Ab 2026 Rente nur noch per Überweisung

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Ab 2026 ist die Barauszahlung von Renten Vergangenheit. Wer kein Bankkonto hat, bekommt keine Rente mehr. Renten werden dann nur noch bargeldlos ausbezahlt.

Noch immer lassen sich einige Tausend Rentnerinnen und Rentner ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung bar auszahlen – das endet 2025. Sie bekommen von der Post eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) und können sich das Geld entweder bei einer Postbank-Filiale bar auszahlen lassen oder sich auf ein fremdes Konto gutschreiben lassen. Da die Zahl der Postbank-Filialen aber drastisch schrumpft, endet dieser Service zum 31. Dezember 2025. Übrigens, bei der Barauszahlung fallen Gebühren an, die direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden.

Auch diese Rentnerinnen und Rentner müssen sich möglichst schnell umstellen und ein Bankkonto eröffnen. Denn, die letzte Barauszahlung wird im Dezember 2025 möglich sein. Dies gaben die Deutsche Post und der Renten Service der Deutschen Post bekannt.

Dieser Schritt bedeutet eine wesentliche Umstellung für mehrere tausend Rentenempfänger, die bislang kein Bankkonto für den Erhalt ihrer Rente nutzen. Ab Januar 2026 werden Rentenzahlungen ausschließlich unbar auf ein Bankkonto überwiesen.

Hintergründe der Einstellung

Als Hauptgrund für die Abschaffung des Services wird die seit Jahren sinkende Nachfrage und die damit verbundenen hohen Kosten genannt. Die Barabhebung per ZzV galt bereits seit Längerem als Auslaufmodell. Zudem wird die technische Infrastruktur in den Postbank-Filialen erneuert, welche die Abwicklung der Zahlungsanweisungen zukünftig nicht mehr unterstützen wird.

Was betroffene Rentner tun müssen

Empfängerinnen und Empfänger von Rentenzahlungen, die bisher den ZzV-Service genutzt haben, müssen dem Renten Service der Deutschen Post eine Bankverbindung mitteilen, um ihre Rentenzahlungen ab 2026 weiterhin lückenlos zu erhalten.

  • Konto einrichten: Wer noch kein eigenes Girokonto besitzt, sollte sich um die Eröffnung eines solchen bemühen. In Deutschland hat jeder Bürger ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, das die grundlegenden Funktionen des Zahlungsverkehrs ermöglicht.
  • Kontodaten übermitteln: Die neuen Kontodaten müssen dem Renten Service der Deutschen Post mitgeteilt werden. Hierfür stellt der Renten Service entsprechende Formulare zur Verfügung.
  • Alternative Kontovollmacht: Sollte die Einrichtung eines eigenen Kontos nicht gewünscht oder möglich sein, kann die Rente auch auf das Konto einer Vertrauensperson (z.B. des Ehepartners oder eines Kindes) überwiesen werden. Hierfür ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

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Informationskampagne läuft bereits

Der Renten Service der Deutschen Post hat nach eigenen Angaben bereits damit begonnen, die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mehrfach über die bevorstehende Umstellung zu informieren und ihnen die notwendigen Formulare für die Angabe der Bankverbindung zukommen zu lassen.

Wichtig: Rentenansprüche gehen durch die Umstellung nicht verloren. Sollte bis zum Stichtag keine Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird die Rente einbehalten und nach Angabe der Kontodaten rückwirkend ausgezahlt. Um jedoch eine Unterbrechung der monatlichen Zahlungen zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die erforderlichen Schritte frühzeitig einzuleiten.

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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