Kann der Sozialstaat abgespeckt werden?

Soziales

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Über 3.500 Paragrafen und 500 Leistungen: Deutschlands Sozialrecht ist ein Labyrinth. Experten fordern Reformen – gelingt jetzt das Abspecken des Apparats?

Deutschland ist stolz auf sein soziales Netz, doch das Geflecht ist über die Jahrzehnte immer engmaschiger und komplizierter geworden. Wer heute nach Orientierung sucht, steht vor einer gewaltigen Aufgabe: Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst mittlerweile 13 Bücher mit weit über 3.500 Paragrafen. Von der Rentenversicherung (SGB VI) bis zur Pflegeversicherung (SGB XI) – die Regelungswut ist enorm.

Ein Apparat am Limit?

Rund 500 verschiedene Sozialleistungen gibt es hierzulande. Was theoretisch der Einzelfallgerechtigkeit dienen soll, führt in der Praxis oft zu Frust bei den Bürgerinnen und Bürgern – und zu Überlastung in den Behörden. Besonders für Menschen im Übergang in den Ruhestand ist die Komplexität spürbar: Wer versteht schon auf Anhieb die 9/10-Regel in der Krankenversicherung der Rentner oder die Details der Erwerbsminderungsrente? Aber vielen anderen geht es ebenso.

26 Vorschläge für den Umbau

Die Debatte um eine grundlegende Reform gewinnt an Fahrt. Die schwarz-rote Koalition will den Sozialstaat reformieren – und hat dafür eine Kommission eingesetzt, deren Vorschläge vorliegen: 26 an der Zahl. Dabei geht es um eine effizientere Verwaltung und die Zusammenführung von Sozialleistungen – und um Entbürokratisierung.

Die zentralen Fragen lauten:

  • Zusammenlegung von Leistungen: Können Grundsicherung, Kindergeld und Elterngeld vereinfacht werden?
  • Digitalisierung: Hilft Technik dabei, den „Dschungel“ für den Bürger passierbar zu machen?
  • Rechtssicherheit vs. Komplexität: Müssen wir auf einen Teil der Detailregelungen verzichten, um das System überhaupt noch steuerbar zu halten?

Die Sozialstaatsbürokratie soll schlanker, bürgernäher, transparenter werden: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat modernisieren – so die „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“.

Die 26 Empfehlungen

1. Neue Systematisierung von Sozialleistungen

Die Kommission empfiehlt ein einheitlichen Sozialleistungssystems, in dem zentrale steuerfinanzierte Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag aufgehen. Ziel ist eine transparente und digitaltaugliche Struktur – ohne Systembrüche.

2. Einheitliche Verwaltung für das neue System

Es soll eine Anlaufstelle („Leistungen aus einer Hand“) für Bürgerinnen und Bürger geben.

3. Stärkung der persönlichen Beratung

Es soll wohnortnahe Erstanlaufstellen geben – zur Hilfe und Orientierung.

4. Anpassung der Einkommensanrechnung

Arbeiten soll sich wieder lohnen. So wird der Grundabsetzbetrag auf 50 Euro reduziert, während höhere Einkommen künftig weniger stark auf die Transferleistungen angerechnet werden sollen.

5. Zugang für EU-Ausländer zu Sozialleistungen neu regeln

„Fehlanreize“ sollen korrigiert werden beim Bezug von Sozialleistungen für EU-Ausländer.

6. Vereinheitlichung von Einkommensbegriffen

Der Datenaustausch zwischen Behörden soll durch Vereinheitlichung vereinfacht werden.

7. Harmonisierung weiterer Rechtsbegriffe

Neben dem Einkommen sollen auch andere zentrale Begriffe wie „Haushalt“, „Bedarfsgemeinschaft“ und verschiedene Altersstufen vereinheitlicht werden.

8. Stärkere Pauschalierung von Leistungen

Leistungen in der Existenzsicherung sollen pauschaliert werden – mit dem Ziel, bei den Prüfaufwand für Bürger und Verwaltung zu reduzieren.

9. Erweiterung von Bagatellgrenzen

Die Kommission empfiehlt, Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen einzuführen oder zu erhöhen, um den Vollzug kostengünstiger zu gestalten.

10. Vereinfachung von Bildung und Teilhabe

Dieser Reformvorschlag zielt darauf ab, eines der kompliziertesten und bürokratischsten Felder des deutschen Sozialrechts – das sogenannte Bildungspaket (BuT) – radikal zu vereinfachen. Bisher müssen Eltern für jeden Ausflug, jeden Musikschulbeitrag oder jedes Mittagessen einzeln Anträge stellen und Belege einreichen. Das soll sich ändern. Momentan ist die aktuelle Struktur der Bildungs- und Teilhabeleistungen über mehrere Bücher des Sozialgesetzbuchs verteilt, darunter SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

11. Antragsloses Kindergeld

Kindergeld soll künftig unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ohne vorherige Antragstellung ausgezahlt werden.

12. Zentralisierung des Elterngeldes

Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes sind dermaßen komplex, dass sich viele Eltern überfordert fühlen. Es gibt für das Elterngeld allein schon drei verschiedene Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das soll sich

13. Ende des Parallelbezugs von Unterhaltsvorschuss

Dabei geht es um bürokratisches Nullsummenspiel: Bisher erhalten viele Alleinerziehende im Bürgergeld-Bezug (Grundsicherung) zusätzlich einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Das Problem: Der Unterhaltsvorschuss wird beim Jobcenter als Einkommen angerechnet und mindert das Bürgergeld eins zu eins. Künftig soll, wer Grundsicherung bezieht, nur noch Geld aus einer Hand (vom Jobcenter) bekommen.

14. Bündelung des Unterhaltsrückgriffs

Das lässt sich am besten an einem Beispiel erklären: Stellen Sie sich vor, ein Rentner ist im Pflegeheim und das Sozialamt zahlt die Differenz (Hilfe zur Pflege). Das Sozialamt in Buxtehude müsste nun prüfen, ob die Kinder in München genug verdienen (über 100.000 Euro Bruttoeinkommen wegen des Angehörigenentlastungsgesetzes). Nach der Reform würde das Sozialamt Buxtehude den Fall einfach an eine Zentralstelle melden, die digital und routiniert die Einkommensprüfung der Kinder vornimmt.

15. Rechtsvereinfachungen im SGB II

Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit sollen beschleunigt werden.

16. Rechtsvereinfachungen im SGB XII

Ganz praktisch bedeutet dieser Reformvorschlag für Betroffene vor allem eines: weniger Behördengänge und mehr Planungssicherheit. Er zielt darauf ab, die „Dauergäste“ im Sozialamt – also Menschen, deren Situation sich biologisch oder beruflich faktisch nicht mehr ändern wird – aus der bürokratischen Tretmühle zu holen – durch:

1. Längere Bewilligungszeiträume „Einmal prüfen statt jedes Jahr“

  • Die Praxis: Da ein Rentner nicht plötzlich wieder „jung“ wird und eine dauerhafte Erwerbsminderung medizinisch bereits festgestellt ist, ändert sich das Einkommen meist nur durch die jährliche Rentenanpassung.
  • Die Änderung: Der Bewilligungszeitraum könnte auf zwei Jahre oder länger gestreckt werden. Das Amt meldet sich seltener, und das Geld läuft ohne ständige neue Nachweise weiter.

2. Pauschalen statt „Betteln für den Einzelfall“

Bisher sind Nischenleistungen wie Darlehen für Stromschulden oft an mühsame Einzelfallprüfungen geknüpft. Man muss das Problem erst nachweisen, einen Antrag stellen und dann hoffen, dass der Sachbearbeiter zustimmt.

3. Flexiblere Anrechnung von Einkommen und Guthaben

Dies ist der Punkt, der für das Sparbuch oder den kleinen Nebenverdienst entscheidend ist.

  • Guthaben (Schonvermögen): Es gibt Grenzen (meist 10.000 €). Wer knapp darüber liegt, muss erst alles aufbrauchen – es soll mehr Spielraum geben
  • Einkommen: Wenn ein Rentner beispielsweise eine kleine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt erhält oder ein geringes Nebeneinkommen hat, soll die Anrechnung „flexibler“ sein.

17. Kostenbegrenzung in der Eingliederungshilfe

Hinter dem sperrigen Behördendeutsch des „Dialogprozesses Eingliederungshilfe“ verbirgt sich eine Weichenstellung für Millionen Menschen mit Behinderungen und die Finanzlage ihrer Stadt oder Gemeinde. Ganz praktisch bedeutet das:

·      Die Eingliederungshilfe (SGB IX) ist die Leistung, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Da diese Leistungen seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) personenzentriert sind, sind die Kosten massiv gestiegen. Was „Klärung von Schnittstellen“ bedeutet.

·      In der Praxis gibt es oft Streit darüber, wer zahlt: die Krankenkasse (SGB V), die Pflegekasse (SGB XI) oder die Eingliederungshilfe (SGB IX)? Die Folge bisher: langwierige Klärungsprozesse, während der Betroffene wartet.

·      Was „effizientere Verwaltungsverfahren“ bedeuten. Aktuell ist die Bedarfsermittlung extrem bürokratisch. Sachbearbeiter und Betroffene sitzen Stunden über hunderten Seiten Formularen.

·       Was „bessere Steuerungsmöglichkeiten“ bedeuten: „Steuerung“ ist oft ein Codewort für die Begrenzung von Wahlmöglichkeiten. Das Risiko für Betroffene: Es wird diskutiert, das sogenannte „Pooling“ zu verstärken. Das heißt: Mehrere Personen müssen sich eine Assistenz teilen. Wunsch- und Wahlrecht: Es steht zur Debatte, ob der Wunsch nach einer teureren, individuellen Wohnform abgelehnt werden darf, wenn eine gemeinschaftliche Wohnform (Heim oder WG) deutlich günstiger wäre.

18. Plattformbasierte Modernisierung („Deutschland-Stack“)

„Government-as-a-Platform“ (GaaP) bedeutet, dass der Staat nicht mehr für jede einzelne Leistung (wie Elterngeld, Wohngeld oder Rente) ein komplett eigenes digitales Rad erfindet, sondern ein gemeinsames Fundament nutzt. Das betrifft beispielsweise die Identifizierung: Anstatt für jedes Portal ein neues Passwort zu erstellen, nutzen die Bürgerinnen und Bürger einmalig die BundID (des digitalen Ausweises). Das „Once-Only“-Prinzip: Praktisch bedeutet das: Wer einmal seine Adresse oder Geburtsurkunde im System hinterlegt hat, muss diese nicht für den nächsten Antrag erneut hochladen.

19. Zentrales digitales Sozialportal

Ein zentrales Sozialportal („One-Stop-Shop“) soll als digitaler Zugang für alle Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen fungieren. Bürger können dort Leistungen zeit- und ortsunabhängig beantragen, wobei das Portal transparent über Ansprüche informiert. Für Personen mit geringer digitaler Kompetenz bleibt die Unterstützung durch Vor-Ort-Anlaufstellen erhalten.

20. Verbindliche Standards für die Digitalisierung

Das würde ein Ende des „Zuständigkeits-Hoppings“ bedeuten. Heute müssen die Bürgerinnen und Bürger für Wohngeld zur Kommune, für die Rente zur Rentenversicherung und für das Elterngeld zur Elterngeldstelle – jeweils mit eigenen Formularen, Logins und Ansprechpartnern – das soll mit dem „One-Stop-Shop“-Prinzip radikal vereinfacht werden.

21. Verbesserung des Datenaustauschs

Der Austausch von Nachweisen zwischen Behörden soll über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) massiv ausgebaut werden. Die Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) als eindeutiges Merkmal soll ausgeweitet werden, um Daten zuverlässig Personen zuordnen zu können. Ziel ist es, dass Bürger Daten nur noch einmal angeben müssen („Once-Only-Prinzip“).

22. Digitaltauglicher Sozialdatenschutz

Der Sozialdatenschutz soll vereinfacht und an die Erfordernisse digitaler Prozesse angepasst werden, ohne das Schutzniveau zu senken.

23. Einsatz von künstlicher Intelligenz

Die Kommission empfiehlt, Prozesse der Sozialverwaltung durch den Einsatz von KI stärker zu automatisieren und hierfür Rechtssicherheit zu schaffen.

24. Vernetzte hybride Beratung

Der „Behörden-Ping-Pong“, bei dem man von einem Amt zum nächsten geschickt wird, soll durch eine digitale Konferenzschaltung ersetzt werden.

25. „Lernender Staat“ und Experimentierklauseln

Das wäre eine kleine Revolution in der Art und Weise, wie Gesetze in Deutschland gemacht und angewendet werden. Ganz praktisch bedeutet das:  „Experimentierklauseln“ – Testlauf statt Kaltstart. Bisher gilt im Sozialrecht das Prinzip: Ein Gesetz wird in Berlin beschlossen und gilt ab Stichtag X für alle 400 Jobcenter oder tausende Sozialämter gleichzeitig. Funktioniert es nicht, ist das Chaos perfekt. Das soll sich ändern. Ferner soll „Rulemapping“ eingeführt werden, das heißt, denken wie ein Programmierer. Oft schreiben Juristen Gesetze so kompliziert (mit unzähligen „wenn-dann“-Ausnahmen), dass ein Software-Entwickler sie kaum in eine App oder Maske übersetzen kann. Künftig soll es eine Prüfung geben: Wenn das Diagramm zu viele Schleifen und Sackgassen hat, wird das Gesetz zurückgewiesen. Es muss so klar sein, dass eine Maschine es logisch verarbeiten kann. In der Endstufe der Digitalisierung soll gelten, dass Gesetze direkt in maschinenlesbarer Sprache verfasst werden. Wenn sich beispielsweise ein Freibetrag ändert, wird dieser Wert an einer zentralen Stelle im „Code“ des Staates geändert, und alle angeschlossenen Systeme (Rentenkasse, Finanzamt, Elterngeldstelle) aktualisieren sich automatisch.

26. Expertengremium zur Umsetzung

Ein Expertengremium „Digitalisierung der Sozialverwaltung“ unter Federführung von BMAS und BMDS soll die Umsetzung der Reformempfehlungen begleiten.

Fazit

Ob der „aufgeblähte Apparat“ wirklich abgespeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Klar ist: Für angehende Ruheständler bleibt Information die wichtigste Währung. Nur wer seine Rechte im SGB-Dschungel kennt, kann die Leistungen beanspruchen, die ihm zustehen.

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Dschungel Sozialrecht

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist modular aufgebaut und umfasst aktuell 13 Bücher. Diese werden klassischerweise mit römischen Ziffern (I bis XII) bezeichnet, wobei das SGB XIV als jüngstes Buch hinzugekommen ist.

Hier ist die Übersicht über die Bücher und die ungefähre Anzahl der Paragrafen:

  1. Die 13 Bücher des SGB

Buch Thema Inhalt (Beispiele)
SGB I Allgemeiner Teil Aufgaben des Sozialgesetzbuchs, Rechte und Pflichten.
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Bürgergeld (ehemals Hartz IV).
SGB III Arbeitsförderung Arbeitslosengeld I, Arbeitsvermittlung.
SGB IV Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung im Allgemeinen (Beiträge, Träger).
SGB V Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen der GKV, Mitgliedschaft (9/10-Regel).
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung Altersrente, Erwerbsminderungsrente.
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten.
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kitas, Heimerziehung, Jugendamt.
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe Rechte von Menschen mit Behinderungen.
SGB X Verwaltungsverfahren Wie Behörden arbeiten müssen, Datenschutz.
SGB XI Soziale Pflegeversicherung Pflegegrade, Pflegegeld.
SGB XII Sozialhilfe Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt.
SGB XIV Soziale Entschädigung Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (neu seit 2024).

Hinweis: Ein „SGB XIII“ existiert derzeit nicht; die Nummerierung sprang direkt von XII auf XIV.

  1. Wie viele Paragraphen sind es?

Die genaue Zahl der Paragraphen schwankt ständig durch Gesetzesänderungen, Streichungen und Einschübe (wie z. B. § 5a, § 5b etc.).

  • Gesamtzahl: Es sind insgesamt über 3.500 Paragraphen.
  • Die „Schwergewichte“: Das SGB V (Krankenversicherung) und das SGB VI (Rentenversicherung) gehören mit jeweils mehreren hundert Paragraphen zu den umfangreichsten Werken.

Warum so viele?

Das Sozialrecht in Deutschland ist extrem detailliert geregelt, um Rechtssicherheit für Millionen von Versicherten zu schaffen. Neben dem SGB gibt es zudem noch „Nebengesetze“, die formal nicht im SGB stehen, aber zum Sozialrecht gehören (z. B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG oder das Wohngeldgesetz).

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Helmut Achatz

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