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Erst zu Beginn von 2026 ist klar, wie viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen: Es sind insgesamt, je nach Zählweise, 44 oder 54 von 93 Kassen. Die Frage ist, wann die restlichen folgen.
Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – die Krankenkassenbeiträge sind nicht zu stoppen. Da helfen auch keine Beteuerungen und halbgare Sparpakete einer Gesundheitsministerin: Nina Warken liefert nur „Blabla“. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, hält nicht viel von Warkens Versprechen auf stabile Krankenkassenbeiträge. Warken kann nicht rechnen – und wird regelmäßig von der Wirklichkeit überholt. Wie die jüngste Meldung des GKV-Spitzenverbandes belegt.
Beitragserhöhung programmiert
Den Krankenkassen bleibt gar nichts anderes übrig, als die Beiträge zu 📈 erhöhen. Der Grund: Die Bundesregierung belastet sie immer stärker mit versicherungsfremden Leistungen, die indes die Beiträge in die Höhe treiben. Die Kassen gehen gegen diese Praxis vor Gericht, aber bis die Klagen Erfolg haben, vergeht wertvolle Zeit.
Erste Kassen erhöhen
Warken hat wohl geglaubt, das wird sich schon irgendwie richten – tut es aber nicht: 54 (44) Krankenkassen haben 2026 die Zusatzbeiträge ⬆️ erhöht. Dazu gehören:
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2026 | Erhöhung (in %-Punkten) |
|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | 2.99% | 0.39 |
| AOK Bremen/Bremerhaven | 3.29% | 0.8 |
| AOK Hessen | 2.98% | 0.49 |
| AOK Niedersachsen | 2.98% | 0.28 |
| AOK NordWest | 2.99% | 0.2 |
| AOK Rheinland/Hamburg | 3.29% | 0.3 |
| AOK Sachsen-Anhalt | 2.89% | 0.39 |
| Audi BKK | 2.60% | 0.2 |
| BAHN-BKK | 3.65% | 0.25 |
| BERGISCHE Krankenkasse | 3.79% | 0.84 |
| Bertelsmann BKK | 3.20% | 0.1 |
| BIG direkt gesund | 3.69% | 0.3 |
| BKK Deutsche Bank AG | 3.40% | 0.7 |
| BKK DürkoppAdler | 3.88% | 0.57 |
| BKK EUREgio | 3.39% | 0.4 |
| BKK EWE | 3.19% | 1.21 |
| BKK exklusiv | 3.49% | 1.1 |
| BKK Faber-Castell & Partner | 2.48% | 0.3 |
| BKK Freudenberg | 2.99% | 0.5 |
| BKK Groz-Beckert | 3.40% | 0.9 |
| BKK KBA | 3.18% | 0.7 |
| BKK Krones | 2.20% | 0.8 |
| BKK Linde | 2.99% | 0.2 |
| BKK MAHLE | 4.20% | 0.4 |
| bkk melitta hmr | 3.90% | 0.4 |
| BKK mkk - meine Krankenkasse | 3.50% | 0.4 |
| BKK ProVita | 3.79% | 0.9 |
| BKK Public | 2.50% | 0.2 |
| BKK Rieker - Ricosta - Weisser | 4.20% | 0.4 |
| BKK Salzgitter | 3.50% | 0.4 |
| BKK SBH | 2.79% | 0.35 |
| BKK Scheufelen | 3.99% | 0.59 |
| BKK Technoform | 3.49% | 0.5 |
| BKK VDN | 3.19% | 0.5 |
| BKK Werra-Meissner | 4.35% | 0.96 |
| BKK Wirtschaft & Finanzen | 3.99% | 0.5 |
| BKK ZF & Partner | 3.40% | 0.5 |
| BOSCH BKK | 3.18% | 0.5 |
| DAK-Gesundheit | 3.20% | 0.4 |
| energie-BKK | 3.98% | 1 |
| EY BKK (Ernst & Young) | 2.75% | 0.46 |
| Heimat Krankenkasse | 3.90% | 0.8 |
| HEK - Hanseatische Krankenkasse | 2.89% | 0.39 |
| hkk Krankenkasse | 2.59% | 0.4 |
| IKK - Die Innovationskasse | 4.30% | 0.3 |
| mhplus Krankenkasse | 3.86% | 0.57 |
| novitas bkk | 3.60% | 0.62 |
| Pronova BKK | 3.70% | 0.5 |
| R+V Betriebskrankenkasse | 3.49% | 0.53 |
| Salus BKK | 3.29% | 0.3 |
| SKD BKK | 2.98% | 0.5 |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 2.69% | 0.24 |
| VIACTIV Krankenkasse | 4.19% | 0.92 |
| WMF BKK | 2.85% | 0.4 |
Die Liste wird ständig aktualisiert (Stand: 17.1.2026).
Durchschnittszusatzbeitrag bei 3,36 Prozent
Im Schnitt stieg der sogenannte Zusatzbeitrag, den die Kassen selbst erheben können, um 0,23 Prozentpunkte auf 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an. Das geht aus täglich aktualisierten Daten des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) hervor. Die Bandbreite reicht aktuell von 2,18 bis 4,39 Prozent.
Zahl der Kassen sinkt
Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr 93 statt wie zuvor 94 gesetzliche Kassen. Der Grund ist eine Fusion der Siemens-Betriebskrankenkasse mit der BKK Voralb. Durch diesen Zusammenschluss ist die BKK Voralb in der SBK aufgegangen, die nun als gemeinsame Kasse unter dem Namen SBK weitergeführt wird. Die BKK Voralb war eine geschlossene Betriebskrankenkasse (für Mitarbeiter von Heller, Leuze und Traub). Die SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands mit über einer Million Versicherten. Der Zusatzbeitrag für ehemalige BKK-Voralb-Mitglieder sinkt leicht von 3,9 % auf 3,8 % (Stand Januar 2026).
357 Milliarden Euro Ausgaben
Für 2025 werden für die Krankenkassen Gesamtausgaben von rund 347 Milliarden Euro prognostiziert. 2026 dürften sich die Ausgaben auf 370 Milliarden Euro erhöhen.
Wo bleibt die Reform?
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte Reformen auch im Gesundheitssystem angekündigt, davon ist bislang nichts zu spüren. Wie bei der Rente soll es auch im Gesundheitswesen eine Kommission richten. Seit Monaten werden zahlreiche Reformvorschläge von Verbänden, Wirtschaft und Politik diskutiert. Was umgesetzt wird, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. Vorschläge zur Kosteneinsparung sind:
- Kontaktgebühr für Arztbesuche und Gebühren für die unangekündigte Nutzung von Rettungsstellen,
- höhere Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten und Medikamenten,
- Entlastung der Hausärzte durch Übertragung bestimmter Aufgaben an Fachpersonal,
- Streichung von Kostenübernahmen für homöopathische Behandlungen,
- höhere Abgaben auf Alkohol, Tabak und eine mögliche Zuckersteuer auf süße Getränke.
Die Krankenkassen fordern zudem, dass der Staat höhere Versicherungsbeiträge für Bürgergeld-Empfänger zahlt, und klagen deswegen. Die aktuelle Pauschale von rund 133 Euro monatlich sei zu niedrig.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
📌 Wichtiger Hinweis zum Krankenkassenwechsel
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln. Dies muss Ihnen postalisch mitgeteilt werden. Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags erhalten Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
- Jetzt prüfen: Wie hoch ist Ihr aktueller Zusatzbeitrag? Liegt er über dem Durchschnitt von 2,9 Prozent?
- Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, um die Zusatzbeiträge anderer Kassen zu prüfen. Schon eine Differenz von 0,5 Prozentpunkten kann Hunderte Euro im Jahr ausmachen.
- Kasse wechseln: Wechseln Sie, wenn Ihre Krankenkasse eine Erhöhung ankündigt, denn Sie haben damit ein Sonderkündigungsrecht.
Rentner spüren Erhöhung erst im März
Dass Rentner die Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags erst mit zweimonatiger Verzögerung – also im März statt im Januar – bemerken, liegt nicht an einem Fehler, sondern an einer speziellen gesetzlichen Regelung.
Hier die Details dazu:
Die gesetzliche Grundlage (§ 247 SGB V)
Der Grund für diese Verzögerung ist im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 247 Satz 3 SGB V) festgeschrieben. Dort ist geregelt, dass Änderungen des Zusatzbeitragssatzes für pflichtversicherte Rentner immer erst vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an gelten.
Das bedeutet konkret für das Jahr 2026:
-
Januar: Der Zusatzbeitrag wird erhöht (Monat der Änderung).
-
Februar: erster Folgemonat (es gilt noch der alte Beitrag).
-
März: zweiter Folgemonat (der neue Beitrag wird erstmals abgezogen).
Warum gibt es diese Regelung?
Diese Frist hat vor allem verwaltungstechnische Gründe:
-
Verarbeitungszeit: Die Deutsche Rentenversicherung benötigt eine gewisse Vorlaufzeit, um die neuen Beitragssätze von knapp 100 verschiedenen Krankenkassen in ihre Abrechnungssysteme einzupflegen und für Millionen von Rentnern korrekt zu berechnen.
-
Vermeidung von Überzahlungen: Da die Rentenversicherung die Information über die exakte Höhe der neuen Kassenbeiträge oft erst kurz vor dem Jahreswechsel erhält, verhindert die zweimonatige Frist massenhafte Korrekturen und Rückforderungen für den Januar.
Was Sie noch wissen sollten
| Punkt | Details |
| Wer ist betroffen? | Die Verzögerung gilt für pflichtversicherte Rentner in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR). |
| Wer ist NICHT betroffen? | Freiwillig versicherte Rentner müssen die Erhöhung meist sofort im Januar zahlen, da sie ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse abführen. |
| Aufteilung | Wie beim allgemeinen Beitrag übernehmen Sie auch beim Zusatzbeitrag nur die Hälfte; die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. |
| Sonderkündigungsrecht | Auch für Rentner gilt: Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals gilt. |
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