Ist die Grundrente verfassungswidrig?

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Die geplante Grundrente ist verfassungswidrig, so meint zumindest der Ex-Chef der Deutschen Rentenversicherung Franz Ruland. Die Grundrente verstoße gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Er warnt davor, sie 2021 einzuführen.

Die Grundrente, so wie sie geplant ist, verstoße vor allem gegen das Prinzip der Äquivalenz, sprich der Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung. Das sei im Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes definiert. Danach sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Der Bruch mit dem Äquivalenzprinzip bestehe darin, so Rulands Gutachten, „dass zum einen Versicherte trotz ungleicher Beitragsleistung gleich hohe Renten erhalten und zum zweiten Versicherte trotz gleicher Beitragsleistungen wegen der Grundrente unterschiedlich hohe Renten erhalten und drittens Versicherte trotz höherer Beitragsleistungen wegen der Grundrente niedrigere Renten erhalten als Versicherte mit geringerer Beitragsleistung“. Die Lebensleistung würde anders als Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales behauptet, eben nicht gewürdigt, im Gegenteil: „Je größer die Lebensleistung, desto geringer die Grundrente“, so Ruland.

Grundrente gegen Grundgesetz

Die Grundrente verstoße gegen die Gleichbehandlung von Sozialhilfebedürftigen (Art. 3 Abs. 1) und Artikel 2, Abs. 1 GG). In Artikel 2, Absatz 1 heißt es „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“, so der Gesetzestext. Die Grundrente verstoße bei der Gewährung von Freibeträgen in der Grundsicherung, da Grundsicherungsempfänger nur dann Freibeträge für ihre Renten beanspruchen dürfen, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen können.

Die Grundrente verstoße gegen den Schutz der Ehe (Art 6 Abs. 1 GG). In dem Gesetz heißt es, „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Die Grundrente verstoße deswegen gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, da die Einkommensanrechnung nur auf den Ehegatten beschränkt werde und ganz bewusst den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht mit erfasse. Damit würden Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligt.

Grundrente ist Murks

Das Gesetz ist Murks, weil trotz Grundrente arme Rentner trotzdem zum Amt gehen müssen, um Grundsicherung zu beantragen. Was Hubertus Heil geflissentlich ausgeklammert hat: Es kann passieren, dass ein Grundrentner vor Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen über der durchschnittlichen Grundsicherung liegt, nach Abzug der Beiträge aber darunter.

Angesichts der Coronavirsus-Pandemie schlägt Heil übrigens vor, die Grundrente gestaffelte einzuführen, wie „BR24“ schreibt. Er schließe nicht aus, dass die Grundrente wegen der Corona-Krise rückwirkend ausgezahlt werden müsse. Wenn die Überweisung wegen technischer Probleme nicht möglich sei, werde die Grundrente möglicherweise ein paar Monate später ausbezahlt. Weil wegen der Corona-Pandemie die meisten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung im Homeoffice arbeiten, werde die Umsetzung noch schwieriger.

Rentenreform bitter nötig

Die Kungeleien um die Grundrente beweisen einmal mehr, dass es dringend notwendig ist, das Rentensystem grundlegend zu reformieren. Davor aber drückt sich Hubertus Heil und doktert lieber an den Symptomen herum. Eine solche Reform sei der „Mittelbayerischen Zeitung“ überfällig. Der Blick ins benachbarte Ausland lehre, dass es Alternativen zum deutschen Rentensystem gebe. Bislang gebreche es am politischen Willen und an der Durchsetzungskraft, die Systemfrage zu stellen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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