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Viele Rentnerinnen und Rentner möchten mit ihrem Hobby etwas hinzuverdienen. Doch Vorsicht: Zu viel Gewinn kann teuer werden! Denn die Krankenkassen greifen schnell zu.
Das Hobby als Einnahmequelle? Ein guter Plan, aber Vorsicht! Ihre Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberuflichkeit) können schnell die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Höhe treiben.
Was Rentner beachten sollten
- 187,25 Euro (2025): Das ist die magische monatliche Grenze für Ihren Gewinn aus Freiberuflichkeit, wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind.
- Achtung Falle: Überschreiten Sie diese Grenze, wird der gesamte Gewinn (nicht nur der übersteigende Betrag!) beitragspflichtig.
- Freiwillig Versicherte: Für Sie gelten strengere Regeln ohne diese Freigrenze.
🚨 Die KVdR-Falle bei Selbstständigen
Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, gelten besondere Regeln für Ihr Arbeitseinkommen (Gewinn aus Freiberuflichkeit).
| Kriterium | Monatlicher Gewinn 2025 | Kranken-/Pflegeversicherung Beiträge auf diesen Gewinn |
| Beitragsfrei | 187,25 Euro | Nein (Geringfügigkeitsgrenze) |
| Beitragspflichtig | 187,25 Euro | Ja, auf den gesamten Gewinn! |
Wichtig: Die Grenze von 187,25 Euro ist eigentlich der Freibetrag für Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten, Stand 2025). Die Krankenversicherungen wenden diesen Wert jedoch analog als Geringfügigkeitsgrenze auch auf das Arbeitseinkommen in der KVdR an.
📅 2026 erhöht sich Freigrenze
- Gültigkeit: Die 187,25 Euro gelten für das gesamte Jahr 2025.
- Ausblick 2026: Der Wert wird voraussichtlich auf 197,75 Euro steigen (aufgrund der Anpassung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung). Planen Sie dies bei Ihren zukünftigen Einnahmen ein!
⚖️ Der Unterschied: Freiwillig vs. Pflichtversichert
Ihre Art der Krankenversicherung entscheidet über die Beitragsbelastung:
| Versicherungsart | Regelung für freiberufliche Einkünfte |
| Pflichtversichert in der KVdR | Geringfügigkeitsgrenze von 187,25 €/Monat (Gewinn). Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn beitragspflichtig. |
| Freiwillig gesetzlich versichert | Keine Geringfügigkeitsgrenze oder Freibetrag. Jeder Euro ist beitragspflichtig. Oft fallen Mindestbeiträge an, selbst bei sehr geringem Einkommen. |
❓ Checkliste
✅ Bin ich in der KVdR pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert?
✅ Liegt mein monatlicher Reingewinn (Einnahmen minus Ausgaben) aus meiner freiberuflichen Tätigkeit 2025 über 187,25 Euro? (Relevant für KVdR-Pflichtversicherte)
⚠️ Wichtig: Sozialabgaben (KV/PV) sind nur ein Teil! Für die Steuerpflicht gelten andere Regeln. Sie greift unabhängig von der KV/PV-Grenze.
‼️ Tipp:
Wenn Sie in der KVdR sind und Ihre Einnahmen knapp über der Grenze liegen, kann sich ein bewusster Verzicht auf höhere Aufträge lohnen, um nicht auf den gesamten Gewinn Beiträge zahlen zu müssen.
🧐 Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Im Sozialrecht gibt es zwei Hauptanwendungsfälle für eine „Geringfügigkeitsgrenze“ oder Freigrenze:
- Die Minijob-Grenze (556 Euro/Monat)
- Definition: Dies ist die bekannteste Geringfügigkeitsgrenze. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe ein Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung (Minijob) im Jahr 2025 sozialversicherungsfrei bleibt.
- Betrag 2025: 556 Euro pro Monat.
- Gilt für: Arbeitnehmer (egal ob Rentner oder nicht) mit einem Minijob.
- Die Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitseinkommen in der KVdR (187,25 Euro/Monat)
- Definition: Dies ist die Grenze, die für selbstständige Einkünfte (Gewinn aus Freiberuflichkeit) von Rentnern relevant ist, die pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind.
- Betrag 2025: 187,25 Euro pro Monat.
- Ursprung: Dieser Betrag ist eigentlich der Freibetrag für Versorgungsbezüge (wie Betriebsrenten). Die Krankenkassen wenden diesen Wert jedoch analog als Geringfügigkeitsgrenze auf das Arbeitseinkommen (Gewinn) in der KVdR an.
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