Mit 63 in Rente: Checkliste für Abschläge & Job-Ausstieg

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Der Vorruhestand ist ein Traum, aber kein Selbstläufer. Wer mit 63 in Rente gehen will, muss aktiv werden und fast immer Abschläge in Kauf nehmen. So planst Du den vorzeitigen Ruhestand richtig – von der Kündigung bis zum Rentenantrag.


1. Die „Rente mit 63“: Was wirklich gilt

Der Begriff „Rente mit 63“ ist irreführend und gilt nur noch für einen kleinen Teil der Versicherten. Du hast heute zwei Hauptoptionen für den vorzeitigen Renteneintritt:

Dein Weg in die Rente Abschlagsfrei? Voraussetzungen
Langjährig Versicherte NEIN (mit Abschlägen) 35 Versicherungsjahre (Wartezeit)
Besonders Langjährig Versicherte JA (abschlagsfrei) 45 Versicherungsjahre & Erreichen der spezifischen Altersgrenze (liegt aktuell höher als 63!)

Wichtig: Der Jahrgang 1964 kann die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren beanspruchen. Wer mit 63 gehen möchte, wählt fast immer die Option mit Abschlägen.

2. Abschläge: Die Fakten

Die Regel: Für jeden Monat, den Du früher in Rente gehst, werden Dir 0,3 Prozent Deiner Rentenansprüche lebenslang abgezogen.

  • Beispiel Jahrgang 1964: Der maximale Abschlag liegt bei 14,4 Prozent (bei Rentenbeginn mit 63).

  • Dein Schutz: Prüfe jetzt Deine Renteninformation! Du hast die Möglichkeit, die Abschläge durch Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auszugleichen und Deine Rente aufzubessern.

  • Tipp: Renteninformation genau studieren und eventuell Sonderzahlungen leisten.

Höhe der Abschläge

GeburtsjahrRegel-Altersrgrenzemax. vorzeitig MonateAbschlag max
1958663610.80%
195966 + 2 Monate3811.40%
196066 + 4 Monate4012.00%
196166 + 6 Monate4212.60%
196266 + 8 Monate4413.20%
196366 + 10 Monate4613.80%
ab 1964674814.40%

3. Ausstieg aus dem Job: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Dein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente. Du musst aktiv werden und das Beschäftigungsverhältnis lösen.

Option Was Du beachten musst
Kündigung Du musst die vertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen Deines Arbeitsvertrages einhalten.
Aufhebungsvertrag Die beste Option. Vereinbare mit Deinem Arbeitgeber ein einvernehmliches Ende. Dies bietet mehr Flexibilität und vermeidet Fristprobleme.

Tipp: Wer über 58 ist und sich kündigen lässt (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber), kann unter Umständen bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I beziehen und dadurch die Rente hochrechnen lassen. Aber Achtung: Sperrfristen!

4. Die Rentenantrags-Falle

⚠️ ACHTUNG: Lass Dich nicht in die Falle locken!

Wenn Du Rente für „besonders langjährig Versicherte“ beantragst (45 Jahre Wartezeit), aber die Kriterien nicht erfüllst, stuft die Deutsche Rentenversicherung Deinen Antrag ohne Rücksprache automatisch auf die Rente für „langjährig Versicherte“ (35 Jahre Wartezeit) um – mit Abschlägen!

Deine Handlungsempfehlung:

  1. Im Zweifel: Ziehe den Rentenantrag lieber zurück und warte bis zur abschlagsfreien Altersgrenze.

  2. Immer: Hol Dir vor dem Antrag eine Kontenklärung und eine verbindliche Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung.


🎬 Video-Tipp: Kündigen zur Rente

Was genau muss ich tun, um meinen Job vorzeitig zu beenden? Wie erstelle ich eine korrekte Kündigung?

Ich will in Rente – und nun? (SoVD)


🗓️ Dein Fahrplan zum Rentenstart

Zeitpunkt Deine Aufgabe
Jederzeit Kontenklärung bei der DRV beantragen, um Deine Versicherungsjahre zu prüfen (35 oder 45?).
1 Jahr vorher Beratung bei der DRV einholen und Sonderzahlung zum Ausgleich von Abschlägen prüfen.
4 Monate vorher Arbeitgeber über das geplante Ausscheiden informieren.
3 Monate vorher Rentenantrag stellen und Kündigung oder Aufhebungsvertrag abschließen.

Selbst aktiv werden

Anders sieht es für Frührentner aus, die mit 63 Jahren gehen wollen. Rente gibt es nur auf Antrag – oder ohne Antrag keine Rente! Wer früher in Rente gehen will, muss selbst aktiv werden und

kündigen oder einen Aufhebungsvertrag

mit dem Arbeitgeber schließen, sonst wird’s nichts mit der vorgezogenen Rente. Es braucht immer die Papierform. Denn die Rente mit 63 ist keine „Regelaltersrente“; das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Was die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers bei vorgezogenem Renteneintritt betrifft, so gilt sein Arbeitsvertrag, der sich bei vielen auf Tarifverträge stützt – und in dem steht, wie lange die Kündigungsfrist ist.

Wer zur Rente mit 63 kündigen will, kann sich an dem Musterbrief von kuendigungsschreiben.co orientieren. Der ✉️ Musterbrief einer Kündigung könnte so aussehen:

Musterbrief einer Kündigung

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Leinsamen GmbH
Lummersbüttler Weg 7
33477 Luttersbüttel

Musterstadt, tt.mm.jjjj

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren, 

da ich mein Rentenalter erreicht habe, kündige ich meine Stelle als (Bitte Job einsetzen) fristgerecht zum XXX (Datum einsetzen). Meinen Resturlaub möchte ich vor dem Kündigungsdatum nehmen, somit wäre mein letzter Arbeitstag der … 

Zu beachten:

  • Die Kündigung muss natürlich schriftlich erfolgen und unterschrieben werden.
  • Es ist sinnvoll, sie persönlich abzugeben und sich das quittieren zu lassen.
  • Es geht natürlich auch per Post mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben.

Übrigens, der Deutschen Rentenversicherung ist es egal, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder ob der Rentenversicherte ordentlich gekündigt hat. Für die Rentenansprüche ist das irrelevant.

Alternative Aufhebungsvertrag

Jetzt zur Alternative „Aufhebungsvertrag“. Ideal ist es natürlich, mit seinem Arbeitgeber über die Ausgestaltung dieses Schritts zu reden. Die beste Lösung dürfte eine einvernehmliche Beendigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags sein. Die Kündigung müsste insofern die Ausnahme sein.

Häufig ist es ja so, dass der Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses drängt. „Gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit auf die Beendigung des Arbeitsvertrages einigen“, schreibt Marlene Keller auf ihrer Seite anwaltarbeitsrecht.com. Wer mehr über gesetzliche Kündigungsfristen und Kündigungsschutzregelungen wissen will, lädt sich am besten ihr E-Book „Ratgeber Arbeitsrecht herunter.

Bei 63-Jährigen, die in Rente gehen wollen, sieht die Situation natürlich anders aus. Wer die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen will oder mit 63 Jahren und Abschlägen gehen will, muss sein Arbeitsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen. Wer das vorhat, sollte einen eindeutigen Bescheid über die Rente vom Rentenversicherungsträger vorliegen haben.

Was soll im Aufhebungsvertrag stehen?

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass das Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Rentenbezug mit dem Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer 63 wird, enden soll, dann sollte das auch im Aufhebungsvertrag drin stehen – und ein entsprechender Passus. „Gemäß § 41 Satz 2 SGB VI endet das Arbeitsverhältnis deshalb nur dann wie vorgesehen, wenn der Arbeitnehmer dies nochmals bestätigt; diese Bestätigung kann frühestens drei Jahre vor dem geplanten Termin des Ausscheidens, spätestens allerdings noch am letzten Tag des Ausscheidens erfolgen“, schreibt der Handelsverband Bayern. Die Bestätigung im Aufhebungsvertrag könnte wie folgt formuliert sein:

Bestätigung gemäß § 41 Satz 2 SGB VI mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom …. Die Firma und die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter stimmen darin überein, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der/dem Beschäftigten der Rentenbescheid über die Gewährung einer Rente wegen vorgezogenen Altersruhegeldes zugeht.

Ort, Datum, Unterschrift: ………………………………………………………

Firma bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter: ……………………………………….

Dem lässt sich fast nichts hinzufügen.

 

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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