreswert: 2.373,00 Euro

⚖️ Der Unterschied: Freiwillig vs. Pflichtversichert

Ihre Art der Krankenversicherung entscheidet über die Beitragsbelastung:

Versicherungsart Regelung für freiberufliche Einkünfte
Pflichtversichert in der KVdR Geringfügigkeitsgrenze von 197,75 €/Monat (Gewinn). Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn beitragspflichtig.
Freiwillig gesetzlich versichert Keine Geringfügigkeitsgrenze oder Freibetrag. Jeder Euro ist beitragspflichtig. Oft fallen Mindestbeiträge an, selbst bei sehr geringem Einkommen.

Checkliste

✅ Bin ich in der KVdR pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert?

✅ Liegt mein monatlicher Reingewinn (Einnahmen minus Ausgaben) aus meiner freiberuflichen Tätigkeit 2026 über 197,75 Euro monatlich oder 2.373,00 Euro jährlich? (Relevant für KVdR-Pflichtversicherte)

⚠️ Wichtig: Sozialabgaben (KV/PV) sind nur ein Teil! Für die Steuerpflicht gelten andere Regeln. Sie greift unabhängig von der KV/PV-Grenze.

‼️ Tipp:

Wenn Sie in der KVdR sind und Ihre Einnahmen knapp über der Grenze liegen, kann sich ein bewusster Verzicht auf höhere Aufträge lohnen, um nicht auf den gesamten Gewinn Beiträge zahlen zu müssen. Es klingt paradox, aber in diesem System ist Faulheit profitabel. Wenn Sie absehen können, dass Ihr freiberuflicher Gewinn knapp über der Grenze landet, sollten Sie aktiv Aufträge ablehnen oder Betriebsausgaben vorziehen. Wer mehr arbeitet, hat am Ende oft weniger in der Tasche, weil die Sozialabgaben den Mehrverdienst auffressen.

🧐 Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Im Sozialrecht gibt es zwei Hauptanwendungsfälle für eine „Geringfügigkeitsgrenze“ oder Freigrenze:

  1. Die Minijob-Grenze (603 Euro/Monat)
  • Definition: Dies ist die bekannteste Geringfügigkeitsgrenze. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe ein Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung (Minijob) im Jahr 2025 sozialversicherungsfrei bleibt.
  • Betrag 2026: 603 Euro pro Monat.
  • Gilt für: Arbeitnehmer (egal ob Rentner oder nicht) mit einem Minijob.
  1. Die Grenze für freiberufliche Rentner (KVdR)

    Für Rentner, die pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind und selbstständig/freiberuflich dazuverdienen, ist die Grenze niedriger. Sie leitet sich von der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung ab:

    • Grenzwert 2026: 197,75 Euro pro Monat (vorher 187,25 Euro).

    • Berechnung: Die monatliche Bezugsgröße für 2026 beträgt bundeseinheitlich 3.955,00 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze entspricht 1/20 dieser Summe (3.955,00 Euro / 20 = 197,75 Euro).

    • Jahreswert: Der Gewinn aus der Freiberuflichkeit darf 2026 insgesamt 2.373,00 (197,75 x 12) Euro nicht überschreiten.

  • Ursprung: Dieser Betrag ist eigentlich der Freibetrag für Versorgungsbezüge (wie Betriebsrenten). Die Krankenkassen wenden diesen Wert jedoch analog als Geringfügigkeitsgrenze auf das Arbeitseinkommen (Gewinn) in der KVdR an.

Wichtig: Diese Grenze gilt nur für Pflichtversicherte in der KVdR. Sind Sie freiwillig versichert, bittet Sie die Kasse ab dem ersten Euro zur Kasse – ohne jede Schonfrist!

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Helmut Achatz

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