Positives vom Fiskus ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Servus, Moin, Hallo und Guten Tag,
„Rente ist ja noch so weit weg“ – und dann ist sie plötzlich da. Von Ruhestand kann kaum die Rede sein, denn das Leben nimmt auch in der Rente seinen Lauf. Viele wollen etwas von uns, darunter auch der Fiskus und die Krankenkasse. Gut, wer immer auf dem Laufenden bleibt. Genau das soll dieser Newsletter leisten.
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Der Fiskus löst etwas die Schraube
Rentner können sich freuen, denn sie müssen ihre Rente für 2023 erst ab 10.908 Euro versteuern. Der Grundfreibetrag ist 2023 um 561 Euro gestiegen. 2024 soll er erneut um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen. Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2022 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.768 Euro Steuern zahlen. Das sind umgerechnet auf den Monat mehr als 1200 Euro.
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Grenzenlos hinzuverdienen
Auch wer früher als gesetzlich geplant in Rente geht, darf ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazuverdienen. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist aufgehoben. Wer allerdings eine Erwerbsminderungsrente bezieht, für den gibt es weiterhin eine Hinzuverdienstgrenzen – und die liegt bei rund 35.650 Euro (wegen teilweiser Erwerbsminderung), bei Renten wegen voller Erwerbsminderung bei etwa 17.820 Euro.
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Schluss mit Doppelbesteuerung
Der Gesetzgeber musste bei der Besteuerung von Renten nachbessern, um für künftige Jahrgänge die Gefahr einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das Ergebnis: Beiträge zur Rentenversicherung sind bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar. Ab 2023 sollen Steuerzahler Rentenversicherungsbeiträge voll als Sonderausgaben geltend machen können. Dumm nur, dass das ausschließlich für die zukünftige Rentenjahrgänge gilt. Die jetzige Rentnerinnen und Rentner sind die Gelackmeierten.
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Entlastung für Betriebsrentner
Betriebsrentner zahlen für ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge – allerdings erst ab einem Freibetrag von bislang 169,75 Euro. Der Freibetrag hat sich zum 1. Januar 2023 von 164,50 auf 169,75 Euro erhöht. Übrigens, der Freibetrag gilt auch nur für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.
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Neurentner werden höher besteuert
Ab 2023 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner von 82 auf 83 Prozent, das heißt im Umkehrschluss, dass nur noch 17 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrenten bleibt der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Das gilt indes nicht für Rentenerhöhungen, die voll besteuert werden. Das heißt im Umkehrschluss, prozentual wird immer mehr von der Rente besteuert – ein fieser Trick des Fiskus.
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Was ist aus der Aktienrente geworden?
Im Februar 2021 haben Johannes Vogel und Christian Dürr, beide FDP, ihr „Konzeptpapier“ zur Aktienrente vorgestellt. Sie wollten sich weitgehend am das schwedischen Modell orientieren. Was ist dabei herausgekommen? Es wird zwar einen staatlichen Fonds geben, der in Aktien und andere Wertpapiere investiert, aber der wird durch Schulden aufgebaut. Nicht der Einzelnen investiert in den Staatsfonds, sondern der Staat. Es wird auch nicht um große Summen gehen, sondern am Anfang „nur“ um zehn Milliarden Euro. Entschieden ist noch gar nichts, das soll erst im Sommer 2023 passieren. Der ursprünglich Plan war, dass die Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung einen bestimmten Prozentsatz in einen Aktienfonds einzahlen, um dann im Alter die Rente damit aufzubessern. Die jetzige Aktienrente hat mit dem ursprünglichen Plan kaum noch etwas gemein.
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Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung läuft ab
Es wird knapp mit der Abgabe der Grundsteuererklärung – am 31. Januar 2023 ist die Frist abgelaufen. Und nun? Zwar kann das Finanzamt eine Strafe verhängen, das dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, denn noch immer haben viele keine Grundsteuererklärung abgegeben. Das Finanzamt wird wohl ein Erinnerungsschreiben rausschicken. Richtig teuer wird’s allerdings, wenn das Finanzamt den Grundsteuerwert schätzt – das geht immer zu Ungunsten des Steuerzahlers. Also, besser jetzt doch reagieren.
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Renten-Reform geplant
Arbeitsminister Hubertus Heil will dem "Münchner Merkur" zufolge in den kommenden Wochen Pläne für eine Renten-Reform vorlegen: „Um langfristig Vorsorge zu treffen, schaffen wir ein Generationenkapital in Form einer Aktienrücklage für die gesetzliche Rentenversicherung“, so Heil. Das sei langfristig gut angelegtes Geld, um den Beitrag in den Dreißigerjahren zu stützen. Ziel sei es das sogenannte Rentenniveau zu sichern, das derzeit bei 48,1 Prozent liegt.
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Buchempfehlung
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Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
Rentenplaner für Dummies 320 Seiten Verlag Wiley-VCH (Das Buch ist im Buchhandel sowohl als Printausgabe wie als E-Book bestellbar.
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Feedback
Ich freue mich über Rückmeldungen – Feedback – von Euch. Das gleiche gilt, wenn Ihr den vorunruhestand-Newsletter weiterempfehlt. Dafür vielen Dank. |
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Gender-Hinweis
In diesem Newsletter ist häufig die Rede beispielsweise vom »Rentner« oder »Sparer« oder »Beitragszahler« – gemeint sind dabei immer explizit Menschen aller Geschlechter. »Rentner« oder »Sparer« oder ... steht als allgemeingültiger Oberbegriff dieser Personengruppe, die eine Rente bezieht oder spart oder Beiträge zahlt. Aber wegen der besseren Lesbarkeit und der Kürze wird das generische Maskulinum verwendet, das selbstverständlich Rentnerinnen und Menschen im Ruhestand, die dem dritten Geschlecht angehören, einschließt. Als Alternative zum generischen Maskulinum hätte sich eine geschlechtergerechte Sprache angeboten, entweder mit einer neutralen Bezeichnung oder Umschreibung, mit Gendersternchen (*), Binnen»I«, »:« oder »_« oder mit der vollen weiblichen und männlichen Nennung der Personengruppe, was aber zu unnötigen Längen und umständlichen Formulierungen geführt hätte. An einigen Stellen sind als Zeichen des guten Willens zwei Geschlechter genannt. |
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