Schulden wachsen uns über den Kopf

Finanzen

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Schon heute haftet Deutschland rein rechnerisch für 940 Milliarden Euro. Die Europäische Zentralbank (EZB) will noch mehr. Dämmt das Bundesverfassungsgericht die Geldflut endlich ein oder wachsen die Schulden ins Unermessliche?

Die EZB hat bislang schon für 3,6 Billionen (3622 Milliarden) Euro Anleihen gekauft. Deutschland haftet mit 25,96 Prozent für diese Schulden. Das sind umgerechnet 940 Milliarden Euro. Zu diesen 3,62 Billionen Euro kommen jeden Monat weitere 100 Milliarden Euro dazu. Das heißt, wir sind in einem Jahr bei 100 x 12 = 1200 + 3622 = 4822 Milliarden Euro und einer Haftungssumme von 1251 Milliarden Euro. Das entspricht in etwa dem Dreieinhalbfachen des Bundeshaushalts, der 2020 eine Höhe hat von 362 Milliarden Euro. Gewaltige Summen.

Finanzierung von Schulden der Staaten

Wie in den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts druckt die Europäische Zentralbank (EZB) Geld ohne Limit. Zu den weit mehr als fünf Billionen Euro Bilanzsumme kommen im Rahmen des Pandemie-Notfallprogramms (PEPP) weitere 750 Milliarden Euro. Die EZB setzt ein Programm ums andere auf, um das Ausmaß ihrer Staatsfinanzierung zu verschleiern.  Hier ein Überblick von „Tagesgeldvergleich“:

  • 7.2009 bis 30.6.2010 – Covered Bond Purchase Program (CBPP1)
  • 5.2010 bis 6.9.2012 – Securities Markets Program (SMP)
  • 11.2011 bis 31.10.2012 – Covered Bond Purchase Program (CBPP2)
  • 10.2014 bis 19.12.2018 – Covered Bond Purchase Program (CBPP3)
  • 5.2015 bis 19.12.2018 – Public Sector Purchase Program (PSPP)
  • 03.2016 bis 19.12.2018 – Corporate Sector Purchase Program (CSPP)
  • seit 31.10.2019 – Public Sector Purchase Program (PSPP)
  • seit 19.3.2020 – Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP), 750 Milliarden Euro bis Ende 2020, bis zu 100 Milliarden Euro im Monat

Dagegen laufen Kritiker Sturm und haben einen Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstoße demnach teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse schlicht und einfach nicht geprüft hätten. Das Bundesverfassungsgericht gibt der EZB nun drei Monate Zeit nachzubessern, sonst darf die Bundesbank als verlängerter Arm der EZB nicht mehr an den Anleihekäufen mitwirken.

EZB-Politik unter der Lupe

Vor allem die Frage der Verhältnismäßigkeit des Kaufprogramms müsse aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts geklärt werden, so die „Berliner Zeitung“ . Die Bundesbank dürfe künftig nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Kaufprogramm „angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“.

Anlass für das Urteil waren übrigens vier Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2015 und 2016. Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Vizeparteichef Peter Gauweiler sowie die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. Eine weitere Klägergruppe wurde von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten.

War’s das mit What ever it takes?

„Die Karlsruher Richter geben der EZB drei Monate Zeit, um zu beweisen, dass bei den Anleihekäufen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, sprich: die Mittel – unbegrenzte Käufe von Staatsanleihen – geeignet sind, um das Ziel, die Preisstabilität, zu erreichen“, schreibt die „Welt“. Die EZB muss die Nebenwirkungen aufdröseln. Sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlege, dass das Programm verhältnismäßig sei, werde der Bundesbank nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten untersagt, weiter an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, heißt es in dem Urteil. Ob damit das „What ever it takes“ zu Ende ist, ist fraglich. Zumindest müssen sich EZB, Bundesbank und Regierung rechtfertigen. Immerhin.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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