Wie viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag 2026 erhöht haben

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Erst zu Beginn von 2026 ist klar, wie viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen: Es sind insgesamt, je nach Zählweise, 44 oder 54 von 93 Kassen. Die Frage ist, wann die restlichen folgen.

Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – die Krankenkassenbeiträge sind nicht zu stoppen. Da helfen auch keine Beteuerungen und halbgare Sparpakete einer Gesundheitsministerin: Nina Warken liefert nur „Blabla“. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, hält nicht viel von Warkens Versprechen auf stabile Krankenkassenbeiträge. Warken kann nicht rechnen – und wird regelmäßig von der Wirklichkeit überholt. Wie die jüngste Meldung des GKV-Spitzenverbandes belegt.

Beitragserhöhung programmiert

Den Krankenkassen bleibt gar nichts anderes übrig, als die Beiträge zu 📈 erhöhen. Der Grund: Die Bundesregierung belastet sie immer stärker mit versicherungsfremden Leistungen, die indes die Beiträge in die Höhe treiben. Die Kassen gehen gegen diese Praxis vor Gericht, aber bis die Klagen Erfolg haben, vergeht wertvolle Zeit.

Erste Kassen erhöhen

Warken hat wohl geglaubt, das wird sich schon irgendwie richten – tut es aber nicht: 54 (44) Krankenkassen haben 2026 die Zusatzbeiträge ⬆️ erhöht. Dazu gehören:

KrankenkasseZusatzbeitrag 2026Erhöhung (in %-Punkten)
AOK Baden-Württemberg2.99%0.39
AOK Bremen/Bremerhaven3.29%0.8
AOK Hessen2.98%0.49
AOK Niedersachsen2.98%0.28
AOK NordWest2.99%0.2
AOK Rheinland/Hamburg3.29%0.3
AOK Sachsen-Anhalt2.89%0.39
Audi BKK2.60%0.2
BAHN-BKK3.65%0.25
BERGISCHE Krankenkasse3.79%0.84
Bertelsmann BKK3.20%0.1
BIG direkt gesund3.69%0.3
BKK Deutsche Bank AG3.40%0.7
BKK DürkoppAdler3.88%0.57
BKK EUREgio3.39%0.4
BKK EWE3.19%1.21
BKK exklusiv3.49%1.1
BKK Faber-Castell & Partner2.48%0.3
BKK Freudenberg2.99%0.5
BKK Groz-Beckert3.40%0.9
BKK KBA3.18%0.7
BKK Krones2.20%0.8
BKK Linde2.99%0.2
BKK MAHLE4.20%0.4
bkk melitta hmr3.90%0.4
BKK mkk - meine Krankenkasse3.50%0.4
BKK ProVita3.79%0.9
BKK Public2.50%0.2
BKK Rieker - Ricosta - Weisser4.20%0.4
BKK Salzgitter3.50%0.4
BKK SBH2.79%0.35
BKK Scheufelen3.99%0.59
BKK Technoform3.49%0.5
BKK VDN3.19%0.5
BKK Werra-Meissner4.35%0.96
BKK Wirtschaft & Finanzen3.99%0.5
BKK ZF & Partner3.40%0.5
BOSCH BKK3.18%0.5
DAK-Gesundheit3.20%0.4
energie-BKK3.98%1
EY BKK (Ernst & Young)2.75%0.46
Heimat Krankenkasse3.90%0.8
HEK - Hanseatische Krankenkasse2.89%0.39
hkk Krankenkasse2.59%0.4
IKK - Die Innovationskasse4.30%0.3
mhplus Krankenkasse3.86%0.57
novitas bkk3.60%0.62
Pronova BKK3.70%0.5
R+V Betriebskrankenkasse3.49%0.53
Salus BKK3.29%0.3
SKD BKK2.98%0.5
Techniker Krankenkasse (TK)2.69%0.24
VIACTIV Krankenkasse4.19%0.92
WMF BKK2.85%0.4

Die Liste wird ständig aktualisiert (Stand: 17.1.2026).

Durchschnittszusatzbeitrag bei 3,36 Prozent

Im Schnitt stieg der sogenannte Zusatzbeitrag, den die Kassen selbst erheben können, um 0,23 Prozentpunkte auf 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an. Das geht aus täglich aktualisierten Daten des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) hervor. Die Bandbreite reicht aktuell von 2,18 bis 4,39 Prozent.

Zahl der Kassen sinkt

Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr 93 statt wie zuvor 94 gesetzliche Kassen. Der Grund ist eine Fusion der Siemens-Betriebskrankenkasse mit der BKK Voralb. Durch diesen Zusammenschluss ist die BKK Voralb in der SBK aufgegangen, die nun als gemeinsame Kasse unter dem Namen SBK weitergeführt wird. Die BKK Voralb war eine geschlossene Betriebskrankenkasse (für Mitarbeiter von Heller, Leuze und Traub). Die SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands mit über einer Million Versicherten. Der Zusatzbeitrag für ehemalige BKK-Voralb-Mitglieder sinkt leicht von 3,9 % auf 3,8 % (Stand Januar 2026).

357 Milliarden Euro Ausgaben

Für 2025 werden für die Krankenkassen Gesamtausgaben von rund 347 Milliarden Euro prognostiziert. 2026 dürften sich die Ausgaben auf 370 Milliarden Euro erhöhen.

Wo bleibt die Reform?

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte Reformen auch im Gesundheitssystem angekündigt, davon ist bislang nichts zu spüren. Wie bei der Rente soll es auch im Gesundheitswesen eine Kommission richten. Seit Monaten werden zahlreiche Reformvorschläge von Verbänden, Wirtschaft und Politik diskutiert. Was umgesetzt wird, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. Vorschläge zur Kosteneinsparung sind:

  • Kontaktgebühr für Arztbesuche und Gebühren für die unangekündigte Nutzung von Rettungsstellen,
  • höhere Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten und Medikamenten,
  • Entlastung der Hausärzte durch Übertragung bestimmter Aufgaben an Fachpersonal,
  • Streichung von Kostenübernahmen für homöopathische Behandlungen,
  • höhere Abgaben auf Alkohol, Tabak und eine mögliche Zuckersteuer auf süße Getränke.

Die Krankenkassen fordern zudem, dass der Staat höhere Versicherungsbeiträge für Bürgergeld-Empfänger zahlt, und klagen deswegen. Die aktuelle Pauschale von rund 133 Euro monatlich sei zu niedrig.

Versprechen

Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.

Zeit seit Abgabe des Versprechens

My count-up

📌 Wichtiger Hinweis zum Krankenkassenwechsel

Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln. Dies muss Ihnen postalisch mitgeteilt werden. Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags erhalten Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

  1. Jetzt prüfen: Wie hoch ist Ihr aktueller Zusatzbeitrag? Liegt er über dem Durchschnitt von 2,9 Prozent?
  2. Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, um die Zusatzbeiträge anderer Kassen zu prüfen. Schon eine Differenz von 0,5 Prozentpunkten kann Hunderte Euro im Jahr ausmachen.
  3. Kasse wechseln: Wechseln Sie, wenn Ihre Krankenkasse eine Erhöhung ankündigt, denn Sie haben damit ein Sonderkündigungsrecht.

Rentner spüren Erhöhung erst im März

Dass Rentner die Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags erst mit zweimonatiger Verzögerung – also im März statt im Januar – bemerken, liegt nicht an einem Fehler, sondern an einer speziellen gesetzlichen Regelung.

Hier die Details dazu:

Die gesetzliche Grundlage (§ 247 SGB V)

Der Grund für diese Verzögerung ist im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 247 Satz 3 SGB V) festgeschrieben. Dort ist geregelt, dass Änderungen des Zusatzbeitragssatzes für pflichtversicherte Rentner immer erst vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an gelten.

Das bedeutet konkret für das Jahr 2026:

  • Januar: Der Zusatzbeitrag wird erhöht (Monat der Änderung).

  • Februar: erster Folgemonat (es gilt noch der alte Beitrag).

  • März: zweiter Folgemonat (der neue Beitrag wird erstmals abgezogen).

Warum gibt es diese Regelung?

Diese Frist hat vor allem verwaltungstechnische Gründe:

  • Verarbeitungszeit: Die Deutsche Rentenversicherung benötigt eine gewisse Vorlaufzeit, um die neuen Beitragssätze von knapp 100 verschiedenen Krankenkassen in ihre Abrechnungssysteme einzupflegen und für Millionen von Rentnern korrekt zu berechnen.

  • Vermeidung von Überzahlungen: Da die Rentenversicherung die Information über die exakte Höhe der neuen Kassenbeiträge oft erst kurz vor dem Jahreswechsel erhält, verhindert die zweimonatige Frist massenhafte Korrekturen und Rückforderungen für den Januar.


Was Sie noch wissen sollten

Punkt Details
Wer ist betroffen? Die Verzögerung gilt für pflichtversicherte Rentner in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR).
Wer ist NICHT betroffen? Freiwillig versicherte Rentner müssen die Erhöhung meist sofort im Januar zahlen, da sie ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse abführen.
Aufteilung Wie beim allgemeinen Beitrag übernehmen Sie auch beim Zusatzbeitrag nur die Hälfte; die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.
Sonderkündigungsrecht Auch für Rentner gilt: Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals gilt.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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