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Der Rentenzahlbetrag ändert sich 2025 siebenmal – was für ein Wahnsinn. Erst im August steht die endgültige Summe fest.
„Springprozession“ nennt es das Portal „Ihre Vorsorge“, „Zahlungschaos“ nennt es Rentenberater Peter Knöppel. Auslöser ist die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte und des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2025.
Sieben Änderungen in einem Jahr
Januar 2025
Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ändert sich im Januar 2025 noch nichts, das gilt indes nicht für solche, die Grundrente bekommen. Bei einige wurde der Grundrentenzuschlag gekürzt oder vollständig gestrichen, weil sie ein zu hohes Einkommen hatten. Ausschlaggebend ist dabei das Einkommen aus dem vorvergangenen oder dem Jahr davor. Sind die Einkünfte höher als die Freibeträge, werden die Grundrentenzuschläge gekürzt oder ganz gestrichen. Geregelt ist das in 97a Sozialgesetzbuch Nummer 6.
Februar 2025
Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen bereits zum 15. Februar 2025 den erhöhten Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag. Sie müssen die Beiträge direkt an ihre Krankenversicherung leisten. Allerdings gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag in Höhe von 187,25 Euro, denn die Krankenkasse berücksichtigen muss – um diesen Freibetrag reduziert sich die Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherung. Der Freibetrag gilt indes nicht für die Pflegeversicherung, die Betriebsrentnerinnen und -rentner voll zahlen müssen.
März 2025
Anfang 2025 hat sich der „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ – Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent – und der Pflegebeitrag erhöht. Allerdings wirkt sich der Zusatzbeitrag erst im März 2025, da für Rentnerinnen und Rentner eine Sonderregelung gilt. Denn laut § 247 des fünften Sozialgesetzbuchs ändert sich der Zusatzbeitrag für Rentnerinnen und Rentner „jeweils am ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“. Sprich, erhöht die Kasse zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, so gilt diese Erhöhung für erst ab März. Rentnerinnen und Rentner sollten unbedingt ihre Februar- und März-Abrechnung genau vergleichen.
April | Mai 2025
Diese Änderung gilt nur für Eltern von Kinder unter 25 Jahren, was bei Rentnerinnen und Rentner wohl kaum der Fall ist. Für Eltern mit Kindern unter 25 Jahren gelten unterschiedliche Beitragssätze. Die Umsetzung – und eine mögliche Beitragserstattung – ist erst für April oder Mai 2025 geplant.
Juli 2025 (1)
Zum 1. Juli wird es eine Rentenerhöhung geben. Rentenexperten gehen von 3,6 Prozent aus.
Juli 2025 (2)
Der Pflegeversicherungsbeitrag ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 (mit Kindern) Prozent oder auf 4,2 (kinderlos) Prozent erhöht worden. Um aber das Rentenniveau von 48 Prozent nicht zu unterschreiten, wird diese Erhöhung erst am Juli wirksam, parallel zur Erhöhung der Renten. Das heißt ab Juli wird der höhere Pflegebeitrag in voller Höhe von der Rente abgezogen.
Juli 2025 (3)
Da die Erhöhung von Januar 2025 bis Ende Juni ausgesetzt wurde, wird sich im Juli rückwirkend für sechs Monate nachgeholt – und das macht 1,2 Prozent (6 x 0,2) der laufenden Bruttorente aus. Dabei gehe es, so Peter Knöppel, um die rückwirkende Umsetzung der Erhöhung des Pflegebeitrages für die Zeit vom 01.1. bis zum 30.6.2025.
August 2025
Ab August 2025 greifen keine Sonderregelungen mehr. Ab dann werden die erhöhten Zusatz- und Pflegebeiträge von der Bruttorente abgezogen.
Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung
Geregelt ist die Pflegeversicherung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung. Die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung ist ein Gesetz, das regelmäßig angepasst wird und den Beitragssatz für die Pflegeversicherung festlegt. Dieser Beitragssatz ist dafür da, die Kosten für die Pflegeversicherung zu decken. Die Pflegeversicherung ist ein Teil unseres Sozialsystems und zahlt Leistungen für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig geworden sind. Der Beitragssatz wird angepasst, weil die Kosten für die Pflege immer weiter steigen. Das liegt daran, dass immer mehr Menschen älter werden und pflegebedürftig sind. Außerdem werden die Pflegeleistungen immer aufwändiger. Um diese steigenden Kosten zu decken, muss der Beitragssatz regelmäßig erhöht werden. Wenn der Beitragssatz erhöht wird, bedeutet das, dass Rentnerinnen und Rentner den vollen und nicht nur den halben Satz zahlen und entsprechend weniger Rente bekommen. Bei Angestellten zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte.
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