Was von 1600 Euro Rente ĂŒbrig bleibt

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Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente. Rentner zahlen Kranken- und Pflegeversicherung plus Steuern. Von 1600 Euro Rente bleibt weniger ĂŒbrig als gedacht.❓Wie viel genau?

Wer in Rente geht, 😯 dĂŒrfte maßlos enttĂ€uscht sein, was tatsĂ€chlich netto đŸ€” ĂŒbrigbleibt: Staat und Sozialversicherung langen đŸ«Č krĂ€ftig zu. Das heißt:

AbzĂŒge

Staat und Sozialversicherung verschonen auch Rentnerinnen und Rentner nicht mit Steuern und Sozialabgaben. Angesichts klammer Sozialkassen werden die Zusatz- und PflegebeitrĂ€ge stĂ€ndig 📈 erhöht, wie jĂŒngst zum Jahresanfang 2026. Leider ist nicht absehbar, dass der Staat ans đŸ· Sparen denkt. Das heißt, die Steuer- und Abgabenquote steigt weiter.

Was von der Brutto-Rente abgezogen wird:

Die konkrete Rechnung

Was heißt das konkret? „InFranken“ hat sich die MĂŒhe gemacht und das fĂŒr eine Rente von đŸ’¶ 1600 Euro durchgerechnet. Übrigens, nach der 📈 Rentenerhöhung im Juli 2025 dĂŒrften einige vielleicht auf 1600 Euro Rente kommen, denn die Renten erhöhten sich im Juli 2025 um weitere 3,74 Prozent. „InFranken“ hat errechnet, dass ein 👮 Rentner 653 Euro Steuern pro Jahr zahlen mĂŒsste.

⚠ Vorsicht: Das heißt nicht, dass jeder mit 1600 Euro Rente genauso viel zahlt, denn

  • es kommt auf das 📅 Jahr des Renteneintritts und
  • auf andere UmstĂ€nde an.

Nur die đŸ„ș wenigsten kommen indes auf 1600 Rente, das sind lediglich 20 Prozent aller Rentner. Eine generelle Aussage, wie hoch die Steuerbelastung sein ist, kann đŸ€·â€â™€ïž nicht getroffen werden. „InFranken“ empfiehlt eine persönliche â„č Rentenberatung. So, nun zur konkreten Berechnung:

Die Steuer bei 1600 Euro Rente?

Der Musterfall, den „InFranken“ durchgerechnet hat:

Es kommt darauf an, wie hoch die FreibetrÀge sind, die gelten. Da ist zum einen

Die Rechnung

Annahmen

„InFranken“ ging von folgenden đŸ§Ÿ Annahmen aus:

  • Renteneintritt 2020
  • monatliche Rente đŸ’¶ 1600 Euro (pro Jahr 19.200)
  • ✝ konfessionslos
  • gesetzlich krankenversichert
  • Wohnort Schweinfurt
  • Rentenfreibetrag 20 Prozent

Beim Renteneintritt 2020 liegt der Rentenfreibetrag bei 20 Prozent, das heißt

  • 80 Prozent der Rente sind 🙁 steuerpflichtig (2026: bereits 84 Prozent),
  • 20 Prozent (2026 nur noch 16 Prozent) von 19.200 Euro bleiben steuerfrei, sprich 3.840 Euro (2026: 3.072).
  • Besteuert werden somit 15.360 Euro (2026: 16.128).
  • Davon abgezogen werden die BeitrĂ€ge zur gesetzlichen đŸ„ Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen 10,95 Prozent – entspricht 2102 Euro pro Jahr.
  • Der steuerpflichtige Rentenanteil sinkt somit auf 13.258 Euro.
  • Davon werden noch die Werbungskostenpauschale fĂŒr đŸ‘” 👮 Rentner von 102 Euro und
  • der Sonderausgabenpauschalbetrag von 36 Euro abgezogen.
  • Der endgĂŒltige steuerpflichtige Anteil betrĂ€gt 13.120 Euro.
  • Daraus errechnet sich gemĂ€ĂŸ Einkommensteuer-Grundtabelle fĂŒr das Jahr 2020 eine Steuer von 653 Euro.
  • Heruntergebrochen auf den Monat ergibt sich eine fiktive Steuer von 54,42 Euro.
  • Der Rentenfreibetrag fĂŒr 2026 liegt allerdings nur noch bei 16 Prozent, das heißt, umgekehrt, dass 84 Prozent zu versteuern sind.
  • Was viele nicht wissen: Jede Rentenerhöhung wird nicht mit 84 Prozent besteuert, sondern mit 100 Prozent. Das heißt wiederum, dass wegen dieses Mechanismus der prozentuale Besteuerungsanteil nach und nach steigt.

Entwicklung des Besteuerungsanteils

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202382,5
202483
202583,5
202684
202784,5
202885
202985,5
203086
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

2023 lag der Besteuerungsanteil bereits bei 82,5 Prozent 🙁 – und er ist 2026 weiter gestiegen 😱 auf 84 Prozent.

Wichtig:
Jede spÀtere Rentenerhöhung wird zu 100 % zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, da der Rentenfreibetrag als Eurobetrag unverÀndert bleibt.

Was bleibt netto ĂŒbrig?

Außer Steuern muss der Rentner auch noch Kranken- und PflegeversicherungsbeitrĂ€ge 😠 sowie den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse zahlen. Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ĂŒbernimmt die Rentenversicherung die HĂ€lfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner erhĂ€lt einen Zuschuss von 7,3 Prozent, muss den Gesamtbeitrag jedoch selbst abfĂŒhren. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, von dem die KVdR ebenfalls die HĂ€lfte ĂŒbernimmt. Übrigens, der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist weiter auf 2,9 Prozent 😡 gestiegen. Es gibt allerdings einige Krankenkassen, wie die BKK Firmus, die deutlich weniger Zusatzbeitrag verlangen. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,6 Prozent (mit Kindern) oder 4,2 Prozent (kinderlos). Rentner mĂŒssen den Pflegebeitrag allein tragen.

Netto-Rente nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung

Klingt nicht nur kompliziert, ist đŸ€” kompliziert. Was bleibt dem Musterrentner nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung konkret ĂŒbrig? Von 1600 Euro bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag sowie Steuern lediglich 1337,58 Euro ĂŒbrig. Wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrags zum 1.1.2026 ist es sogar noch weniger. Dieses Beispiel kann nur eine Orientierungshilfe sein.

Brutto  1600,00 Euro

– AbzĂŒge 262,42 Euro
——————————-
Netto     1337,58 Euro

Hier die Rechnung im Detail:

Brutto-Rente1600.00
Krankenversicherung*116.80
Zusatzbeitrag**24.00
Pflegeversicherung***67.20
Netto vor Steuern1392.00
Steuern 54.42
Netto nach Steuern/SV1337.58
*14,6 Prozent (Rentenkassen ĂŒbernimmt HĂ€lfte)
**3,0 Prozent (Rentenkasse ĂŒbernimmt HĂ€lfte)
*** 3,6 Prozent Pflegebeirag (mit Kindern); 4,2 Prozent (kinderlos)

Quellen: „InFranken“, KVdR

Gegencheck mit Brutto-Netto-Rentenrechner

Mit dem Brutto-Nett-Rentenrechner des Sozialverbands SoVD kann jeder gegenchecken, wie viel ihm am Ende von der Brutto-Rente ĂŒbrigbleibt. 

Wenn die Deutsche Rentenversicherung jĂ€hrlich ihre â„č Rentenmitteilung verschickt, freuen 😃 sich einige vielleicht noch, was sie da lesen. Der đŸ˜± Schock kommt erst, wenn sie dann ihre Rente beantragen und ihnen der Rentenberater vorrechnet, was letztlich wirklich herauskommt, und sie den Rentenbescheid bekommen.

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Pflichtversichert in der Krankenkasse?

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist als Pflichtversicherter automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die KVdR ist aber nur ein Mantel, denn in der Praxis hat der Rentner mit „seiner“ Krankenkasse zu tun. Das kann die TK, eine BKK, die AOK oder die Barmer sein.

Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente

đŸ’¶ Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente – das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit „pflichtversichert“ und „freiwillig“ krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten HĂ€lfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in puncto gesetzlicher Krankenversicherung mit 🍋 Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert – mit đŸ€Ș gravierenden Folgen. Übrigens, die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und 🔱 zĂ€hlen selbst die Tage. Es zĂ€hlt dabei auch, wenn der đŸ€”â€â™‚ïž Gatte oder die đŸ‘°â€â™‚ïž Gattin ĂŒber den Partner familienversichert war. đŸ€Ș Dumm nur, wer in der zweiten BerufshĂ€lfte zu lang privatversichert war und zu spĂ€t oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschĂ€rft eine GesetzesĂ€nderung die 9/10-Regelung, allerdings nur fĂŒr Eltern mit Kindern.

⚠ Ach ja, und dann muss er natĂŒrlich einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente haben, sonst wird es ebenfalls nichts. Die Versicherungspflicht beginnt dann an dem Tag, an dem die Rente beantragt wird.

Was freiwillig Versicherte erwartet

Die Folgen fĂŒr freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nĂ€mlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie fĂŒr alle anderen Einnahmen wie Miet- und KapitaleinkĂŒnfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste ĂŒber alle EinkĂŒnfte, fĂŒr die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss – und diese Liste ist beĂ€ngstigend lang. Sie bekommen natĂŒrlich die ihnen zustehende HĂ€lfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung mĂŒssen sie sich schon selbst kĂŒmmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.

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Helmut Achatz

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