Rentenantrag stellen – so geht’s

FinanzenSoziales

Werbung

Intro

Mit 63 oder später in Rente gehen? Vieles geht. Wer Rente beziehen will, muss aber selbst aktiv werden und einen Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente! Was zu beachten ist.

Mit oder ohne Abschläge in Rente, mit 63 oder später, nebenbei arbeiten? Mittlerweile geht vieles. Aber egal mit welchem Alter, vor der Rente steht der Rentenantrag – und den muss jeder selbst aktiv beantragen, sprich einen Rentenantrag stellen. Die Rente gibt es nur auf Antrag oder anders ausgedrückt: ohne Antrag keine Rente. Wie das geht: Die Deutsche Rentenversicherung hat dafür die kostenlose Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ zum Herrunterladen zusammengestellt. Die Rente beantragen kann jeder auf drei Arten erledigen:

  • online
  • persönlich
  • auf Papier

Voraussetzungen

Bevor jemand einen Rentenantrag stellt, sollte er sich überlegen, ob er die entsprechenden Voraussetzungen für eine Rente erfüllt.

Rentenarten

Nur so viel vorweg: Bei der Rente wird unterschieden zwischen:

Ein Rentenantrag ist immer zwingend, bei allen Rentenarten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert ausführlich über den Rentenantrag.
Auch dort steht:

Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.

Die vielen Änderungen in jüngster Zeit, erinnert sei nur an die Grundrente, haben allerdings einiges geändert: Wer einen Antrag stellt, sollte das mindestens vier Monate (besser noch fünf oder sechs Monate) vor dem geplanten Rentenbeginn tun.

Keine Angst vor dem Rentenantrag. Das „Antragsformulare dient quasi als Checkliste“. Vieles ist schon im Vorfeld geklärt, denn jeder gesetzlich Versicherte hierzulande bekommt ab dem 27. Lebensjahr eine Renteninformation, in der wichtige Daten vermerkt sind. Diese Renteninformation sollte sich jede und jeder genau anschauen und checken, ob alle Beitragszeiten berücksichtigt sind. Worauf ist dennoch zu achten?

So stelle ich den Rentenantrag

Den Rentenantrag stellen Sie bei ihrem Träger, sprich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – und dafür gibt es verschiedene Wege.

  1. Online: Jeder kann seinen Rentenantrag online stellen auf der Internetseite der DRV. Der Antragsteller muss möglicherweise einige Formulare per Post an die DRV schicken. Der Online-Antrag funktioniert mit den Betriebssystemen Microsoft Windows, mOS, iOS, Android.
  2. Per Post: Den Rentenantrag kann jeder auch zuhause auf Papier ausfüllen und per Post an die DRV schicken. Die Formularen gibt’s zum Herunterladen oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.
  3. Persönlich: Auch persönlich beraten lassen ist möglich? Die Beratung durch einen Mitarbeitern der DRV ist kostenlos. Manche Fragen lassen sich vor Ort schnell und unkompliziert klären. Also keine Scheu. Aber unbedingt einen Termin vereinbaren.

Antragsfristen

Was den richtigen Zeitpunkt beim Rentenantrag betrifft. Spätestens den Rentenantrag drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt stellen – und dran denken, die DRV ist sehr gefragt, also lieber früher als zu spät anrufen. Wer sich zu lange Zeit lässt, muss damit rechnen, dass die Rente später kommt. Keine Angst, die versäumten Monaten werden nachgezahlt. Also besser vier oder sogar fünf Monate vor dem geplanten Renteneintritt den Rentenantrag stellen. Allzu früh sollte es allerdings auch nicht sein, weil der Antrag sonst liegen bleibt und die Gefahr besteht, „dass er dann übersehen wird – auch Mitarbeiter*Innen der DRV sind nur Menschen …“, wie „Ihre Vorsorge“ schreibt. „Manche Rententräger lehnen den Antrag auch ab, wenn er früher als sechs Monate vor Rentenbeginn gestellt wird“, so die Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Unterlagen werden verlangt?

Vieles liegt die DRV ja schon vor, aber an einiges sollten sie beim Rentenantrag dennoch denken. Die DRV hat es auf ihrer Seite übersichtlich aufgelistet. Dazu zählen:

  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • Ausweisdokument in Kopie
  • Informationen über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Bankdaten
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über Ausbildungen
  • Info über die Krankenkasse
  • Angaben über letzten Bruttoverdienst

Die Versicherungsunterlagen sorgfältig prüfen. Wenn Zeiten fehlen, versuchen Sie sie zu dokumentieren. Alles zählt für die Höhe der Rente. Das gilt erst recht für alle, die  schwerbehindert, arbeitslos oder in Altersteilzeit sind. Der Antragsteller kann das alles mit dem Berater der DRV in Ruhe besprechen. Unbedingt den Versicherungsverlauf prüfen: Ist alles vollständig? Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit unbedingt einreichen.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Herbert Wendland
    18. Juni 2020 08:27

    Um Irrtümer zu vermeiden. Ich bin für den wohlverdienten Ruhestand und für eine dem Arbeitsleben entsprechende Rente. Ich bin auch ein mit über 20000 € geschädigter Direktversicherungsgeschädigter.
    Um diese zu erlangen, ist eine angemessene Entlohnung notwendig, keine prekären Arbeitsverhältnisse und keine Leiharbeit. Beides diente und dient vor allem der Bilanzaufbesserung der Regierenden.
    Und diese verwerflichen Arbeitsinstrumente werden mittlerweile von vielen auch Klein- und Familienunternehmen genutzt.
    Um das Auskommen im Alter zu sichern, gehört neben der Abschaffung de zuvor genannten Instrumente aber auch Ehrlichkeit.
    Und das bedeutet, dass es finanzmathematisch nicht funktioniert, mit 63 in Rente zu gehen, am besten noch ohne Abzüge u. diese dann 30 Jahre mit den inflationsbedingten Erhöhungen zu genießen.
    Anstatt den Menschen immer wieder Schlupflöcher aufzuzeigen, sollten wir lieber für altersgerechte Arbeitsplätze kämpfen. Denn, wer von der Regel abweicht, der schädigt die Ehrlichen und die welche sich an Vereinbarungen halten.

    Antworten
  • Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem steht, das ich zum frühestmöglichen Termin (63) in Rente gehe.

    Die wirtschaftliche Situation in unserem Privathaushalt hat sich aber geändert durch den Gesundheitszustand meiner Frau, wodurch sie jetzt weniger verdient. Ich kann aber zum Vertragsende von Fa. A zu Vollzeit bei Fa. B. neu anfangen. Ich würde also nicht in Rente gehen, sondern weiterarbeiten.
    Wäre das möglich? Ich denke, ich kann in dieser Situation doch entscheiden, dass ich später in Rente gehe, oder?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      30. Juni 2020 09:23

      Spontan würde ich sagen: ja. Ich denke, es kann nicht schaden, sich das von der Rentenversicherungen durchrechnen zu lassen. Die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist übrigens kostenlos. Einen Rentenberater finden Sie sicher in Ihrer Nähe.

      Antworten
  • Eine kleine Rechnung als Beispiel für das was in unserem Land falsch läuft:
    Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2021 beläuft sich auf 9744 (2020 waren es 9408 €)
    Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland ab dem Jahr 2020 entspricht 9,35 €, soll in diesem Jahr auf 9,60 € angehoben werden.
    Ein Standard Monat hat 172 Arbeitsstunden, das Jahr hat 12 Monate.
    Ausgehend davon das es kein Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld gibt.
    Die Definition vom Mindestlohn beinhaltet das ein Arbeitnehmer dieses Geld benötigt um damit seinen Lebensunterhalt ohne weitere staatliche Hilfen selber bestreiten zu können! Bitte merken !!!
    172 x 9,35 x12 = 19298,40 €

    Diese aufgerundet 19300 € sind der Steuerfreibetrag der eigentlich jedem Deutschen zustände denn das ist das Minimum, um in diesem Land zu überleben.
    Für alles, was darüber hinaus geht, bin ich gerne bereit Steuern zu bezahlen aber diese Rechnung geht doch nicht auf.
    Derjenige der schon so wenig verdient zahlt immer noch Steuern.
    Und dann wundern sich einige das es kaum noch Motivation in der jungen Bevölkerung gibt, die dies auch schon längst erkannt haben?
    Die Freibeträge gehören für alle Bürger auf mindestens den Betrag angehoben, den der Staat den Schwächsten mit dem Mindestlohn zugesteht.
    Somit wäre jeder Rentner in diesem Land geschützt und die Altersarmut eingedämmt.
    Wer kann seine Miete und sein Leben mit 812 € im Monat selbstbestimmt in Deutschland bestreiten???
    Die Antwort ist: NIEMAND.
    Wenn dahingehend nicht ganz schnell reagiert wird, dürfen sich unsere Politiker auch nicht wundern, wenn immer mehr Menschen kein Interesse mehr haben, sich nur noch auf den Staat verlassen und das ist, was Deutschland systematisch kaputt macht.
    Viel Freude beim wohl verdienten Ruhestand.
    Gruß von Matthias

    Antworten
  • Ilhan sanalan
    13. Mai 2022 23:22

    Hallo meine Damen und Herren ich bin am07.07 1963 geboren und habe bis jetzt 522 Monate gearbeitet die geforderten 540 monete erreiche ich am14.11.2023 aber Renten Kasse sagt mir ich kann erst zum 1.6.2028 in Rente gehen nach 50 arbeitsjahren das ist un sozial bitte um Hilfe Grüße Ilhan

    Antworten
    • Helmut Achatz
      8. Oktober 2022 16:30

      Haben Sie denn die Voraussetzungen erfüllt? Mindestalter 63 Jahre
      Mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Wer als 45 Beitragsjahre voll hat, muss dennoch bis zum 63. Lebensjahr warten.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü