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Ab Oktober 2025 könnte es tausenden Rentnerinnen und Rentnern passieren, dass ihre Rente ausbleibt – wegen einer neuen EU-Richtlinie. Was steckt dahinter und was müssen Rentner tun?
Vielleicht werden sich einige Rentnerinnen und Rentner wundern, dass ab Oktober 2025 die Rente ausbleibt? Der Grund ist dann eine neue 🇪🇺 EU-Richtlinie, genauer gesagt die Zahlungsdiensterichtlinie PSD3. Klingt kompliziert, ist kompliziert. Die Änderungen der PSD2, jetzt PSD3 (Payment Services Directive 3), verpflichten Banken zu einem strengeren Sicherheitsverfahren bei der Abgleichung von Empfängernamen und Kontodaten, wie Rentenbescheid24 erklärt. Das heißt konkret, dass Banken die International Bank Account Number (IBAN) und den Empfängernamen 🔎 sehr genau, sprich buchstabengetreu mit den Kontodaten abgleichen. Wenn nun der Empfängername von den Kontodaten abweicht, wird die Bank die Überweisung ablehnen. Das ist eine neue Pflicht für Rentner, die Kontodaten zu überprüfen.
Warum das ganze?
Eine neue EU-Richtlinie, die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und die damit einhergehende Zahlungsdiensteverordnung (PSR), bringt wichtige Änderungen für den europäischen Zahlungsverkehr. Für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist vor allem eine Neuerung von großer Bedeutung, die ab Oktober 2025 greift: der verpflichtende Abgleich des Namens des Kontoinhabers mit der IBAN bei Überweisungen. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert Verzögerungen bei der Rentenauszahlung.
Der IBAN-Namenscheck
Wichtigster Punkt ist der verpflichtende IBAN-Namenscheck. Bisher reichte für eine Überweisung die korrekte IBAN aus. Ab Oktober 2025 müssen Banken überprüfen, ob der bei der Überweisung angegebene Name des Empfängers exakt mit dem beim kontoführenden Institut hinterlegten Namen übereinstimmt. Gibt es hier Abweichungen, kann die Bank die Annahme der Zahlung verweigern.
Passen IBAN und Name nicht zusammen, muss eine Warnmeldung angezeigt werden. Die muss auftauchen, bevor Nutzer die Überweisung abschicken können. Das soll davor schützen, dass Bankkunden aktiv Geld auf Konten von Betrügern überweisen.
Quelle: Chip
📌 Entwarnung für Rentner
Rentenzahlungen sind von dem Prüfverfahren nicht betroffen. Rentenempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Prüfung jedoch nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte. Bei allen anderen Transaktion per Bank kann allerdings trotzdem zu Problemen kommen.
Mögliche Probleme und ihre Ursachen
Schon kleinste Abweichungen können zu Problemen führen. Beispiele hierfür sind:
- Abweichende Schreibweisen: „Müller“ statt „Mueller“ oder umgekehrt, „ss“ statt „ß“.
- Fehlende oder zusätzliche Vornamen: Wenn auf dem Konto nur der erste Vorname steht, bei der Rentenversicherung aber auch der zweite.
- Doppelnamen: Wenn nach einer Heirat der Name bei der Bank geändert wurde, aber bei der Rentenversicherung noch der alte Name gespeichert ist.
- Akademische Titel oder Adelsprädikate: Wenn diese in einem der Datensätze enthalten sind und im anderen nicht.
🚨Was tun, wenn die Rente nicht ankommt?
Sollte Ihre Rentenzahlung trotz allem ab Oktober 2025 ausbleiben oder sich verzögern, gehen Sie wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und die Rentenversicherung.
- Prüfen Sie, ob Namens- oder Kontodaten korrekt hinterlegt sind.
- Lassen Sie fehlerhafte Angaben schnellstmöglich korrigieren.
- Bitten Sie ggf. um eine schriftliche Bestätigung der Korrektur.
- Melden Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung.
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Weitere Aspekte der PSD3
Neben dem IBAN-Namenscheck bringt die PSD3 weitere Änderungen mit sich, die den Verbraucherschutz und die Sicherheit im Zahlungsverkehr stärken sollen. Dazu gehört eine Weiterentwicklung der „Starken Kundenauthentifizierung“ (SCA), die bereits bei Online-Zahlungen und beim Login ins Online-Banking zum Einsatz kommt. Ziel ist es, Betrug noch effektiver zu bekämpfen. Für Rentnerinnen und Rentner, die Online-Banking nutzen, bedeutet dies, dass sie auch in Zukunft auf sichere Verfahren zur Freigabe von Transaktionen (per App oder TAN-Generator) angewiesen sein werden. Die neuen Regelungen sollen dabei auch die Bedürfnisse älterer und weniger digital-affiner Menschen berücksichtigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die PSD3 den Zahlungsverkehr in Europa sicherer macht. Für einen reibungslosen Rentenempfang ist es für Rentnerinnen und Rentner jedoch unerlässlich, die Übereinstimmung ihrer bei der Rentenversicherung und der Bank hinterlegten Namensdaten zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Die PSD3-Richtlinie ist gut gemeint – sie soll vor allem ältere Menschen besser vor Betrug (z. B. Enkeltrick) schützen. Doch ohne Vorbereitung kann sie zur Falle werden.
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