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Die Rentenkasse wird vom Staat gemolken wie eine Kuh. Er bürdet ihr Lasten auf, die nicht zu ihren Aufgaben gehört. Der Ausgleich durch den Staat reicht bei weitem nicht, sodass die Rentenzahler für Gesellschaftsaufgaben herhalten müssen. Ist das gerecht? Es braucht eine grundlegende Rentenreform.
Die 📋 Liste der versicherungsfremden Leistungen ist lang. Die Rentenzahler 💶 löhnen für viele sozialen Wohltaten, von denen andere profitieren. Jetzt kommt die Mütterrente III dazu. Der Staat zahlt dafür aber zu wenig als Ausgleich, sodass letztlich die Rentenzahler dafür aufkommen müssen. Das ist eine Art 😧 Sondersteuer, über die viel zu wenig gesprochen wird.
Wenn Versicherungsleistungen zu Sozialleistungen werden
Die Liste der sogenannten versicherungsfremden Leistungen ist lang und wächst stetig. Dazu gehören unter anderem:
- 👩🍼 Mütterrente
- 👵 Abschlagsfreie Renten für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63)
- 👶 Kindererziehungszeiten
- 👩🦽➡️Erwerbsminderungsrente wegen Arbeitsmarktlage
- 🇩🇪 West-Ost-Transfer
- 😞 Grundrente
Soziale Wohltaten von Rentner bezahlt
Diese Leistungen sind zweifellos soziale Wohltaten, von denen breite Teile der Bevölkerung profitieren. Das 🙄 Problem ist jedoch, dass sie nicht durch die Beiträge der Versicherten gedeckt sind, sondern per §§ Gesetz aus der Rentenkasse finanziert werden. Der vom Staat dafür gezahlte Ausgleich ⚖️ reicht nicht aus, sodass letztlich die Beitragszahler die Zeche zahlen. Dies gleicht einer verdeckten Sondersteuer, die viel zu wenig 🗯️ diskutiert wird. Auch aktuelle Initiativen wie die Grundrente, die unter dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil eingeführt wurde, zapfen die Rentenkassen weiter an. Dieses Muster zieht sich seit Jahrzehnten durch die Rentenpolitik.
„Sondersteuer“ auf Kosten der Beitragszahler
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ihrem Wesen nach eine Versicherung:
- Beschäftigte zahlen Beiträge ein und erwerben dadurch Ansprüche auf eine spätere Rente.
- Doch indem Politiker immer wieder in die Rentenkasse greifen, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren, wird dieses Prinzip untergraben.
- Diese Aufgaben sollten eigentlich von allen Steuerzahlern, also auch Beamten und Selbstständigen, getragen werden.
- Da die meisten Beschäftigten hierzulande Zwangsmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können sie sich dieser Belastung nicht entziehen.
- Parallel dazu wird in der öffentlichen Debatte oft die „Mär von der steuerfinanzierten Rente“ unkritisch verbreitet, die den Eindruck erweckt, der Staat würde die Renten vollumfänglich finanzieren.
Milliardenlücke durch versicherungsfremde Leistungen
Der mittlerweile verstorbene Rentenexperte Otto Teufel hatte sich detailliert mit der Berechnung der versicherungsfremden Leistungen und deren Gegenüberstellung zu den Bundesmitteln befasst. Seine Berechnungen, die vom „Stern“ zitiert wurden, schätzen, dass seit 1957 annähernd 1.069 Milliarden Euro (Stand 2025) von verschiedenen Bundesregierungen „quasi veruntreut“ wurden. Jeder kann seine Berechnung auf den Seiten des ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) nachlesen. Dieses Geld, so Teufel, schuldet der Staat der Rentenkasse.
Der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben beziffert Teufel auf mindestens 34 Prozent. Demgegenüber liegt der Anteil der dafür bereitgestellten Bundesmittel seit Jahren bei lediglich 27 bis 28 Prozent. Dies führt zu einem Fehlbetrag, der im Laufe der Jahre auf die genannten rund 950 Milliarden Euro angewachsen ist – zu Lasten der Versicherten und Rentner.
Ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht das Ausmaß: Im Jahr 2009 betrug der Anteil der versicherungsfremden Leistungen, einschließlich Transferleistungen und Hinterbliebenenrente, 34 Prozent, während der Bund lediglich 27,6 Prozent ausglich. Im Jahr 2017 blieben über 20 Milliarden Euro ungedeckt, da die Bundesmittel bei weitem nicht ausreichten, um die versicherungsfremden Leistungen zu kompensieren.
Die Plünderung geht weiter
Die Rentenplünderung setzt sich fort. Für 2024 sind Kürzungen der Bundeszuschüsse an die Rentenkasse um rund 600 Millionen Euro vorgesehen. Was bedeutet das für Rentner und Beitragszahler?
Obwohl Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz Ende 2023 in seiner Regierungserklärung noch versicherte, es gäbe keine unmittelbaren Folgen für die Rente, scheinen diese Zusagen voreilig gewesen zu sein. Die Kürzung des Bundeszuschusses, der eigentlich nicht beitragsgedeckte und somit versicherungsfremde Leistungen finanzieren soll, trifft die Rentenkasse direkt. Dies betrifft insbesondere die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.
Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen!
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, äußerte sich empört: „Die Rente ist kein Selbstbedienungsladen. Sie kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem erneuten Griff in die Rentenkasse zum Wiederholungstäter wider besseres Wissen werde. Bentele schätzt, dass der Rentenkasse dadurch langfristig mindestens fünf Milliarden Euro fehlen werden. Dies zwingt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu, ihre Nachhaltigkeitsrücklage anzugreifen, um die laufenden Renten zahlen zu können. Wenn diese Rücklagen aufgebraucht sind, wird unweigerlich eine Erhöhung der Beiträge erforderlich sein.
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Was ist die Nachhaltigkeitsrücklage?
Die Nachhaltigkeitsrücklage dient der Deutschen Rentenversicherung dazu, unerwartete Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Ihre Höhe ist im Sozialgesetzbuch festgelegt und beeinflusst direkt den Beitragssatz zur Rentenversicherung. Die Bundesregierung muss den Beitragssatz so festsetzen, dass die Rücklage am Jahresende weder das 0,2-fache einer Monatsausgabe unterschreitet noch das 1,5-fache einer Monatsausgabe überschreitet. Ende März 2025 lag die Nachhaltigkeitsrücklage bei 41,5 Milliarden Euro, sprich 1,39 Monatsausgaben. Prognosen zufolge werden die Ausgaben für Rentenleistungen im Jahr 2025 voraussichtlich auf rund 363 Milliarden Euro steigen.
Dreister Griff in die Rentenkasse
Der Griff in die Rentenkasse ist schlichtweg dreist. Allein im Jahr 2021 betrug das Defizit zulasten der Rentenkasse laut der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) rund 41 Milliarden Euro. Dieser „Griff in die Rentenkassen“ hat Tradition: Seit 1957 hat der Staat den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der ADG zufolge auf mittlerweile unglaubliche 1.069.605 Milliarden Euro angewachsen. Diese Fremdleistungen aus der Rentenkasse grenzen an Veruntreuung, und der „Plünderkatalog“ der Rentenkasse wächst kontinuierlich, wie die Fortschreibung der Teufel-Tabelle zeigt.
Rentenreform dringend nötig
Angesichts dieser Zahlen und der fortgesetzten Praxis der zweckentfremdeten Nutzung der Rentenkasse stellt sich die Frage: Wann wird endlich eine grundlegende und faire Rentenreform angepackt, die das Prinzip der Versicherung wieder in den Vordergrund rückt und die Rentenkasse vor weiteren ungedeckten Belastungen schützt?
Wann kommt die Rentenreform?
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
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