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Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente. Rentner zahlen Kranken- und Pflegeversicherung plus Steuern. Von 1600 Euro Rente bleibt weniger ĂŒbrig als gedacht.âWie viel genau?
Wer in Rente geht, đŻ dĂŒrfte maĂlos enttĂ€uscht sein, was tatsĂ€chlich netto đ€ ĂŒbrigbleibt: Staat und Sozialversicherung langen đ«Č krĂ€ftig zu. Das heiĂt:
- đ§ der gesetzlichen Rente grĂŒndlich zu misstrauen
- von stabilen Renten kann keine Rede sein
AbzĂŒge
Staat und Sozialversicherung verschonen auch Rentnerinnen und Rentner nicht mit Steuern und Sozialabgaben. Angesichts klammer Sozialkassen werden die Zusatz- und PflegebeitrĂ€ge stĂ€ndig đ erhöht, wie jĂŒngst zum Jahresanfang 2026. Leider ist nicht absehbar, dass der Staat ans đ· Sparen denkt. Das heiĂt, die Steuer- und Abgabenquote steigt weiter.
Was von der Brutto-Rente abgezogen wird:
- Kranken- und PflegeversicherungsbeitrĂ€ge â mehr als 11 Prozent, bei Kinderlosen sogar noch mehr. Wie viel genau hĂ€ngt vom Zusatzbeitrag ab? Der aber stieg 2025 teils drastisch und lag bei durchschnittlich 2,9 Prozent. Angesichts der jĂŒngsten Erhöhung zum Jahresbeginn 2026 dĂŒrfte der Durchschnitt bereits bei mehr als 3,0 Prozent liegen. Der Pflegebeitrag ist ebenfalls gestiegen, und zwar um 0,2 Prozentpunkte â und es ist zu befĂŒrchten, dass er 2026 weiter steigt, weil die Pflegekassen Minus schreiben.
- Steuern â wessen Rente einschlieĂlich anderer EinkĂŒnfte 2025 niedriger war als der Grundfreibetrag von 12.096 Euro, zahlt keine Steuern, wer darĂŒber liegt, zahlt möglicherweise Steuern â „möglicherweise“ deswegen, weil es darauf ankommt, wann jemand in Rente gegangen ist. Denn nach dem Jahr des Renteneintritts bemisst sich der steuerpflichtige Anteil. Ăbrigens, 12.096 Euro sind monatlich lediglich 1.008 Euro (12.096 ./. 12), das ist weniger als das monatliche BĂŒrgergeld, das laut BĂŒrgergeld.de in Berlin bei 1.097 Euro liegt, in Frankfurt am Main bei 1.403 Euro, in Hamburg bei 1.285 Euro, in Köln bei 1.363 Euro und in MĂŒnchen bei 1.561 Euro liegt. Das heiĂt, selbst der Grundbedarf einschlieĂlich Miete wird noch besteuert.
- SpĂ€testens jetzt dĂŒrfte klar seinđ„ș: Brutto ist nicht gleich netto. Das Portal „Ihre Vorsorge“ hat zusammengestellt, was versteuert und verbeitragt wird â eine erschreckend đł lange Liste mit vielen Ausnahmen und đ§ Sonderregelungen.
Die konkrete Rechnung
Was heiĂt das konkret? „InFranken“ hat sich die MĂŒhe gemacht und das fĂŒr eine Rente von đ¶ 1600 Euro durchgerechnet. Ăbrigens, nach der đ Rentenerhöhung im Juli 2025 dĂŒrften einige vielleicht auf 1600 Euro Rente kommen, denn die Renten erhöhten sich im Juli 2025 um weitere 3,74 Prozent. „InFranken“ hat errechnet, dass ein đŽ Rentner 653 Euro Steuern pro Jahr zahlen mĂŒsste.
â ïž Vorsicht: Das heiĂt nicht, dass jeder mit 1600 Euro Rente genauso viel zahlt, denn
- es kommt auf das đ Jahr des Renteneintritts und
- auf andere UmstÀnde an.
Nur die đ„ș wenigsten kommen indes auf 1600 Rente, das sind lediglich 20 Prozent aller Rentner. Eine generelle Aussage, wie hoch die Steuerbelastung sein ist, kann đ€·ââïž nicht getroffen werden. „InFranken“ empfiehlt eine persönliche âčïž Rentenberatung. So, nun zur konkreten Berechnung:
Die Steuer bei 1600 Euro Rente?
Der Musterfall, den „InFranken“ durchgerechnet hat:
Es kommt darauf an, wie hoch die FreibetrÀge sind, die gelten. Da ist zum einen
- der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht. ZusĂ€tzlich gibt es fĂŒr Rentner und Rentnerinnen
- den Rentenfreibetrag.
- Was ĂŒber dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) liegt, wird ab dem ersten Euro mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent besteuert.
Die Rechnung
Annahmen
„InFranken“ ging von folgenden đ§Ÿ Annahmen aus:
- Renteneintritt 2020
- monatliche Rente đ¶ 1600 Euro (pro Jahr 19.200)
- âïž konfessionslos
- gesetzlich krankenversichert
- Wohnort Schweinfurt
- Rentenfreibetrag 20 Prozent
Beim Renteneintritt 2020 liegt der Rentenfreibetrag bei 20 Prozent, das heiĂt
- 80 Prozent der Rente sind đ steuerpflichtig (2026: bereits 84 Prozent),
- 20 Prozent (2026 nur noch 16 Prozent) von 19.200 Euro bleiben steuerfrei, sprich 3.840 Euro (2026: 3.072).
- Besteuert werden somit 15.360 Euro (2026: 16.128).
- Davon abgezogen werden die BeitrĂ€ge zur gesetzlichen đ„ Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen 10,95 Prozent â entspricht 2102 Euro pro Jahr.
- Der steuerpflichtige Rentenanteil sinkt somit auf 13.258 Euro.
- Davon werden noch die Werbungskostenpauschale fĂŒr đ” đŽ Rentner von 102 Euro und
- der Sonderausgabenpauschalbetrag von 36 Euro abgezogen.
- Der endgĂŒltige steuerpflichtige Anteil betrĂ€gt 13.120 Euro.
- Daraus errechnet sich gemÀà Einkommensteuer-Grundtabelle fĂŒr das Jahr 2020 eine Steuer von 653 Euro.
- Heruntergebrochen auf den Monat ergibt sich eine fiktive Steuer von 54,42 Euro.
- Der Rentenfreibetrag fĂŒr 2026 liegt allerdings nur noch bei 16 Prozent, das heiĂt, umgekehrt, dass 84 Prozent zu versteuern sind.
- Was viele nicht wissen: Jede Rentenerhöhung wird nicht mit 84 Prozent besteuert, sondern mit 100 Prozent. Das heiĂt wiederum, dass wegen dieses Mechanismus der prozentuale Besteuerungsanteil nach und nach steigt.
Entwicklung des Besteuerungsanteils
| Jahr des Rentenbeginn | Höchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in Euro | Monatsbrutto 2. Halbjahr in Euro | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in Euro* |
|---|---|---|---|---|
| 2005 | 17555 | 1493 | 50 | 6191 |
| 2006 | 17140 | 1458 | 52 | 5819 |
| 2007 | 16795 | 1428 | 54 | 5509 |
| 2008 | 16583 | 1410 | 56 | 5320 |
| 2009 | 16314 | 1387 | 58 | 5079 |
| 2010 | 15951 | 1357 | 60 | 4753 |
| 2011 | 15681 | 1334 | 62 | 4511 |
| 2012 | 15488 | 1317 | 64 | 4338 |
| 2013 | 15293 | 1301 | 66 | 4163 |
| 2014 | 15062 | 1291 | 68 | 3956 |
| 2015 | 14923 | 1269 | 70 | 3831 |
| 2016 | 14789 | 1258 | 72 | 3711 |
| 2017 | 14568 | 1239 | 74 | 3513 |
| 2018 | 14339 | 1170 | 76 | 3308 |
| 2019 | 14114 | 1200 | 78 | 3106 |
| 2020 | 13708 | 1166 | 80 | 2742 |
| 2021 | 13990 | 81 | 2658 | |
| 2022 | 82 | |||
| 2023 | 82,5 | |||
| 2024 | 83 | |||
| 2025 | 83,5 | |||
| 2026 | 84 | |||
| 2027 | 84,5 | |||
| 2028 | 85 | |||
| 2029 | 85,5 | |||
| 2030 | 86 | |||
| *im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt |
2023 lag der Besteuerungsanteil bereits bei 82,5 Prozent đ â und er ist 2026 weiter gestiegen đą auf 84 Prozent.
Wichtig:
Jede spÀtere Rentenerhöhung wird zu 100 % zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, da der Rentenfreibetrag als Eurobetrag unverÀndert bleibt.
Was bleibt netto ĂŒbrig?
AuĂer Steuern muss der Rentner auch noch Kranken- und PflegeversicherungsbeitrĂ€ge đ sowie den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse zahlen. Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ĂŒbernimmt die Rentenversicherung die HĂ€lfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner erhĂ€lt einen Zuschuss von 7,3 Prozent, muss den Gesamtbeitrag jedoch selbst abfĂŒhren. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, von dem die KVdR ebenfalls die HĂ€lfte ĂŒbernimmt. Ăbrigens, der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist weiter auf 2,9 Prozent đĄ gestiegen. Es gibt allerdings einige Krankenkassen, wie die BKK Firmus, die deutlich weniger Zusatzbeitrag verlangen. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,6 Prozent (mit Kindern) oder 4,2 Prozent (kinderlos). Rentner mĂŒssen den Pflegebeitrag allein tragen.
Netto-Rente nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung
Klingt nicht nur kompliziert, ist đ€ kompliziert. Was bleibt dem Musterrentner nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung konkret ĂŒbrig? Von 1600 Euro bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag sowie Steuern lediglich 1337,58 Euro ĂŒbrig. Wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrags zum 1.1.2026 ist es sogar noch weniger. Dieses Beispiel kann nur eine Orientierungshilfe sein.
Brutto 1600,00 Euro
– AbzĂŒge 262,42 Euro
——————————-
Netto   1337,58 Euro
Hier die Rechnung im Detail:
| Brutto-Rente | 1600.00 | ||
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung* | 116.80 | ||
| Zusatzbeitrag** | 24.00 | ||
| Pflegeversicherung*** | 67.20 | ||
| Netto vor Steuern | 1392.00 | ||
| Steuern | 54.42 | ||
| Netto nach Steuern/SV | 1337.58 | ||
| *14,6 Prozent (Rentenkassen ĂŒbernimmt HĂ€lfte) | |||
| **3,0 Prozent (Rentenkasse ĂŒbernimmt HĂ€lfte) | |||
| *** 3,6 Prozent Pflegebeirag (mit Kindern); 4,2 Prozent (kinderlos) |
Quellen: „InFranken“, KVdR
Gegencheck mit Brutto-Netto-Rentenrechner
Mit dem Brutto-Nett-Rentenrechner des Sozialverbands SoVD kann jeder gegenchecken, wie viel ihm am Ende von der Brutto-Rente ĂŒbrigbleibt.Â
Wenn die Deutsche Rentenversicherung jĂ€hrlich ihre âčïž Rentenmitteilung verschickt, freuen đ sich einige vielleicht noch, was sie da lesen. Der đ± Schock kommt erst, wenn sie dann ihre Rente beantragen und ihnen der Rentenberater vorrechnet, was letztlich wirklich herauskommt, und sie den Rentenbescheid bekommen.
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Pflichtversichert in der Krankenkasse?
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist als Pflichtversicherter automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die KVdR ist aber nur ein Mantel, denn in der Praxis hat der Rentner mit âseinerâ Krankenkasse zu tun. Das kann die TK, eine BKK, die AOK oder die Barmer sein.
Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente
đ¶ Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente â das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit „pflichtversichert“ und „freiwillig“ krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten HĂ€lfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in puncto gesetzlicher Krankenversicherung mit đ Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert â mit đ€Ș gravierenden Folgen. Ăbrigens, die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und đą zĂ€hlen selbst die Tage. Es zĂ€hlt dabei auch, wenn der đ€”ââïž Gatte oder die đ°ââïž Gattin ĂŒber den Partner familienversichert war. đ€Ș Dumm nur, wer in der zweiten BerufshĂ€lfte zu lang privatversichert war und zu spĂ€t oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschĂ€rft eine GesetzesĂ€nderung die 9/10-Regelung, allerdings nur fĂŒr Eltern mit Kindern.
â ïž Ach ja, und dann muss er natĂŒrlich einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente haben, sonst wird es ebenfalls nichts. Die Versicherungspflicht beginnt dann an dem Tag, an dem die Rente beantragt wird.
Was freiwillig Versicherte erwartet
Die Folgen fĂŒr freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nĂ€mlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie fĂŒr alle anderen Einnahmen wie Miet- und KapitaleinkĂŒnfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste ĂŒber alle EinkĂŒnfte, fĂŒr die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss â und diese Liste ist beĂ€ngstigend lang. Sie bekommen natĂŒrlich die ihnen zustehende HĂ€lfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung mĂŒssen sie sich schon selbst kĂŒmmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.
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