Milliardenlast DDR-Renten: Wer zahlt für die Vergangenheit?

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Die ostdeutschen Länder stemmen Milliarden für DDR-Sonderrenten von Ärzten bis Stasi-Kader. Jetzt wächst der politische Druck, den Bund voll in die Pflicht zu nehmen. Gerechtfertigt?

In den Haushaltsplänen der ostdeutschen Bundesländer klafft ein gewaltiges Loch – mit langer Geschichte: 2,3 Milliarden Euro werden in diesem Jahr fällig, um die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR zu bedienen. Während die Zahl der Empfänger biologisch bedingt sinkt, bleibt die finanzielle Last für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erdrückend.

Privilegien, die geblieben sind – oder auch nicht

Was oft hitzig als „Stasi-Rente“ debattiert wird, ist in Wahrheit ein breites Geflecht aus 27 verschiedenen Systemen. Dabei müssen wir trennen:

  • Die Zusatzversorgung: Sie galt der „Intelligenz“ – Ärzten, Lehrern, Ingenieuren und Künstlern. Hier ging es darum, Leistungsträger durch höhere Rentenzusagen im Staatsapparat zu halten.
  • Die Sonderversorgung: Das war das Sicherungssystem der Macht. NVA-Offiziere, Volkspolizisten und eben auch die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

Stasi-Renten: Gekürzt, aber nicht gestrichen

Entgegen mancher Stammtischparole erhalten ehemalige Stasi-Spitzel keine Luxuspensionen auf Staatskosten. Seit der Wiedervereinigung greift das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG). Das bedeutet:

  1. Kürzung auf Durchschnittsniveau: Wer für das MfS gearbeitet hat, bekommt seine Rentenpunkte ausschließlich auf Grundlage des DDR-Durchschnittseinkommens berechnet. Systemrelevante „Treueprämien“ wurden gestrichen.
  2. Kappungsgrenzen: Auch für hohe Offiziere der NVA oder der Volkspolizei wurden die Bezüge gedeckelt, was in der Vergangenheit oft zu (erfolglosen) Klagen wegen vermeintlicher „Strafrenten“ führte.

Politischer Zündstoff: Wer soll das bezahlen?

Aktuell wird die Debatte durch die Linkspartei – die Folgepartei der Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) – neu befeuert. Die Argumentation: Da der Bund der Rechtsnachfolger der DDR ist, müsse er auch die vollständigen Kosten für die Überführung der Rentensysteme tragen. Bisher teilen sich Bund und Länder die Last, wobei der Anteil des Bundes bereits gestiegen ist.

Für die ostdeutschen Länder geht es um viel Geld: Allein Sachsen zahlt dieses Jahr 670 Millionen Euro. Geld, das an anderer Stelle – etwa bei der Infrastruktur oder Bildung – fehlt.

31 Sonderrenten

In der DDR gab es insgesamt

  • 27 Zusatzversorgungssysteme (für bestimmte Berufsgruppen) und
  • 4 Sonderversorgungssysteme (für die bewaffneten Organe).

Diese sind im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in den Anlagen 1 und 2 rechtsverbindlich aufgelistet

Die 27 Zusatzversorgungssysteme (Anlage 1 AAÜG)

Diese Systeme waren für die „Intelligenz“ und bestimmte Funktionsträger gedacht:

  1. Technische Intelligenz: Ingenieure, Architekten, Techniker (ab 1950).
  2. Generaldirektoren: Leiter der zentral geleiteten Kombinate (ab 1986).
  3. Vorsitzende von Produktionsgenossenschaften: Verdienstvolle Leiter in der Landwirtschaft (ab 1988).
  4. Wissenschaftliche, künstlerische, pädagogische und medizinische Einrichtungen: Die sog. „Intelligenz-Verordnung“ (ab 1951).
  5. Akademie der Wissenschaften: Wissenschaftliche Mitarbeiter (ab 1951).
  6. Mediziner (konfessionell): Ärzte/Apotheker in kirchlichen Einrichtungen (ab 1979).
  7. Mediziner (konfessionell, freiwillig): Ergänzende Versorgung (ab 1988).
  8. Mediziner (staatlich, freiwillig): Ärzte/Apotheker in staatlichen Praxen (ab 1988).
  9. Ärzte/Zahnärzte (eigene Praxis): (ab 1959).
  10. Ärzte/Zahnärzte (privat): Mediziner in privaten Einrichtungen (ab 1959).
  11. Tierärzte (staatlich): freiwillige Zusatzversorgung (ab 1988).
  12. Tierärzte (eigene Praxis): (ab 1959).
  13. Kulturschaffende (Rundfunk/Zirkus): Künstler beim Fernsehen, Film und Staatszirkus (ab 1986).
  14. Künstler (Theater/Orchester): Darsteller in staatlichen Ensembles (ab 1986).
  15. Schriftsteller: Freiberufliche Mitglieder des Schriftstellerverbandes (ab 1988).
  16. Bildende Künstler: Freischaffende Maler, Bildhauer etc. (ab 1989).
  17. Ballettmitglieder: Besondere Zuwendung für Tänzer (ab 1976).
  18. Pädagogen: Lehrer und Erzieher in Volks- und Berufsbildung (ab 1976).
  19. Staatsapparat: hauptamtliche Mitarbeiter in Ministerien und Verwaltungen (ab 1971).
  20. GST: hauptamtliche Mitarbeiter der Gesellschaft für Sport und Technik (ab 1973).
  21. Gesellschaftliche Organisationen: Hauptamtliche bei der Nationalen Front etc. (ab 1976).
  22. FDGB: Funktionäre des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (ab 1971).
  23. LDPD: hauptamtliche Mitarbeiter der Liberal-Demokratischen Partei (ab 1971).
  24. CDU: hauptamtliche Mitarbeiter der Christlich-Demokratischen Union (DDR) (ab 1971).
  25. DBD: hauptamtliche Mitarbeiter der Demokratischen Bauernpartei (ab 1971).
  26. NDPD: hauptamtliche Mitarbeiter der National-Demokratischen Partei (ab 1971).
  27. SED: hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (überführt als Zusatzversorgung).

 Die 4 Sonderversorgungssysteme (Anlage 2 AAÜG)

Diese galten für die bewaffneten Organe und waren rechtlich wie eine Beamtenversorgung (Altersrente statt Sozialversicherung) gestaltet:

  1. Nationale Volksarmee (NVA): Angehörige der Streitkräfte.
  2. Deutsche Volkspolizei (DVP): Inklusive Feuerwehr und Strafvollzug (Innenministerium).
  3. Zollverwaltung: Mitarbeiter der Grenzzollorgane.
  4. Ministerium für Staatssicherheit (MfS): sowie das spätere Amt für Nationale Sicherheit (AfNS).

Wichtiger Hinweis:

Die Renten aus diesen Systemen werden heute nicht mehr als separate „Schecks“ ausgezahlt, sondern wurden in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Die Zugehörigkeit zu einem dieser Systeme führt heute meist zu einem „Zusatzversorgung-Zuschlag“ auf die normale Rente, sofern die Ansprüche rechtmäßig erworben wurden.

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Helmut Achatz

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